Kanzleiprofil

Rechtsanwalt Jan Ehring

Rechtsanwaltskanzlei in Mülheim an der Ruhr. Schwerpunkte: Familienrecht. 4,8 von 5 bei 18 Google-Bewertungen.

Anwältinnen und Anwälte

Auf Anfrage

Standort

Lehnerstraße 5, 45481 Mülheim an der Ruhr

Schwerpunkte

Familienrecht

Google-Bewertung der Kanzlei

4,8 von 5 · 18 Bewertungen

Die Kanzlei im Überblick

Die Kanzlei ist auf das Familienrecht und das Erbrecht ausgerichtet. Die Tätigkeit erfolgt schwerpunktmäßig in Mülheim an der Ruhr sowie im Ruhrgebiet, insbesondere für Mandantinnen und Mandanten aus Oberhausen, Essen, Duisburg und Ratingen. Familien- und erbrechtliche Angelegenheiten entstehen häufig in Situationen, die rechtlich wie persönlich belastend sind. Am Beginn steht die Sichtung der Ausgangslage. In der Regel klären wir zunächst die relevanten Fakten und Unterlagen, die rechtlichen Fragestellungen und das konkrete Ziel. Danach erhalten Sie eine Einschätzung der nächsten Schritte und der Erfolgsaussichten sowie eine Empfehlung, ob eine außergerichtliche Lösung sinnvoll ist oder ob gerichtliches Vorgehen erforderlich wird. Die Vergütung richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, soweit nichts anderes vereinbart wird. Wenn in Betracht kommt, eine Vergütungsvereinbarung zu schließen, wird dies vorab transparent besprochen. Im Familienrecht und Erbrecht ist eine saubere Kosten- und Risikobetrachtung Teil der Beratung. Für eine Kontaktaufnahme können Sie sich telefonisch, per WhatsApp oder per E-Mail an die Kanzlei wenden. Termine erfolgen nach Vereinbarung.

Die Kanzlei Rechtsanwalt Jan Ehring in Mülheim an der Ruhr ist auf Familienrecht und Erbrecht ausgerichtet. Jan Ehring ist seit 2005 als Rechtsanwalt zugelassen. Er führt seit 2009 den Fachanwaltstitel für Erbrecht, seit 2012 für Sozialrecht und seit 2017 für Familienrecht. Auf der Website werden außerdem Seniorenrecht und Sozialrecht als Fachgebiete aufgeführt. Die Bearbeitung familien- und erbrechtlicher Mandate erfolgt sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Die Kanzlei betreut Mandantinnen und Mandanten insbesondere aus Mülheim an der Ruhr und dem Ruhrgebiet sowie aus Oberhausen, Essen, Duisburg und Ratingen. Im Mittelpunkt stehen familien- und erbrechtliche Angelegenheiten, bei denen persönliche Konflikte, wirtschaftliche Folgen und langfristige Entscheidungen ineinandergreifen können. Typische Ausgangslagen sind nach der Darstellung der Kanzlei Unsicherheiten über die rechtliche Einordnung der eigenen Situation und die Frage, welche weiteren Schritte in Betracht kommen. Konkrete einzelne Fallarten benennt der vorliegende Quelltext nicht. Zu Beginn der Zusammenarbeit steht die sorgfältige Erfassung der tatsächlichen und rechtlichen Ausgangslage. Dafür werden zunächst die relevanten Fakten und Unterlagen, die rechtlichen Fragestellungen sowie das konkrete Ziel geklärt. Anschließend erhalten Mandantinnen und Mandanten eine Einschätzung zu den nächsten Schritten und den Erfolgsaussichten. Dazu gehört eine Empfehlung, ob eine außergerichtliche Lösung sinnvoll erscheint oder ein gerichtliches Vorgehen erforderlich wird. Auch die Betrachtung von Kosten und Risiken ist im Familienrecht und Erbrecht Bestandteil der Beratung. Bereits vorhandene Unterlagen können zur Vorbereitung eines Termins vorab übermittelt werden. Die Kanzlei befindet sich in der Lehnerstraße 5, 45481 Mülheim an der Ruhr. Eine Kontaktaufnahme ist telefonisch unter 0208 / 89927972, per E-Mail an info@ehring-rechtsanwalt.de oder per WhatsApp möglich. Für fristgebundene Angelegenheiten sieht die Kanzlei ausschließlich die telefonische Kontaktaufnahme vor. Termine werden nach Vereinbarung durchgeführt. Die Öffnungszeiten sind montags bis donnerstags von 9:00 bis 12:30 Uhr und von 14:00 bis 17:00 Uhr sowie freitags von 9:00 bis 13:00 Uhr.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: ehring-rechtsanwalt.de, ehring-rechtsanwalt.de

Erfahrungen und Google-Bewertungen der Kanzlei

Die folgenden Erfahrungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei und geben einen Eindruck, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit bewerten.

4,8

18 Bewertungen bei Google

Bewertungen beziehen sich auf den Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei, nicht auf einzelne Anwältinnen oder Anwälte.

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Google-Bewertungssiegel der Kanzlei Rechtsanwalt Jan Ehring: 4,8 von 5 Sternen

Rechtsgebiete und Leistungen

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Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

Für diese Kanzlei sind bislang keine einzelnen Anwaltsprofile auf Anwalt-Seiten.de veröffentlicht. Anwältinnen und Anwälte der Kanzlei können ihr persönliches Profil selbst anlegen und mit dieser Kanzlei verknüpfen.

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Lehnerstraße 5, 45481 Mülheim an der Ruhr

Termin vor Ort · Telefontermin

Öffnungszeiten

  • Montag09:00-12:30 und 14:00-17:00
  • Dienstag09:00-12:30 und 14:00-17:00
  • Mittwoch09:00-12:30 und 14:00-17:00
  • Donnerstag09:00-12:30 und 14:00-17:00
  • Freitag09:00-13:00

Beratung in Mülheim an der Ruhr – Einordnung der Redaktion

Unter dem Profilnamen Ehring Erbrecht ist die Kanzlei Rechtsanwalt Jan Ehring in Mülheim an der Ruhr verzeichnet. Der im Profil ausgewiesene Hauptschwerpunkt ist das Familienrecht; die Kanzleibeschreibung nennt daneben ausdrücklich das Erbrecht als Ausrichtung. Jan Ehring ist seit 2005 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und führt die Berufsbezeichnung Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht. Die Kanzlei befindet sich in der Lehnerstraße 5, 45481 Mülheim an der Ruhr. Ihre Tätigkeit konzentriert sich auf Mülheim und das Ruhrgebiet, insbesondere auf Mandantinnen und Mandanten aus Oberhausen, Essen, Duisburg und Ratingen. Im Familienrecht geht es häufig um die rechtlichen Folgen einer Trennung oder Scheidung. Typische Themen sind Unterhalt, die Aufteilung ehelichen Vermögens, der Versorgungsausgleich sowie Fragen zum Sorge- und Umgangsrecht. Dahinter stehen unterschiedliche Anliegen: finanzielle Verhältnisse klären, die Betreuung gemeinsamer Kinder ordnen oder bestehende Vereinbarungen rechtlich einordnen lassen. Solche Themen können miteinander zusammenhängen, erfordern aber jeweils eine gesonderte Betrachtung. Familiensachen werden grundsätzlich vor den Familiengerichten geführt, die zu den Amtsgerichten gehören. Welches Gericht örtlich zuständig ist, hängt vom jeweiligen Verfahren und den persönlichen Lebensverhältnissen der Beteiligten ab. Das Erbrecht betrifft unter anderem die Gestaltung von Testamenten, die Klärung der Erbfolge und die Abwicklung eines Nachlasses. Nach einem Todesfall können Fragen zur Erbengemeinschaft, zu Pflichtteilsansprüchen oder zu Nachlassverbindlichkeiten entstehen. Berührungspunkte zum Familienrecht ergeben sich beispielsweise, wenn eine Trennung Auswirkungen auf die Nachlassplanung haben kann. Nach der Kanzleibeschreibung beginnt die Bearbeitung mit der Sichtung der Ausgangslage: Relevante Fakten, Unterlagen, rechtliche Fragen und das konkrete Ziel werden zunächst geklärt. Darauf folgen eine Einschätzung möglicher nächster Schritte und der Erfolgsaussichten sowie eine Einordnung, ob eine außergerichtliche Lösung oder ein gerichtliches Vorgehen in Betracht kommt. Ratsuchende können sich über das Profil auf Anwalt-Seiten.de zunächst über diese Ausrichtung informieren und anschließend telefonisch, per WhatsApp oder per E-Mail Kontakt zur Kanzlei aufnehmen. Für die erste Anfrage bietet sich eine kurze Beschreibung des Anliegens an, ergänzt um Hinweise auf bereits laufende Verfahren oder bekannte Fristen. Termine erfolgen nach Vereinbarung. Für einen Besuch in der Lehnerstraße sollte die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anhand der konkreten Adresse geplant werden; belegte Angaben zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder barrierefreiem Zugang liegen nicht vor.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der belegten Angaben, Stand 20. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Standort und Anfahrt

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Zuständige Gerichte und Umfeld in Mülheim an der Ruhr

