Kanzleiprofil

Dr. Hubert Menken

Rechtsanwaltskanzlei in Hamm. Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Familienrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Schützenstraße 10, 59071 Hamm

Schwerpunkte

Arbeitsrecht, Familienrecht

Beratungssprachen

Deutsch

Die Kanzlei im Überblick

Die Kanzlei Dr. Hubert Menken in Hamm ist im Arbeitsrecht tätig. Dr. Hubert Menken führt seit 1995 die Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht und arbeitet nach eigenen Angaben seit über 30 Jahren als Anwalt im Arbeitsrecht in Hamm. Zu den beschriebenen Tätigkeitsfeldern gehören Kündigungen, Abfindungen, Aufhebungs- und Abwicklungsverträge sowie Abmahnungen. Die Beratung und Vertretung übernimmt er persönlich. Daneben bearbeitet er den Arbeitsrechtsteil des juristischen Fachwerks „Das Prozessformularbuch“. Das Angebot richtet sich an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mit Konflikten am Arbeitsplatz oder der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses konfrontiert sind. Typische Anliegen sind die Prüfung einer Kündigung, die Vertretung im Kündigungsschutzprozess und Verhandlungen über eine Abfindung. Bei angebotenen Aufhebungsverträgen umfasst die Tätigkeit die Prüfung von Entwürfen, die Gestaltung von Vertragsinhalten und die Beratung zu möglichen Folgen für das Arbeitslosengeld. Bei Abmahnungen werden formale und inhaltliche Fragen sowie mögliche Stellungnahmen behandelt. Auch Ansprüche auf ausstehendes Gehalt, Provisionen, Überstundenvergütung, Urlaubsabgeltung und ein Arbeitszeugnis werden im Zusammenhang mit einer Kündigung berücksichtigt. Zu Beginn der Zusammenarbeit kann eine telefonische Einschätzung stehen, an die sich gegebenenfalls ein Beratungstermin anschließt. Im Gespräch werden die persönliche Situation, die angestrebten Ziele sowie rechtliche Möglichkeiten und Risiken erörtert. Das weitere Vorgehen wird gemeinsam abgestimmt. Bei bestehender Rechtsschutzversicherung kann die Kanzlei die Deckungsfrage mit dem Versicherer klären. Neben Gesprächen vor Ort sind Besprechungen per Telefon oder Videokonferenz möglich. Eine Anfrage über das Kontaktformular begründet noch kein Mandatsverhältnis; hierfür ist eine anschließende Beauftragung erforderlich. Die Kanzlei befindet sich in der Schützenstraße 10, 59071 Hamm. Telefonisch ist sie unter 02381 988448 erreichbar. Als E-Mail-Adresse ist menken@dr-eick.de angegeben. Eingescannte Unterlagen können außerdem an info@arbeitsrecht.online oder per Fax an 02381 988461 übermittelt werden. Die Internetseite bietet ein Kontaktformular und einen Rückrufservice. Nach den Angaben der Kanzlei werden Beratungstermine innerhalb von zwei Tagen, bei Bedarf auch früher, vergeben.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: https://arbeitsrecht.online/kontakt, https://arbeitsrecht.online/kontakt/

Rechtsgebiete und Leistungen

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Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

  • Hubert Menken

    Fachanwalt für Arbeitsrecht

    Arbeitsrecht · Familienrecht

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Schützenstraße 10, 59071 Hamm

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Zuständige Gerichte und Umfeld in Hamm

  • Amtsgericht Hamm
  • Oberlandesgericht Hamm

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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