Kanzleiprofil

Dr. Iris Passek Anwaltskanzlei

Rechtsanwaltskanzlei in Hanau. Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Familienrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Steinheimer Str. 32, 63450 Hanau

Schwerpunkte

Arbeitsrecht, Familienrecht

Beratungssprachen

Englisch, Französisch

Die Kanzlei im Überblick

Die Dr. Iris Passek Anwaltskanzlei in Hanau befasst sich schwerpunktmäßig mit Strafrecht, Verkehrsrecht sowie Familien- und Erbrecht. Dr. Iris Passek ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht. Die strafrechtliche Ausrichtung der Kanzlei steht damit in Verbindung mit einer entsprechenden Zusatzqualifikation. Neben den genannten Schwerpunkten steht die Kanzlei nach ihrem Profil auch für weitere rechtliche Fragen zur Verfügung. Eine Beschränkung der Tätigkeit auf die vier ausdrücklich genannten Rechtsgebiete wird dort nicht beschrieben. Zu den von der Kanzlei bearbeiteten Anliegen gehören rechtliche Fragen aus den genannten Bereichen ebenso wie juristische Belange kleinerer und mittelständischer Unternehmen. Auch Behörden und behördenähnliche Institutionen werden im Kanzleiprofil ausdrücklich als Mandantenkreis genannt. Für fremdsprachige Mandate stehen Kenntnisse der englischen und französischen Sprache zur Verfügung, jeweils fließend in Wort und Schrift. Die Möglichkeit der Zusammenarbeit ist somit nicht auf die deutschsprachige Kommunikation beschränkt. Einzelne Fallkonstellationen innerhalb der Tätigkeitsschwerpunkte führt das vorliegende Kanzleiprofil nicht näher aus. Für die Bearbeitung von Mandaten nennt die Kanzlei eine zeitnahe und praxisorientierte Arbeitsweise. Nach ihren Angaben setzt sie Büro- und Kommunikationstechnik ein. Besprechungstermine können unter Berücksichtigung zeitlicher Anliegen vereinbart werden; dienstags sind nach Absprache auch Termine bis 20.00 Uhr möglich. Diese erweiterte Terminmöglichkeit ergänzt die regulären Bürozeiten und setzt eine vorherige Abstimmung voraus. Nähere Angaben zu einzelnen Schritten der Mandatserteilung oder zum Ablauf eines ersten Gesprächs enthält das vorliegende Profil nicht. Der Kanzleistandort befindet sich in der Steinheimer Straße 32 in 63450 Hanau. Telefonisch ist das Büro unter 06181 428927-0 erreichbar, per Telefax unter 06181 428927-50. Die regulären Bürozeiten sind montags bis donnerstags von 08.30 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 17.30 Uhr sowie freitags von 08.30 bis 12.30 Uhr. Die Internetadresse lautet www.kanzlei-passek.de. Dr. Iris Passek gehört der Rechtsanwaltskammer Frankfurt an.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: http://www.kanzlei-passek.de, http://www.kanzlei-passek.de/index.php/kontakt-impressum

Rechtsgebiete und Leistungen

Weitere Kanzleien und Anwaltsprofile in der Region: Anwältinnen und Anwälte in Hanau

Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

  • Iris Passek

    Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht

    Arbeitsrecht · Familienrecht

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Steinheimer Str. 32, 63450 Hanau

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
Standort von Dr. Iris Passek Anwaltskanzlei. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Hanau

  • Amtsgericht Hanau
  • Landgericht Hanau

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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