  • Amtsgericht Mülheim an der Ruhr

Die Kanzlei Rechtsanwalt Jan Ehring hat ihren Sitz in der Lehnerstraße 5 in 45481 Mülheim an der Ruhr. Neben Mülheim nennt die Kanzleibeschreibung Oberhausen, Essen, Duisburg und Ratingen als Herkunftsorte ihrer Mandantinnen und Mandanten. Damit besteht ein örtlicher Bezug zum Ruhrgebiet und den angrenzenden Städten. Ein bestimmter Stadtteil oder eine Innenstadtlage ist in den vorliegenden Angaben nicht ausgewiesen. Für einen vereinbarten Termin lässt sich die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anhand der vollständigen Anschrift planen. Konkrete Verbindungen, Parkmöglichkeiten und Zugangsvoraussetzungen sollten vorab geprüft werden. Aus der regionalen Ausrichtung lässt sich keine bestimmte Fahrzeit ableiten. Konkrete Gerichte sind im Profil nicht benannt. Für den Hauptschwerpunkt Familienrecht sind typischerweise die Familiengerichte bei den Amtsgerichten zuständig. Dort werden unter anderem Scheidungen, Versorgungsausgleichssachen sowie Verfahren zu Unterhalt, elterlicher Sorge und Umgang geführt. Im Erbrecht übernehmen die Nachlassgerichte bei den Amtsgerichten beispielsweise die Eröffnung von Testamenten und die Bearbeitung von Erbscheinsanträgen. Streitigkeiten über Pflichtteilsansprüche oder andere erbrechtliche Zahlungsansprüche können dagegen vor die Zivilabteilungen der Amtsgerichte oder die Landgerichte gehören. Die Zuständigkeit richtet sich nach Verfahrensart, gesetzlichen Anknüpfungspunkten und gegebenenfalls dem Streitwert. Der Kanzleisitz in Mülheim allein legt daher nicht fest, welches Gericht einen familien- oder erbrechtlichen Fall bearbeitet.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20. September 2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen zu dieser Kanzlei

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu Trennung oder Scheidung hilfreich?

Für eine erste Einordnung sind meist Angaben zur Eheschließung, zur Trennung, zu gemeinsamen Kindern und zur aktuellen Wohnsituation hilfreich. Je nach Anliegen können außerdem Einkommensnachweise, ein Ehevertrag, vorhandene Unterhaltsvereinbarungen oder gerichtliche Schreiben eine Rolle spielen. Bei Vermögensfragen kommen Unterlagen zu Immobilien, Konten oder Verbindlichkeiten hinzu. Nicht jede Anfrage erfordert sofort sämtliche Dokumente. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, hängt von der konkreten Fragestellung ab. Bereits mitgeteilte Fristen oder anstehende Gerichtstermine sollten bei der Kontaktaufnahme ausdrücklich erwähnt werden.

Werden Unterhalt, Sorge und Umgang automatisch zusammen mit einer Scheidung geklärt?

Eine Scheidung regelt nicht automatisch alle rechtlichen Folgen einer Trennung. Unterhalt, Vermögensausgleich sowie Sorge- und Umgangsfragen sind eigenständige Themen, für die unterschiedliche Voraussetzungen und Verfahrensregeln gelten. Bestimmte Angelegenheiten können im Zusammenhang mit dem Scheidungsverfahren behandelt werden; andere werden gesondert geklärt. Der Versorgungsausgleich wird bei einer Scheidung grundsätzlich mitbehandelt, wobei Ausnahmen bestehen. Für eine Mandatsanfrage ist deshalb eine Übersicht hilfreich, welche Punkte bereits vereinbart wurden, wo Uneinigkeit besteht und ob schon Verfahren laufen.

Welche Informationen helfen bei einer Anfrage zu Erbfolge oder Pflichtteil?

Für die erste Einordnung sind insbesondere das Verwandtschaftsverhältnis zur verstorbenen Person, deren letzter gewöhnlicher Aufenthalt und vorhandene Testamente oder Erbverträge relevant. Hinzu kommen gegebenenfalls Schreiben des Nachlassgerichts, Angaben zu weiteren möglichen Erben und ein Überblick über bekannte Vermögenswerte und Schulden. Bei Pflichtteilsfragen können auch frühere Schenkungen bedeutsam sein. Ob tatsächlich ein Anspruch besteht, lässt sich daraus nicht pauschal ableiten. Da im Erbrecht unterschiedliche Fristen eine Rolle spielen können, sind auch die Zeitpunkte des Todesfalls und erhaltener Mitteilungen wichtig.

Ist bei einem familien- oder erbrechtlichen Konflikt immer ein Gerichtsverfahren notwendig?

Nicht jeder Konflikt muss gerichtlich ausgetragen werden. In beiden Rechtsgebieten können Verhandlungen und Vereinbarungen dazu beitragen, offene Fragen zu klären. Ob das sinnvoll ist, hängt unter anderem von der Informationslage, den Interessen der Beteiligten und ihrer Bereitschaft zur Verständigung ab. Bestimmte Schritte, etwa eine Scheidung, setzen allerdings ein gerichtliches Verfahren voraus. Manche Vereinbarungen benötigen zudem eine besondere Form, beispielsweise eine notarielle Beurkundung. Eine erste rechtliche Prüfung dient deshalb auch dazu, außergerichtliche Möglichkeiten von notwendigen gerichtlichen Schritten zu unterscheiden.

Automatisch erstellte Orientierungshilfe, Stand 20. September 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Möglich sind: Termin vor Ort, Telefontermin. Der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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