Kanzleiprofil

Fachanwaltskanzlei für Familienrecht

Rechtsanwaltskanzlei in Cottbus. Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Familienrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Brandenburger Pl. 3, 03046 Cottbus

Schwerpunkte

Arbeitsrecht, Familienrecht

Beratungssprachen

Deutsch

Die Kanzlei im Überblick

Die Fachanwaltskanzlei für Familienrecht in Cottbus wird von Rechtsanwältin Barbara Merz geführt. Ihr Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Familienrecht, insbesondere bei Trennung, Scheidung und Unterhaltsfragen. Daneben nennt die Kanzlei Umgangsregelungen, Erbrecht und Testamentsberatung als Tätigkeitsfelder. Barbara Merz ist seit 1996 als Rechtsanwältin zugelassen und seit 2000 Fachanwältin für Familienrecht. Nach den Angaben auf ihrer Internetseite bildet sie sich regelmäßig fort, unter anderem zu Trennung, Scheidung und Erbrecht. Sie gehört der Rechtsanwaltskammer Brandenburg an. Das Beratungsangebot richtet sich an Menschen, die familiäre Konflikte oder die rechtlichen Folgen einer Trennung klären möchten. Zu den beschriebenen Anliegen gehören die Begleitung eines Scheidungsverfahrens, Fragen zum Unterhalt und die Regelung des Umgangs. Hinzu kommen Anliegen aus dem Erbrecht sowie die Beratung zu Testamenten. Bei der Bearbeitung sollen nach Darstellung der Kanzlei neben den rechtlichen Ansprüchen auch die persönliche Situation und die zwischenmenschlichen Aspekte eines Konflikts berücksichtigt werden. Die Internetseite nennt sowohl Mediation als auch die Vertretung vor Gericht. Am Beginn der Zusammenarbeit steht eine Erstberatung, in der die Situation und die individuellen Bedürfnisse besprochen werden. Darauf aufbauend wird das weitere Vorgehen gemeinsam entwickelt. Barbara Merz beschreibt ihre Arbeitsweise als strukturiert und auf den jeweiligen Einzelfall ausgerichtet. Dazu gehören die verständliche Erläuterung komplexer Sachverhalte und die Information über die einzelnen Schritte bis zum Abschluss des Verfahrens. Über anfallende Kosten und Gebühren wird laut Kanzlei bereits im Erstgespräch informiert; als Grundlage der Vergütung wird das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz genannt. Die Kanzlei befindet sich am Brandenburger Platz 3 in 03046 Cottbus. Für Kontaktaufnahmen und die Vereinbarung eines Beratungstermins sind die Telefonnummer 0355 / 47 32 26 und die E-Mail-Adresse info@fachanwaeltin-merz.de angegeben. Auf der Internetseite www.fachanwaeltin-merz.de stehen außerdem ein Bereich mit häufig gestellten Fragen zum Thema Scheidung sowie Downloads zur Verfügung.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: http://www.fachanwaeltin-merz.de, https://fachanwaeltin-merz.de/impressum/

Rechtsgebiete und Leistungen

Weitere Kanzleien und Anwaltsprofile in der Region: Anwältinnen und Anwälte in Cottbus

Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

  • Barbara Merz

    Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

    Arbeitsrecht · Familienrecht

    Zulassung seit 1996

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Brandenburger Pl. 3, 03046 Cottbus

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
Standort von Fachanwaltskanzlei für Familienrecht. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Cottbus

  • Amtsgericht Cottbus
  • Landgericht Cottbus

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden