Kanzleiprofil

Fachanwalt für Strafrecht Matthias Obermüller

Rechtsanwaltskanzlei in Tübingen. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

Auf Anfrage

Standort

Am Mühlkanal 7, 72070 Tübingen

Schwerpunkte

—

Beratungssprachen

Deutsch

Die Kanzlei im Überblick

Die Kanzlei Fachanwalt für Strafrecht Matthias Obermüller in Tübingen ist auf dem Gebiet der Strafverteidigung tätig. Das Spektrum umfasst Kapitalstrafverfahren, Betäubungsmittelstrafverfahren und Jugendstrafverfahren ebenso wie Verkehrs-, Steuer- und Wirtschaftsstrafverfahren. Auch Sexualstrafverfahren, Umweltstrafverfahren sowie Strafverfahren wegen Sachbeschädigung gehören zu den genannten Tätigkeitsbereichen. Ergänzend bearbeitet die Kanzlei Ordnungswidrigkeitsverfahren. Das Angebot richtet sich damit an Menschen mit Anliegen in diesen strafrechtlichen Bereichen oder im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten. Die Darstellung der Kanzlei beschränkt die Tätigkeit nicht auf einzelne Deliktsgruppen, sondern nennt ausdrücklich alle Gebiete des Strafrechts. Ein weiterer Schwerpunkt ist das Konsumcannabisgesetz, kurz KCanG. Hier bietet Matthias Obermüller Beratung zur Vereinsgründung und zum Erwerb einer Anbaulizenz an. Dazu zählt die Unterstützung bei Anträgen sowie bei Fragen und Problemen, die im Zusammenhang mit der Vereinsgründung und der Lizenzvergabe entstehen. Angesprochen sind damit auch Personen, die eine Vereinsgründung in diesem Bereich vorbereiten. Die beschriebene Zusammenarbeit umfasst sowohl die Beratung zu diesen Vorhaben als auch die Unterstützung im Antragsverfahren. Ein darüber hinausgehender konkreter Ablauf der Mandatsbearbeitung wird auf der Website nicht erläutert. Matthias Obermüller ist seit 2004 als Rechtsanwalt tätig und gründete seine Kanzlei im selben Jahr. Seit 2023 führt er die Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht. Er studierte Rechtswissenschaften in Frankfurt am Main und Tübingen und absolvierte sein Referendariat am Landgericht Rottweil. Als Fremdsprache wird Englisch angegeben. Für die Kontaktaufnahme stehen Telefon und E-Mail zur Verfügung; zusätzlich ist eine gesonderte Mobilnummer für Notfälle veröffentlicht. Die Kanzlei befindet sich Am Mühlkanal 7 in 72070 Tübingen-Unterjesingen. Telefonisch ist sie unter 07073 - 910788 und per E-Mail unter kanzlei@strafverteidiger-tuebingen.de erreichbar. Die Notfallnummer lautet 0178 - 2806960. Die Anreise ist mit dem Auto, dem Bus oder der Ammertalbahn möglich. Am Haus stehen kostenlose Parkplätze zur Verfügung. Von der Haltestelle Unterjesingen Mitte führt ein etwa einminütiger Fußweg über den Bahnübergang zur Kanzlei auf der gegenüberliegenden Gleisseite.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: http://www.strafverteidiger-tuebingen.de/, http://www.strafverteidiger-tuebingen.de/#contact

Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

Für diese Kanzlei sind bislang keine einzelnen Anwaltsprofile auf Anwalt-Seiten.de veröffentlicht. Anwältinnen und Anwälte der Kanzlei können ihr persönliches Profil selbst anlegen und mit dieser Kanzlei verknüpfen.

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Am Mühlkanal 7, 72070 Tübingen

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
Standort von Fachanwalt für Strafrecht Matthias Obermüller. Kartendaten: Google.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden