Kanzleiprofil

Fachanwalt für Erbrecht & Versicherungsrecht

Rechtsanwaltskanzlei in Braunschweig. Schwerpunkte: Arbeitsrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Schuhstraße 42-43, 38100 Braunschweig

Schwerpunkte

Arbeitsrecht

Beratungssprachen

Deutsch

Die Kanzlei im Überblick

Die Kanzlei „Fachanwalt für Erbrecht & Versicherungsrecht“ in Braunschweig wird von Rechtsanwalt Karl Gaedt geführt. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Versicherungsrecht und im Erbrecht. Die Rechtsanwaltskammer für den OLG-Bezirk Braunschweig gestattete ihm 2012 die Führung der Bezeichnung Fachanwalt für Versicherungsrecht und 2020 der Bezeichnung Fachanwalt für Erbrecht. Als weitere Tätigkeitsbereiche nennt die Kanzlei Straßenverkehrsrecht, Schadensregulierungen, Immobilienrecht und Personenschadensrecht. Das Angebot umfasst anwaltliche Beratung und Vertretung. Im Versicherungsrecht nimmt Karl Gaedt ausschließlich Aufträge aufseiten der Versicherten an, um Interessenkollisionen zu vermeiden. Zu den genannten Anliegen zählen Fragen zu Versicherungsverträgen, Versicherungsschutz und Abfindungen sowie Versicherungsprozesse. Beraten wird unter anderem zur Berufsunfähigkeitsversicherung, Lebensversicherung, Wohngebäudeversicherung und Krankentagegeldversicherung. Im Erbrecht gehören die Abfassung von Testamenten und Vorsorgevollmachten sowie Fragen zu Erbfolge, Erbengemeinschaft, Pflichtteil, Ersatzerbschaft und Vermächtnis zum Tätigkeitsspektrum. Auch Erbprozesse und Testamentsvollstreckung werden als Themen aufgeführt. Die Kanzlei richtet sich an Mandanten aus Braunschweig, Wolfsburg und der Region; eine Vertretung erfolgt auch bundesweit. Für die Zusammenarbeit beschreibt die Kanzlei die Suche nach einer auf das jeweilige Anliegen abgestimmten Lösung. Der erste Kontakt kann telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular erfolgen. Angaben zum Anliegen und zu den Wünschen dienen dabei einer vorläufigen Einschätzung. Im Formular können Interessierte das betreffende Rechtsgebiet auswählen, eine Nachricht hinterlassen und um einen Rückruf an Werktagen bitten. Dafür stehen die Zeitfenster 8 bis 12 Uhr und 12 bis 16 Uhr zur Auswahl. Hausbesuche sind nach Absprache möglich. Das Braunschweiger Büro befindet sich in der Schuhstraße 42–43, 38100 Braunschweig, und ist unter 0531 – 70 22 23 40 erreichbar. Ein weiteres Büro liegt in der Bahnhofstraße 47, 38173 Sickte, im Landkreis Wolfenbüttel. Die E-Mail-Adresse lautet info@rechtsanwalt-gaedt.de. Als Öffnungszeiten werden Montag bis Donnerstag von 9 bis 17 Uhr und Freitag von 9 bis 13 Uhr sowie Termine nach Vereinbarung genannt. Für die Anfahrt in Braunschweig verweist die Kanzlei auf die Parkhäuser Packhof und Karstadt.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: http://www.rechtsanwalt-gaedt.de, https://rechtsanwalt-gaedt.de/karl-gaedt-kontakt/

Rechtsgebiete und Leistungen

Weitere Kanzleien und Anwaltsprofile in der Region: Anwältinnen und Anwälte in Braunschweig

Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

  • Karl Gaedt

    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Fachanwalt für Erbrecht

    Arbeitsrecht

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Schuhstraße 42-43, 38100 Braunschweig

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
Standort von Fachanwalt für Erbrecht & Versicherungsrecht. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Braunschweig

  • Amtsgericht Braunschweig
  • Landgericht Braunschweig
  • Arbeitsgericht Braunschweig
  • Oberlandesgericht Braunschweig

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden