Kanzleiprofil
Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht in Villingen-Schwenningen
Rechtsanwaltskanzlei in Villingen-Schwenningen. Schwerpunkte: Arbeitsrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.
Anwältinnen und Anwälte
1
Standort
Warenburgstraße 3, 78050 Villingen-Schwenningen
Schwerpunkte
Arbeitsrecht
Beratungssprachen
Deutsch
Die Kanzlei im Überblick
Die Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht in Villingen-Schwenningen ist auf arbeitsrechtliche Fragen spezialisiert. Pia Suttarp ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht. Sie berät und vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber außergerichtlich und vor Gericht. Bereits vor der Gründung ihrer Kanzlei war sie in der Beratung und gerichtlichen Vertretung von Unternehmen zu Fragen des Arbeits-, Sozial- und Tarifrechts tätig. Die Zusammenarbeit beschreibt sie als individuell, vertrauensvoll und empathisch. Für Arbeitnehmer gehören Kündigungen, Aufhebungsverträge, Sozialabfindungen und Abmahnungen zu den angebotenen Beratungsthemen. Weitere Anliegen betreffen Mutterschutz, Elternzeit und Teilzeit sowie Vergütung, Bonuszahlungen, Versetzungen und Zeugnisse. Auf Arbeitgeberseite befasst sich die Kanzlei ebenfalls mit Kündigungen, Aufhebungsverträgen und Abmahnungen. Hinzu kommen Vertragsgestaltungen, betriebsverfassungsrechtliche Themen und tarifrechtliche Fragestellungen. Das Angebot umfasst außerdem die Beratung bei umfangreichem Stellenabbau, zu Altersteilzeit und betrieblicher Altersvorsorge sowie zu Auslandseinsätzen von Mitarbeitern. Neben der anwaltlichen Beratung bietet die Kanzlei Schulungen für Personaler, Führungskräfte und Betriebsräte an. Als mögliche Inhalte werden Arbeitsrecht in der Praxis, Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts und aktuelle Rechtsprechung genannt. Wunschthemen können angefragt werden. Für den Einstieg in die Zusammenarbeit lässt sich ein Erstgespräch vereinbaren. Die Kontaktaufnahme ist telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular der Website möglich; außerdem steht eine Online-Terminbuchung zur Verfügung. Im Kontaktformular können neben der Nachricht auch eine Telefonnummer, die Firma und eine bevorzugte Uhrzeit für die Erreichbarkeit angegeben werden. Die Kanzlei befindet sich in der Warenburgstraße 3 in 78050 Villingen-Schwenningen. Telefonisch ist sie unter 07721 9463390 und per E-Mail unter info@arbeitsrecht-vs.de erreichbar. Die angegebenen Öffnungszeiten sind Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 18:00 Uhr sowie Freitag von 09:00 bis 16:00 Uhr. Termine in den Kanzleiräumen finden ausschließlich nach Vereinbarung statt. Auf Anfrage sind auch virtuelle Termine über Microsoft Teams möglich.
Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: https://www.arbeitsrecht-vs.de, https://arbeitsrecht-vs.de/kontakt/
Rechtsgebiete und Leistungen
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Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei
- Pia Suttarp
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht
Arbeitsrecht
Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten
Kontaktdaten
Öffnungszeiten
Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.
Standort und Anfahrt
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Hinweise zum DatenschutzZuständige Gerichte und Umfeld in Villingen-Schwenningen
- Amtsgericht Villingen-Schwenningen
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.
3. Erstgespräch vereinbaren
Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
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