Kanzleiprofil

f.a.i.r. die Fachkanzlei für Arbeits- und Insolvenzrecht Dr. Banse

Rechtsanwaltskanzlei in Düren. Schwerpunkte: Arbeitsrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Goethestraße 18, 52349 Düren

Schwerpunkte

Arbeitsrecht

Beratungssprachen

Deutsch

Die Kanzlei im Überblick

Die f.a.i.r. die Fachkanzlei für Arbeits- und Insolvenzrecht Dr. Banse hat ihre Hauptstelle in Düren. Ihre Tätigkeit umfasst Arbeitsrecht, Insolvenzrecht und den Schnittbereich beider Rechtsgebiete, das Insolvenzarbeitsrecht. Thomas Banse ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und für Insolvenzrecht. Die Kanzlei ist bundesweit tätig, insbesondere im Rheinland und im Raum Hannover. Zum Mandantenkreis gehören Arbeitnehmer, Betriebsräte und Arbeitgeber sowie Unternehmen, ehemals Selbstständige, Gläubiger und Verbraucher mit insolvenzrechtlichen Anliegen. Im Arbeitsrecht befasst sich die Kanzlei unter anderem mit Kündigungsschutz, Abfindungen und Betriebsänderungen. Weitere Tätigkeitsfelder sind die Erstellung, Prüfung und der Abschluss von Betriebsvereinbarungen sowie Fragen der Mitbestimmung in sozialen und personellen Angelegenheiten. Die Vertretung von Betriebsräten und Arbeitgebern umfasst auch Interessenausgleich, Sozialplan, Einigungsstellenverfahren und arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren. Im Insolvenzarbeitsrecht stehen beispielsweise offene Lohnforderungen, Kündigungen im Insolvenzverfahren des Arbeitgebers, betriebliche Altersversorgung und Betriebsübergänge im Mittelpunkt. Im Insolvenzrecht berät die Kanzlei zu Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzen, zur Durchsetzung von Gläubigerrechten und zur Insolvenzanfechtung. Hinzu kommen außergerichtliche Sanierung und Schuldenregulierung. Für Verbraucher beschreibt die Kanzlei einen Ablauf, der mit der Klärung der aktuellen Schuldensituation beginnt. Dazu gehören der außergerichtliche Schuldenbereinigungsversuch und die Vorbereitung der Anträge auf Insolvenzeröffnung, Restschuldbefreiung und Stundung der Verfahrenskosten. Bei Bedarf unterstützt sie bei der Umstellung auf ein Pfändungsschutzkonto, erstellt entsprechende Bescheinigungen und begleitet das Insolvenzverfahren bis zur Entscheidung über die Restschuldbefreiung. Auch Verhandlungen mit Gläubigern zählen zu den genannten Leistungen. Die Hauptstelle befindet sich in der Goethestraße 18, 52349 Düren. Als barrierefreien Zugang nennt die Kanzlei eine Rollstuhlrampe und einen Fahrstuhl. Seit dem 1. Januar 2024 besteht außerdem eine Zweigstelle in der Hohenzollernstraße 13, 30161 Hannover. Termine können über die üblichen Kontaktdaten vereinbart werden. Erreichbar ist die Kanzlei telefonisch unter +49 2421 40768-0, per E-Mail an info@kanzlei-banse.de und über ein Kontaktformular auf ihrer Internetseite. Die angegebenen Bürozeiten sind Montag bis Freitag von 9 bis 13 Uhr.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: https://www.kanzlei-banse.de, https://www.kanzlei-banse.de/kontakt

Rechtsgebiete und Leistungen

Weitere Kanzleien und Anwaltsprofile in der Region: Anwältinnen und Anwälte in Düren

Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

  • Thomas Banse

    Fachanwalt für Arbeitsrecht und für Insolvenzrecht

    Arbeitsrecht

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Goethestraße 18, 52349 Düren

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Zuständige Gerichte und Umfeld in Düren

  • Amtsgericht Düren
  • Landgericht Aachen

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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