Kanzleiprofil
Fuisting & Klein Rechtsanwälte PartmbB
Rechtsanwaltskanzlei in Saarbrücken. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.
Anwältinnen und Anwälte
Auf Anfrage
Standort
Berliner Promenade 12, 66111 Saarbrücken
Schwerpunkte
—
Beratungssprachen
Deutsch
Die Kanzlei im Überblick
Fuisting & Klein Rechtsanwälte PartmbB ist eine Kanzlei mit Sitz in Saarbrücken. Zu ihren Tätigkeitsgebieten gehören das allgemeine Zivilrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht, Mietrecht, Nachbarrecht, Sozialrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und Wohnungseigentumsrecht. Die Kanzlei nennt insbesondere Immobilien, Verträge, Schadensersatz und Kündigungen als Themen ihrer Arbeit. Weitere aufgeführte Anliegen betreffen Beruf und Arbeit, Scheidung, Rente, Unfälle und strafrechtliche Verteidigung. Damit beschreibt das Tätigkeitsangebot rechtliche Fragen aus unterschiedlichen Lebensbereichen. Angesprochen sind Ratsuchende mit Anliegen in diesen auf der Internetseite genannten Gebieten. Die Partnerschaftsgesellschaft besteht aus den Rechtsanwälten Jörg-Toralt Warner und Daniel Fischer. Warner ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und für Sozialrecht sowie Mediator (BAFM). Fischer führt die Fachanwaltstitel für Verkehrsrecht sowie für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Justizrat Walter Klein arbeitet als freier Mitarbeiter und ist Fachanwalt für Strafrecht sowie für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Rechtsanwalt Jan Peter Hoffmann ist als Bürogemeinschafter tätig und ebenfalls Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Die auf der Internetseite vorgestellten Anwälte sind somit in unterschiedlichen organisatorischen Funktionen tätig. Die Kanzlei verweist auf eine Geschichte von mehr als 50 Jahren. Für die Zusammenarbeit beschreibt die Kanzlei einen gemeinsamen Austausch über den rechtlichen Rahmen eines Konflikts. Dabei sollen die Chancen und die Frage erörtert werden, ob sich ein Vorgehen lohnt. Anschließend werden gemeinsam Ziele festgelegt und Strategien erarbeitet. Die Darstellung der Arbeitsweise stellt damit die Abstimmung mit den Mandanten über Ziele und Vorgehen in den Mittelpunkt. Zur Aufnahme des Kontakts wird um die Vereinbarung eines Termins gebeten. Die Kanzlei befindet sich an der Berliner Promenade 12, 66111 Saarbrücken. Für Kontakt und Terminvereinbarung stehen die Telefonnummer +49 681 30717 und die E-Mail-Adresse epost@fuisting-klein.de zur Verfügung. Die Gesellschaft ist als Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung beim Amtsgericht Saarbrücken unter PR 118 eingetragen. Die genannten Rechtsanwälte gehören der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes an.
Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: https://www.fuisting-klein.com, https://www.fuisting-klein.com/kontakt/impressum/
Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei
Für diese Kanzlei sind bislang keine einzelnen Anwaltsprofile auf Anwalt-Seiten.de veröffentlicht. Anwältinnen und Anwälte der Kanzlei können ihr persönliches Profil selbst anlegen und mit dieser Kanzlei verknüpfen.
Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten
Kontaktdaten
Öffnungszeiten
Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.
Standort und Anfahrt
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Hinweise zum DatenschutzZuständige Gerichte und Umfeld in Saarbrücken
- Amtsgericht Saarbrücken
- Landgericht Saarbrücken
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.
3. Erstgespräch vereinbaren
Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
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Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden
