Kanzleiprofil
Rechtsanwälte Steverding, Priebe, Hamann, Harbering pp.
Rechtsanwaltskanzlei in Bocholt. Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.
Anwältinnen und Anwälte
1
Standort
Alfred-Flender-Str. 112, 46395 Bocholt
Schwerpunkte
Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht
Beratungssprachen
Deutsch
Die Kanzlei im Überblick
Rechtsanwalt Tobias Böing ist in Bocholt auf dem Gebiet des Erbrechts tätig. Nach den Angaben der Webseite arbeitet er seit vielen Jahren ausschließlich im Familienrecht sowie im daran angrenzenden Erbrecht. Sein Angebot richtet sich an Menschen mit Fragen rund um das Erben und Vererben. Die Webseite behandelt sowohl Themen vor dem Erbfall als auch Fragen nach dem Erbfall sowie Vorsorge und Gestaltung. Genannt werden Testamente, Ehegattentestamente, Behindertentestamente, Erbverträge und Testamentsvollstreckung. Weitere Bereiche sind die gesetzliche Erbfolge, Erbscheine, Pflichtteilsansprüche, Erbausschlagung und Erbengemeinschaften. Zur Gestaltung zu Lebzeiten werden außerdem die vorweggenommene Erbfolge, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht aufgeführt. Böing betont bei seiner Tätigkeit das menschliche Verständnis für die individuelle Situation. Erste Informationen zu den genannten Themen stehen auf der Webseite bereit. Die Kontaktaufnahme ist auch über ein Kontaktformular möglich. Termine können nach Vereinbarung außerhalb der angegebenen Bürozeiten stattfinden.
Die Kanzlei Rechtsanwälte Steverding, Priebe, Hamann, Harbering pp. wird im Kontaktbereich der Internetseite zum Erbrecht in Bocholt genannt. Im Verzeichnis ist ihr Rechtsanwalt Tobias Böing zugeordnet. Die fachlichen Angaben der Seite beziehen sich auf seine Tätigkeit: Er ist demnach seit vielen Jahren ausschließlich im Familienrecht und im angrenzenden Erbrecht tätig. Inhaltlich liegt der Schwerpunkt des Internetangebots auf Fragen des Erbens und Vererbens. Dazu zählen sowohl die Vorbereitung der Vermögensnachfolge als auch rechtliche Anliegen nach einem Erbfall. Zu den aufgeführten Themen vor einem Erbfall gehören Testamente, Ehegattentestamente, Behindertentestamente und Erbverträge. Auch die Testamentsvollstreckung und die vorweggenommene Erbfolge werden genannt. Nach einem Erbfall behandelt das Angebot insbesondere die gesetzliche Erbfolge, Erbscheine, die Ausschlagung einer Erbschaft, Erbengemeinschaften und Pflichtteilsansprüche. Im Bereich Vorsorge und Gestaltung führt die Seite außerdem Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten auf. Damit richtet sich das Informationsangebot an Menschen, die ihre Nachfolge gestalten möchten, sowie an Erben und Personen mit Fragen zu Pflichtteilsansprüchen. Für Unternehmer ist ein eigener Navigationsbereich vorhanden, dessen konkrete Leistungen im vorliegenden Text jedoch nicht erläutert werden. Zur Arbeitsweise hebt die Selbstdarstellung die Berücksichtigung der individuellen persönlichen Situation hervor. Die Internetseite bietet erste Informationen zu den genannten erbrechtlichen Themen. Für die Kontaktaufnahme sind eine Telefonnummer und auf der Kontaktunterseite ein Kontaktformular angegeben. Termine können nach Vereinbarung auch außerhalb der veröffentlichten Bürozeiten stattfinden. Ein konkreter Ablauf von der ersten Anfrage über die Beratung bis zu einer möglichen Vertretung wird im Quelltext nicht beschrieben. Der ausdrücklich mit Rechtsanwälte Steverding, Priebe, Hamann, Harbering pp. bezeichnete Kontaktblock nennt die Alfred-Flender-Straße 112, 46395 Bocholt, sowie die Telefonnummer 02871 / 239680. Die Bürozeiten sind Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr. Da die Kontaktunterseite daneben eine andere Kanzleibezeichnung und Anschrift aufführt, sollte der Terminort bei der Vereinbarung bestätigt werden.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 22. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: bocholt-erbrecht.de, bocholt-erbrecht.de
Rechtsgebiete und Leistungen
Weitere Kanzleien und Anwaltsprofile in der Region: Anwältinnen und Anwälte in Bocholt
Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei
- Tobias Böing
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht
Arbeitsrecht · Familienrecht
Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten
Kontaktdaten
Termin vor Ort · Telefontermin
Öffnungszeiten
- Mo-Do08:00-18:00 Uhr
- Fr08:00 - 16:00 Uhr
Beratung in Bocholt – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Tobias Böing ist bei Rechtsanwälte Steverding, Priebe, Hamann, Harbering pp. in Bocholt auf dem Gebiet des Erbrechts tätig. Nach den Angaben der Webseite arbeitet er seit vielen Jahren ausschließlich im Familienrecht sowie im daran angrenzenden Erbrecht. Das Profil „Erbrecht Bocholt“ stellt Fragen rund um das Erben und Vererben in den Mittelpunkt. Dabei geht es sowohl um die Vorbereitung der eigenen Vermögensnachfolge als auch um rechtliche Fragen nach einem Todesfall. Böing betont das menschliche Verständnis für die individuelle Situation, die bei erbrechtlichen Anliegen häufig durch familiäre Beziehungen und persönliche Belastungen geprägt ist. Vor einem Erbfall stehen oftmals die gesetzliche Erbfolge und die Möglichkeiten einer abweichenden Gestaltung im Vordergrund. Die Webseite nennt Testamente, Ehegattentestamente, Behindertentestamente und Erbverträge. Hinter diesen Begriffen stehen unterschiedliche Wege, die spätere Nachfolge zu regeln und familiäre Konstellationen zu berücksichtigen. Auch die Testamentsvollstreckung gehört zu den aufgeführten Themen. Sie betrifft die Umsetzung testamentarischer Anordnungen und kann die Verwaltung oder Verteilung eines Nachlasses umfassen. Ergänzend werden die vorweggenommene Erbfolge sowie Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht behandelt. Letztere betreffen die persönliche Vorsorge und sind von der eigentlichen Nachlassregelung zu unterscheiden. Nach einem Todesfall ergeben sich andere Anliegen: Wer ist Erbe geworden, wie lässt sich die Erbenstellung nachweisen und welche Bedeutung hat ein Pflichtteilsanspruch? Zu den genannten Tätigkeitsbereichen gehören deshalb Erbscheine, die gesetzliche Erbfolge, Pflichtteilsansprüche und die Erbausschlagung. Bei mehreren Erben können außerdem Fragen zur gemeinsamen Verwaltung und zur Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft entstehen. Welche Unterlagen und rechtlichen Gesichtspunkte relevant sind, hängt unter anderem von vorhandenen Verfügungen, den Verwandtschaftsverhältnissen und der Zusammensetzung des Nachlasses ab. Die Kanzlei befindet sich in der Alfred-Flender-Str. 112, 46395 Bocholt. Damit besteht ein örtlicher Bezug für Ratsuchende aus Bocholt, darunter aus der Innenstadt, Biemenhorst und Stenern. Eine konkrete Zuordnung der Adresse zu einem dieser Stadtteile ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Für Nachlassangelegenheiten kommt insbesondere das Amtsgericht Bocholt in Betracht, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich anhand der Kanzleianschrift planen. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann das Anliegen zunächst knapp beschrieben werden, etwa als Frage zu einem Testament, einem Pflichtteil oder einer Erbengemeinschaft. Bereits bekannte Fristen und vorhandene Unterlagen können dabei benannt werden. Die Anfrage dient zunächst der Klärung einer möglichen Mandatsübernahme. Die Kanzleiwebseite bietet ebenfalls ein Kontaktformular und erste Sachinformationen. Nach Vereinbarung sind Termine auch außerhalb der angegebenen Bürozeiten möglich.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der belegten Angaben, Stand 22. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
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Hinweise zum DatenschutzZuständige Gerichte und Umfeld in Bocholt
- Amtsgericht Bocholt
Die Kanzlei von Rechtsanwalt Tobias Böing liegt in der Alfred-Flender-Str. 112 in 46395 Bocholt. Für das räumliche Umfeld werden die Innenstadt sowie Biemenhorst und Stenern genannt; eine belegte Zuordnung des Kanzleistandorts zu einem dieser Stadtteile liegt jedoch nicht vor. Auch eine Innenstadtlage oder bestimmte Verkehrsanbindungen lassen sich aus den Angaben nicht ableiten. Ratsuchende aus diesen Teilen Bocholts können die Anschrift als Ausgangspunkt für ihre Anfahrtsplanung nutzen. Bei der Planung mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollten aktuelle Verbindungen und die örtlichen Gegebenheiten geprüft werden. Konkrete Haltestellen, Fahrzeiten oder Parkmöglichkeiten sind nicht dokumentiert. Für den Schwerpunkt Erbrecht ist unter den genannten Gerichten das Amtsgericht Bocholt relevant. Amtsgerichte nehmen als Nachlassgerichte insbesondere Aufgaben rund um die Eröffnung letztwilliger Verfügungen und die Erteilung von Erbscheinen wahr. Auch Erklärungen zur Ausschlagung einer Erbschaft gehören zum nachlassgerichtlichen Aufgabenbereich. Welches Nachlassgericht örtlich zuständig ist, richtet sich regelmäßig nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person und nicht allein nach dem Kanzleisitz. Bei Ausschlagungserklärungen können zusätzliche Zuständigkeitsregeln eine Rolle spielen. Streitigkeiten über Pflichtteilszahlungen oder erbrechtliche Ansprüche sind von solchen Nachlassverfahren zu unterscheiden. Sie werden grundsätzlich in zivilgerichtlichen Verfahren geklärt. Ob hierfür das Amtsgericht Bocholt zuständig ist, hängt unter anderem vom Streitwert und den örtlichen Zuständigkeitsregeln ab. Der erbrechtliche Bezug eines Anliegens bedeutet daher nicht automatisch, dass es beim Nachlassgericht geführt wird.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 22. September 2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen zu dieser Kanzlei
Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zum Erbrecht hilfreich?
