Kanzleiprofil

Dr. Hans Dieter Merges, Fachanwalt für Verkehrsrecht

Rechtsanwaltskanzlei in Reutlingen. Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Familienrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Gartenstr. 56, 72764 Reutlingen

Schwerpunkte

Arbeitsrecht, Familienrecht

Beratungssprachen

Deutsch

Die Kanzlei im Überblick

Die Kanzlei Dr. Hans Dieter Merges in Reutlingen ist auf Verkehrsrecht ausgerichtet. Der Internetauftritt nennt Thomas Hartmann und Dr. Hans Dieter Merges als Fachanwälte für Verkehrsrecht und führt die Angabe „Rechtsanwälte für Verkehrsrecht seit 1983“. Zu den aufgeführten Themen gehören Verkehrsunfälle, Bußgeldsachen und Verkehrsstrafrecht. Daneben werden Versicherungsrecht und andere Rechtsgebiete genannt, wobei die weiteren Rechtsgebiete im vorliegenden Quelltext nicht näher beschrieben sind. Im Verzeichnis ist Hans Dieter Merges der Kanzlei zugeordnet. Die genannten verkehrsrechtlichen Themen umfassen unterschiedliche Anliegen rund um die Teilnahme am Straßenverkehr und das Auto. Bei Verkehrsunfällen führt die Website auch Schadenspositionen als eigenes Thema auf. Im Bereich der Bußgeldsachen nennt sie insbesondere Geschwindigkeit und Abstand. Weitere aufgeführte Anliegen betreffen den Führerscheinentzug sowie Alkohol und Drogen. Auch der Autokauf ist Teil der Themenübersicht. Die Kanzlei beschreibt sich als regional arbeitend und vertritt ihre Mandanten nach eigenen Angaben ganz überwiegend vor regionalen Behörden und Gerichten. Eine weitergehende Eingrenzung des Mandantenkreises enthält der Quelltext nicht. Für den Beginn der Zusammenarbeit sieht die Kanzlei einen persönlichen Termin vor. Mandatsverträge werden ausschließlich unmittelbar in ihren Kanzleiräumen in Reutlingen geschlossen. Zum Abschluss des Anwaltsvertrags ist daher ein persönlicher Besprechungstermin zu vereinbaren. Der Servicebereich der Website führt außerdem die Themen Rechtsschutzversicherung, Vorbereitung einer Besprechung und Kosten der Anwaltstätigkeit sowie Downloads auf. Nähere Angaben zu den Inhalten dieser Bereiche oder zum weiteren Ablauf eines Mandats enthält das vorliegende Material nicht. Die Kanzlei befindet sich in der Gartenstraße 56, 72764 Reutlingen. Telefonisch ist sie unter 07121/330366 erreichbar, per Fax unter 07121/300585. Als E-Mail-Adresse für Rechtsanwalt Dr. Merges wird ramerges@gmx.de genannt. Die veröffentlichten Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:30 Uhr sowie zusätzlich montags und donnerstags von 14:00 bis 17:30 Uhr.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: http://www.r-kanzlei.de, http://www.r-kanzlei.de/page4.html

Rechtsgebiete und Leistungen

Weitere Kanzleien und Anwaltsprofile in der Region: Anwältinnen und Anwälte in Reutlingen

Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

  • Hans Dieter Merges

    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht

    Arbeitsrecht · Familienrecht

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Gartenstr. 56, 72764 Reutlingen

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Standort von Dr. Hans Dieter Merges, Fachanwalt für Verkehrsrecht. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Reutlingen

  • Amtsgericht Reutlingen

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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