Kanzleiprofil

Fachanwaltskanzlei Cyrus

Rechtsanwaltskanzlei in Hamburg. Schwerpunkte: Strafrecht, Verkehrsrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Spitalerstraße 30, 20095 Hamburg

Schwerpunkte

Strafrecht, Verkehrsrecht

Beratungssprachen

Deutsch

Die Kanzlei im Überblick

Die Fachanwaltskanzlei Cyrus in Hamburg ist auf Strafrecht, Verkehrsstrafrecht und Verkehrsrecht ausgerichtet. Dietmar Cyrus ist Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht. Zu den auf der Kanzleiwebsite genannten strafrechtlichen Themen gehören Betrug, Körperverletzung, Sexualdelikte, Diebstahl und Betäubungsmittel. Im Verkehrsstrafrecht befasst sich die Kanzlei unter anderem mit Trunkenheit im Verkehr, unerlaubtem Entfernen vom Unfallort, Straßenverkehrsdelikten und Fahren ohne Fahrerlaubnis. Die Vertretung wird bundesweit angeboten. Das Angebot richtet sich an Personen, die mit strafrechtlichen Vorwürfen oder verkehrsrechtlichen Verfahren konfrontiert sind. Typische Anlässe für eine Kontaktaufnahme sind eine polizeiliche Vorladung, ein Strafbefehl, eine Anklage oder eine Ladung zur Hauptverhandlung. Hinzu kommen Bußgeldbescheide wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen, Abstandsverstößen oder der Nutzung eines Mobiltelefons am Steuer. Auch für dringende Situationen wie Verhaftungen oder Durchsuchungen nennt die Kanzlei eine telefonische Erreichbarkeit. Bei entsprechenden Anliegen prüft Dietmar Cyrus zudem die Voraussetzungen einer Pflichtverteidigung. Am Beginn der Zusammenarbeit steht ein persönliches oder telefonisches Gespräch, in dem das Anliegen rechtlich eingeschätzt wird. Als Grundlage der strafrechtlichen Verteidigung beschreibt die Kanzlei die Akteneinsicht und die Prüfung von Zeugenaussagen sowie weiteren Beweismitteln. Darauf aufbauend wird die Verteidigung auf den Einzelfall abgestimmt; dabei können auch Beweisanträge eine Rolle spielen. Die Kanzlei betont die Vertraulichkeit der Zusammenarbeit und die Verschwiegenheit von Anwalt und Mitarbeitenden. Bei bestehender Rechtsschutzversicherung werden die mögliche Kostenübernahme geklärt und der Schriftverkehr mit der Versicherung übernommen. Der Standort befindet sich in der Spitalerstraße 30, 20095 Hamburg, am Mönckebergbrunnen zwischen Hauptbahnhof und Rathaus. Die Kanzleiräume liegen im zweiten Obergeschoss und sind über einen Fahrstuhl erreichbar; der Zugang ist laut Kontaktseite nicht barrierefrei. In der Umgebung befinden sich Parkhäuser sowie Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs, darunter die U-Bahn-Station Mönckebergstraße. Kontakt ist telefonisch unter 040 360 910 85, per E-Mail an info@kanzlei-cyrus.de, über WhatsApp oder ein Kontaktformular möglich. Nach eigenen Angaben ist die Kanzlei ganzjährig rund um die Uhr telefonisch erreichbar und bietet Termine auch in den Morgen- und Abendstunden an.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: https://www.kanzlei-cyrus.de, https://www.kanzlei-cyrus.de/kontakt/

Rechtsgebiete und Leistungen

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Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

  • Dietmar Cyrus

    Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht

    Verkehrsrecht · Strafrecht

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Spitalerstraße 30, 20095 Hamburg

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Standort von Fachanwaltskanzlei Cyrus. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Hamburg

  • Amtsgericht Hamburg
  • Landgericht Hamburg
  • Arbeitsgericht Hamburg
  • Hanseatisches Oberlandesgericht

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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