Welche Unterlagen benötigt werden, hängt davon ab, ob es um die eigene Nachfolgeplanung oder einen bereits eingetretenen Erbfall geht. Häufig hilfreich sind vorhandene Testamente oder Erbverträge, Angaben zu familiären Beziehungen und eine Übersicht über Vermögen und Verbindlichkeiten. Nach einem Todesfall können außerdem die Sterbeurkunde, Schreiben des Nachlassgerichts und bereits erhaltene Anspruchsschreiben wichtig sein. Für eine erste Anfrage genügt zunächst eine verständliche Beschreibung des Anliegens. Bekannte Fristen sollten dabei ausdrücklich erwähnt werden; welche Dokumente anschließend erforderlich sind, lässt sich im weiteren Austausch klären.
Worin unterscheiden sich Testament, Ehegattentestament und Erbvertrag?
Ein Testament ermöglicht es einer Person, ihre Erbfolge innerhalb der gesetzlichen Grenzen selbst zu gestalten. Ehegatten können auch ein gemeinschaftliches Testament errichten, in dem bestimmte Verfügungen miteinander verknüpft sein können. Ein Erbvertrag wird notariell geschlossen und kann verbindliche erbrechtliche Regelungen enthalten. Die Unterschiede betreffen insbesondere die Form, die beteiligten Personen und die Möglichkeiten späterer Änderungen. Welche Gestaltung zu einer familiären Situation passt, lässt sich nicht allein anhand der Bezeichnung entscheiden. Bestehende Verfügungen und mögliche Bindungswirkungen sind dabei wichtige Gesichtspunkte.
Wann wird ein Erbschein benötigt und welche Rolle spielt das Nachlassgericht?
Ein Erbschein ist ein gerichtliches Zeugnis über das Erbrecht und gegebenenfalls die Größe des Erbteils. Er kann im Rechtsverkehr als Nachweis dienen, ist aber nicht nach jedem Todesfall zwingend erforderlich. Je nach Sachverhalt kommen auch andere Nachweise infrage, etwa ein eröffnetes notarielles Testament zusammen mit dem gerichtlichen Eröffnungsprotokoll. Das zuständige Nachlassgericht prüft im Erbscheinsverfahren die Voraussetzungen der beantragten Erbenstellung. Ob ein Erbschein gebraucht wird, hängt insbesondere davon ab, welche Nachlassgegenstände vorhanden sind und gegenüber welcher Stelle die Erbenstellung nachgewiesen werden soll.
Was unterscheidet einen Pflichtteilsanspruch von der Mitgliedschaft in einer Erbengemeinschaft?
Ein Pflichtteilsanspruch ist grundsätzlich ein auf Geld gerichteter Anspruch bestimmter naher Angehöriger, wenn sie durch eine Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen sind. Er verschafft für sich genommen keine Stellung als Miterbe. Eine Erbengemeinschaft entsteht dagegen, wenn mehrere Personen gemeinsam erben. Der Nachlass steht ihnen gemeinschaftlich zu; seine Verwaltung und spätere Verteilung können Abstimmung erfordern. Deshalb unterscheiden sich auch die typischen Fragen: Beim Pflichtteil geht es häufig um Auskunft, Bewertung und Zahlung, bei der Erbengemeinschaft um Verwaltung, Verfügungen über Nachlassgegenstände und Auseinandersetzung.
Welche Bedeutung haben Fristen bei einer Erbausschlagung?
Eine Erbausschlagung ist an gesetzliche Fristen und Formvorgaben gebunden. Die Frist beträgt regelmäßig sechs Wochen; in bestimmten Auslandskonstellationen gilt eine längere Frist. Ihr Beginn hängt unter anderem davon ab, wann die betreffende Person vom Erbanfall und vom Grund ihrer Berufung erfährt. Ein einfacher Brief oder eine formlose Nachricht genügt für eine wirksame Ausschlagung grundsätzlich nicht. Bei der Einordnung sind außerdem mögliche Handlungen relevant, die als Annahme der Erbschaft gelten können. Deshalb gehören der zeitliche Ablauf, gerichtliche Mitteilungen sowie bekannte Vermögenswerte und Schulden zu den wichtigen Informationen für eine rechtliche Prüfung.
Automatisch erstellte Orientierungshilfe, Stand 22. September 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.
3. Erstgespräch vereinbaren
Möglich sind: Termin vor Ort, Telefontermin. Der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Anliegen an Rechtsanwälte Steverding, Priebe, Hamann, Harbering pp. schildern
Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden
