Kanzleiprofil

Fachanwalt für Arbeitsrecht und Strafrecht Gera

Rechtsanwaltskanzlei in Gera. Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Familienrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Zabelstraße 14, 07545 Gera

Schwerpunkte

Arbeitsrecht, Familienrecht

Beratungssprachen

Deutsch

Die Kanzlei im Überblick

Die Kanzlei „Fachanwalt für Arbeitsrecht und Strafrecht Gera“ von Rechtsanwalt Peter Kindermann hat ihre Schwerpunkte im Arbeitsrecht und Strafrecht. Kindermann ist seit 1995 als selbstständiger Rechtsanwalt in Gera tätig. Den Fachanwaltstitel für Arbeitsrecht führt er seit 2003, den für Strafrecht seit 2005. Zu den weiteren auf der Website genannten Tätigkeitsgebieten gehören das allgemeine Zivilrecht, Erbrecht und Verkehrsrecht sowie Ordnungswidrigkeitenangelegenheiten. Auch Pflichtverteidigung wird als Tätigkeitsbereich aufgeführt. Im Arbeitsrecht befasst sich die Kanzlei mit Kündigungen, Abmahnungen, Abfindungen und Lohnansprüchen. Zu den angesprochenen Mandanten zählen Arbeitnehmer, bei denen etwa eine Weiterbeschäftigung oder eine Abfindung Gegenstand des Mandats ist. Im Strafrecht umfasst die Tätigkeit die Verteidigung im Ermittlungsverfahren und vor Gericht. Typische Anlässe für eine Kontaktaufnahme sind Strafbefehle sowie Schreiben von Polizei oder Staatsanwaltschaft. Daneben berät und vertritt die Kanzlei bei Verträgen und zivilrechtlichen Streitigkeiten, bei Erbstreitigkeiten, Pflichtteilsfragen und Angelegenheiten einer Erbengemeinschaft. Im Verkehrsrecht werden Bußgeld- und Verkehrsangelegenheiten genannt. Die Vertretung erfolgt auch überregional und bundesweit, insbesondere im Arbeitsrecht und Strafrecht. Die Zusammenarbeit beginnt nach der Darstellung der Kanzlei mit einer Kontaktaufnahme und der Prüfung der Angaben und Unterlagen. Dokumente können bereits vorab übermittelt werden, darunter Kündigungsschreiben, Strafbefehle oder behördliche Schreiben. Im ersten Austausch werden die Ziele des Mandats gemeinsam geklärt und das weitere Vorgehen festgelegt. Nach der Beauftragung erfolgt die Vertretung außergerichtlich oder vor Gericht. Peter Kindermann übernimmt die persönliche Betreuung vom ersten Gespräch bis zum Abschluss des Verfahrens und informiert über den jeweiligen Stand. Die Kanzlei befindet sich in der Zabelstraße 14, 07545 Gera, im zweiten Obergeschoss. Ein Parkplatz liegt neben dem Eingang. Als Kontaktzeiten sind Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 17:00 Uhr und Freitag von 8:00 bis 15:00 Uhr angegeben. Die Kontaktaufnahme ist telefonisch unter +49 365 8003052, per E-Mail an ra_kindermann-gera@t-online.de sowie über das Kontaktformular der Website möglich. Das Formular bietet auch eine Möglichkeit zum Hochladen von Dateien.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: https://www.kiboel.de, https://kiboel.de/kontakt/

Rechtsgebiete und Leistungen

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Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

  • Peter Kindermann

    Rechtsanwalt – Fachanwalt für Arbeitsrecht und Strafrecht

    Arbeitsrecht · Familienrecht

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Zabelstraße 14, 07545 Gera

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Zuständige Gerichte und Umfeld in Gera

  • Amtsgericht Gera
  • Landgericht Gera

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So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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