Kanzleiprofil

Lechner & Kollegen

Rechtsanwaltskanzlei in Augsburg. Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht. 5,0 von 5 bei 72 Google-Bewertungen.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Max-von-Laue-Strasse 5, 86156 Augsburg

Schwerpunkte

Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht

Google-Bewertung der Kanzlei

5,0 von 5 · 72 Bewertungen

Die Kanzlei im Überblick

Die Kanzlei Lechner & Kollegen in Augsburg Kriegshaber betreut Mandanten aus dem privaten und gewerblichen Bereich. Sie wurde 1980 von Rechtsanwalt Gerhard Obermaier gegründet, der sich inzwischen im Ruhestand befindet. Zu den genannten Schwerpunkten gehören Familienrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Mietrecht und Verkehrsrecht. Im Familienrecht sind Sabine Lechner als Fachanwältin für Familienrecht und Daniel Lauterer als Fachanwalt für Familienrecht tätig. Sabine Lechner ist außerdem Fachanwältin für Arbeitsrecht. Christian Lechner führt ebenfalls diese Fachanwaltsbezeichnung; Markus Gewert ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht. Die Kanzlei legt Wert auf individuelle und persönliche Betreuung sowie die ständige Fortbildung ihrer Rechtsanwälte. Ihre Tätigkeit umfasst Beratung und die Vertretung bei gerichtlichen sowie außergerichtlichen Auseinandersetzungen. Gemeinsam mit den Mandanten erarbeitet und entwirft sie außerdem Vorsorgekonzepte und Vorsorgestrategien, Verträge und Testamente. Weitere aufgeführte Rechtsgebiete sind allgemeines Vertrags- und Zivilrecht, Wohnungseigentumsrecht, Nachbarrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Reisevertragsrecht und Strafrecht.

Lechner & Kollegen ist eine Rechtsanwaltskanzlei in Augsburg, deren Gründung auf das Jahr 1980 zurückgeht. Gründer war Rechtsanwalt Gerhard Obermaier, der sich inzwischen im Ruhestand befindet. Zu den Tätigkeitsschwerpunkten gehören Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Mietrecht und Verkehrsrecht. Daneben nennt die Kanzlei das allgemeine Vertrags- und Zivilrecht, Wohnungseigentumsrecht, Nachbarrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Reisevertragsrecht und Strafrecht. Das Angebot umfasst damit mehrere Rechtsgebiete für Mandanten aus dem privaten und gewerblichen Bereich. Zum Anwaltsteam zählen Christian Lechner, Sabine Lechner, Daniel Lauterer und Markus Gewert. Christian Lechner ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Sabine Lechner führt die Fachanwaltstitel für Arbeitsrecht und Familienrecht, Daniel Lauterer ist Fachanwalt für Familienrecht. Markus Gewert ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht. Zu den auf der Internetseite angesprochenen Anliegen gehören Scheidungen, Fragen zu Verträgen und Testamenten sowie gerichtliche und außergerichtliche Auseinandersetzungen. Die Kanzlei befasst sich sowohl mit bereits bestehenden Konflikten als auch mit rechtlicher Vorsorge. Als Bestandteile ihrer Tätigkeit beschreibt die Kanzlei Beratung, Vertretung und Vorsorge. Eine erste Beratung dient dazu, Probleme und mögliche rechtliche Stolpersteine zu identifizieren. Bei Auseinandersetzungen übernehmen die Rechtsanwälte die Wahrung der Interessen ihrer Mandanten vor Gericht oder im außergerichtlichen Rahmen. Im Bereich der Vorsorge erarbeiten sie gemeinsam mit den Mandanten Konzepte und Strategien und entwerfen Verträge sowie Testamente. Die Kanzlei legt nach eigener Darstellung Wert auf individuelle und persönliche Betreuung. Außerdem verweist sie auf die regelmäßige Fortbildung ihrer Rechtsanwälte in den jeweiligen Fach- und Rechtsgebieten. Die Kanzleiräume befinden sich in der Max-von-Laue-Straße 5, 86156 Augsburg, im Stadtteil Kriegshaber. Die Kanzlei beschreibt ihre Lage als verkehrsgünstig. Für eine Kontaktaufnahme stehen das Kontaktformular auf der Internetseite, die Telefonnummer +49 (0)821 / 30091 und die E-Mail-Adresse info@anwaelte-augsburg.de zur Verfügung. Über das Formular können Interessierte eine Nachricht oder ihr Anliegen an die Kanzlei übermitteln.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: anwaelte-augsburg.de, anwaelte-augsburg.de

Erfahrungen und Google-Bewertungen der Kanzlei

Die folgenden Erfahrungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei und geben einen Eindruck, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit bewerten.

5,0

72 Bewertungen bei Google

Bewertungen beziehen sich auf den Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei, nicht auf einzelne Anwältinnen oder Anwälte.

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Google-Bewertungssiegel der Kanzlei Lechner & Kollegen: 5,0 von 5 Sternen

Rechtsgebiete und Leistungen

Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Max-von-Laue-Strasse 5, 86156 Augsburg

Termin vor Ort · Telefontermin

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Beratung in Augsburg – Einordnung der Redaktion

Das Profil „Familienrecht Augsburg“ stellt die Rechtsanwälte der Kanzlei Lechner & Kollegen vor. Die Kanzlei befindet sich in der Max-von-Laue-Strasse 5, 86156 Augsburg, im Stadtteil Kriegshaber und betreut Privatpersonen sowie gewerbliche Mandanten. Gegründet wurde sie 1980 von Rechtsanwalt Gerhard Obermaier, der inzwischen im Ruhestand ist. Trotz der Bezeichnung des Profils ist Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt aufgeführt; hinzu kommen Verkehrsrecht, Erbrecht und Familienrecht. Die Tätigkeit umfasst sowohl Beratung als auch die Vertretung in außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen. Im Arbeitsrecht geht es häufig um Arbeitsverträge, Kündigungen, Vergütung, Arbeitszeugnisse oder Fragen rund um die Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses. Mandantinnen und Mandanten erwartet hier die rechtliche Einordnung ihrer jeweiligen Situation und der vorhandenen Unterlagen. Sabine Lechner und Christian Lechner führen die Fachanwaltsbezeichnung für Arbeitsrecht; Markus Gewert ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht. Im Verkehrsrecht können etwa die Regulierung eines Unfalls, Schadensersatzansprüche oder verkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeiten Gegenstand einer Anfrage sein. Welche Schritte in Betracht kommen, hängt vom einzelnen Sachverhalt ab. Im Familienrecht sind Sabine Lechner und Daniel Lauterer jeweils als Fachanwälte für Familienrecht tätig. Typische Anliegen betreffen Trennung und Scheidung, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht sowie vermögensrechtliche Fragen zwischen Ehepartnern. Das Erbrecht berührt unter anderem die Gestaltung von Testamenten, die Erbfolge und Auseinandersetzungen zwischen Erben. Die Kanzlei erarbeitet gemeinsam mit Mandanten auch Vorsorgekonzepte, Verträge und Testamente. Dabei können sich familiäre und erbrechtliche Themen überschneiden, beispielsweise wenn persönliche Verhältnisse bei einer Nachlassplanung berücksichtigt werden sollen. Der Standort Kriegshaber bildet den örtlichen Bezug innerhalb Augsburgs. Auch für Ratsuchende aus Innenstadt, Lechhausen, Pfersee, Göggingen oder Oberhausen ist die Kanzleianschrift der Ausgangspunkt für die individuelle Anfahrtsplanung. Die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte anhand aktueller Verbindungen und Verkehrsinformationen geprüft werden. Am Standort sind unter anderem das Amtsgericht Augsburg, das Landgericht Augsburg und das Arbeitsgericht Augsburg vorhanden; außerdem ist die Zweigstelle Augsburg des Oberlandesgerichts München zu berücksichtigen. Welches Gericht zuständig ist, richtet sich nach Verfahrensart und gesetzlichen Zuständigkeitsregeln. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktangaben oder Kontaktmöglichkeiten nutzen. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, des betroffenen Rechtsgebiets und etwaiger laufender Fristen erleichtert die erste Zuordnung. Anschließend lassen sich die Möglichkeit einer Mandatsübernahme, benötigte Unterlagen und das weitere Vorgehen mit der Kanzlei klären. Eine Anfrage allein bedeutet noch keine bestätigte Mandatsübernahme.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der belegten Angaben, Stand 25. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
Standort von Lechner & Kollegen. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Augsburg

  • Amtsgericht Augsburg
  • Landgericht Augsburg
  • Arbeitsgericht Augsburg
  • Oberlandesgericht München (Zweigstelle Augsburg)

Die Kanzlei Lechner & Kollegen liegt in der Max-von-Laue-Strasse 5 im Augsburger Stadtteil Kriegshaber. Es handelt sich damit nicht um einen Kanzleisitz in der Innenstadt. Zum städtischen Umfeld gehören außerdem die genannten Stadtteile Lechhausen, Pfersee, Göggingen und Oberhausen. Für einen persönlichen Termin empfiehlt sich eine Anfahrtsplanung anhand der vollständigen Anschrift. Ob öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw zweckmäßiger sind, hängt vom Ausgangspunkt und der aktuellen Verkehrslage ab. Konkrete Verbindungen, Haltestellen oder Parkmöglichkeiten sind durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist typischerweise das Arbeitsgericht Augsburg relevant, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Dort werden insbesondere Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern geführt, etwa über Kündigungen, Lohnansprüche oder Arbeitszeugnisse. Familienrechtliche Verfahren wie Scheidungen sowie viele Unterhalts-, Sorge- und Umgangssachen gehören zum Familiengericht beim Amtsgericht Augsburg. Das Amtsgericht ist als Nachlassgericht außerdem beispielsweise mit Erbscheinsverfahren und Testamentseröffnungen befasst. Streitigkeiten unter Erben sind dagegen regelmäßig zivilgerichtlich einzuordnen. Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten aus dem Verkehrsrecht oder Erbrecht kommen das Amtsgericht Augsburg oder das Landgericht Augsburg in Betracht. Entscheidend sind unter anderem Streitgegenstand, Streitwert und besondere Zuständigkeitsvorschriften. Verkehrsrechtliche Bußgeldverfahren können nach einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vor dem Amtsgericht verhandelt werden. Das Oberlandesgericht München ist insbesondere für bestimmte Rechtsmittel zuständig, auch in Familiensachen. Ob dabei die Zweigstelle Augsburg befasst wird, hängt von der jeweiligen Zuständigkeits- und Geschäftsverteilung ab.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 25. September 2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen zu dieser Kanzlei

Welche Unterlagen sind für eine arbeitsrechtliche Anfrage wegen einer Kündigung oder offener Vergütung hilfreich?

Für eine erste Einordnung sind häufig der Arbeitsvertrag, ergänzende Vereinbarungen, das Kündigungsschreiben und einschlägige Korrespondenz hilfreich. Bei Vergütungsfragen können außerdem Abrechnungen und Aufzeichnungen über geleistete Arbeitszeiten Bedeutung haben. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert das Verständnis: Seit wann besteht das Arbeitsverhältnis, was ist geschehen und wann sind Schreiben eingegangen? Im Arbeitsrecht können kurze gesetzliche Fristen und vertragliche Ausschlussfristen eine Rolle spielen. Deshalb sollten erkennbare Fristen bereits in der Anfrage genannt werden. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, wird im Rahmen der Kontaktaufnahme geklärt.

Was sollte ich vor einer Anfrage zu einem Verkehrsunfall oder Bußgeldbescheid zusammenstellen?

Bei einem Verkehrsunfall sind Angaben zu Unfallzeit, Unfallort, Beteiligten und dem bisherigen Austausch mit Versicherungen hilfreich. Vorhandene Fotos, Unfallberichte, Kostenvoranschläge oder Gutachten können die Sachverhaltsdarstellung ergänzen. Bei einem Bußgeldverfahren stehen dagegen der Bescheid, das Zustellungsdatum und gegebenenfalls vorherige Schreiben der Behörde im Vordergrund. Zivilrechtliche Ansprüche nach einem Unfall und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren sind unterschiedliche Angelegenheiten, auch wenn sie dasselbe Ereignis betreffen. Für die Anfrage genügt zunächst eine sachliche Übersicht mit einem Hinweis auf vorhandene Dokumente und erkennbare Fristen.

Wie unterscheiden sich Nachlassplanung, Erbschein und Streitigkeiten unter Erben?

Die Nachlassplanung betrifft die Gestaltung der Vermögensnachfolge zu Lebzeiten, etwa durch ein Testament. Ein Erbschein dient dagegen dem Nachweis der Erbenstellung und wird beim Nachlassgericht beantragt; er ist nicht in jedem Erbfall erforderlich. Auseinandersetzungen zwischen Erben oder über Pflichtteilsansprüche können zivilrechtliche Streitigkeiten sein und folgen anderen Verfahrensregeln. Vor einer Anfrage ist deshalb eine kurze Beschreibung sinnvoll, ob es um Vorsorge, einen bereits eingetretenen Erbfall oder einen konkreten Konflikt geht. Vorhandene Testamente und Angaben zu familiären Beziehungen können für die Einordnung wichtig sein.

Müssen bei einer Trennung Scheidung, Unterhalt und Fragen zu den Kindern gemeinsam geklärt werden?

Trennung und Scheidung können mehrere rechtlich unterschiedliche Themen auslösen. Dazu zählen etwa Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, die Nutzung der Ehewohnung, Vermögensfragen sowie Sorge und Umgang. Nicht alle Fragen werden automatisch durch ein Scheidungsverfahren entschieden. Manche können außergerichtlich geregelt werden, andere erfordern ein eigenes Verfahren oder werden unter gesetzlichen Voraussetzungen mit der Scheidung verbunden. Für eine erste Anfrage hilft es, die aktuell offenen Punkte und bereits bestehende Vereinbarungen getrennt aufzulisten. Bei Angelegenheiten gemeinsamer Kinder steht deren Wohl im Mittelpunkt; die konkrete rechtliche Einordnung hängt von den persönlichen Umständen ab.

Automatisch erstellte Orientierungshilfe, Stand 25. September 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Möglich sind: Termin vor Ort, Telefontermin. Der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden