Kanzleiprofil
Janssen & Staudacher Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Rechtsanwaltskanzlei in Berlin. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.
Anwältinnen und Anwälte
Auf Anfrage
Standort
Alte Jakobstraße 78, 10179 Berlin
Schwerpunkte
—
Beratungssprachen
Deutsch
Die Kanzlei im Überblick
Die Kanzlei Janssen & Staudacher Rechtsanwälte Partnerschaft mbB in Berlin ist auf Erbrecht, Familienrecht und Sozialrecht ausgerichtet. Susanne Janssen und Thomas Staudacher sind beide Fachanwälte für diese drei Rechtsgebiete. Die Kanzlei befasst sich dabei auch mit Anliegen, bei denen sich erbrechtliche, familienrechtliche und sozialrechtliche Fragen überschneiden. Im Erbrecht gehören unter anderem Testamente, Testamentsvollstreckung, Erbscheine, Pflichtteilsansprüche und Erbengemeinschaften zu den aufgeführten Themen. Hinzu kommen Fragen der Vorsorge durch Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Im Familienrecht behandelt die Kanzlei insbesondere Scheidung, Eheverträge und Lebenspartnerschaftsverträge sowie Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich und Elternunterhalt. Das sozialrechtliche Spektrum umfasst Fragen zu Krankenkassen, Rentenversicherung, der Pflege von Angehörigen sowie Behinderung und Vermögen. Zu den angesprochenen Mandanten zählen Menschen, die ihren Nachlass regeln, nach einer Enterbung einen Pflichtteil geltend machen oder die Folgen einer Trennung klären möchten. Weitere typische Anliegen betreffen Erbschaften beim Bezug von Grundsicherungsleistungen sowie die Gestaltung von Behinderten- und Bedürftigentestamenten. Auch Sozialgerichtsverfahren werden als Tätigkeitsbereich genannt. Die Zusammenarbeit ist auf eine persönliche Beratung unter Berücksichtigung der individuellen Lebenssituation ausgerichtet. Beratungstermine können telefonisch oder per E-Mail angefragt werden. Vorab lässt sich klären, ob das Anliegen zu den Tätigkeitsgebieten gehört und welche Unterlagen für das Gespräch benötigt werden. Neben persönlichen Gesprächen bietet die Kanzlei Videoberatung über Jitsi auf einem eigenen Server in Deutschland an. Telefonische Folgeberatungen sind nach einer vorausgegangenen telefonischen Beratung oder Videoberatung und entsprechender Vereinbarung möglich. Im laufenden Mandat stehen die Anwälte auch für telefonische Rückfragen und Besprechungen zur Verfügung. Der Kanzleistandort befindet sich in der Alten Jakobstraße 78, 10179 Berlin, im Bezirk Mitte. Die Telefonnummer lautet +49 (30) 23 55 290. Das Büroteam ist montags bis donnerstags jeweils von 10 bis 13 Uhr sowie dienstags und donnerstags zusätzlich von 15 bis 17 Uhr telefonisch erreichbar. Außerhalb dieser Zeiten können Nachrichten auf dem Anrufbeantworter oder per E-Mail hinterlassen werden. Auf der Kontaktseite steht außerdem ein Kontaktformular bereit.
Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: https://www.rechtsanwalt-partner.de, https://www.rechtsanwalt-partner.de/kontakt
Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei
Für diese Kanzlei sind bislang keine einzelnen Anwaltsprofile auf Anwalt-Seiten.de veröffentlicht. Anwältinnen und Anwälte der Kanzlei können ihr persönliches Profil selbst anlegen und mit dieser Kanzlei verknüpfen.
Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten
Kontaktdaten
Öffnungszeiten
Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.
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Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.
3. Erstgespräch vereinbaren
Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
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Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden
