Kanzleiprofil

GLOGER Legal Kanzlei Minden

Rechtsanwaltskanzlei in Minden. Schwerpunkte: Arbeitsrecht. 4,2 von 5 bei 14 Google-Bewertungen.

Anwältinnen und Anwälte

Auf Anfrage

Standort

Hauffweg 18, 32429 Minden

Schwerpunkte

Arbeitsrecht

Google-Bewertung der Kanzlei

4,2 von 5 · 14 Bewertungen

Die Kanzlei im Überblick

Die GLOGER Legal Kanzlei Minden mit Rechtsanwalt Michael H. Gloger befindet sich am Hauffweg 18 in Minden. Sie berät und vertritt Mandanten gerichtlich und außergerichtlich. Als Spezialisierungen nennt die Kanzlei Arbeitsrecht, Erbrecht und Testamentsvollstreckung, Verwaltungsrecht, Straßenverkehrsrecht, Unfallregulierung, Verkehrsordnungswidrigkeiten und Vertragsrecht. Das Angebot richtet sich unter anderem an Arbeitnehmer bei Kündigungen, Darlehensnehmer mit Fragen zum Widerruf ihrer Verträge und Geschädigte nach Verkehrsunfällen. In einem persönlichen Erstberatungstermin werden die rechtlichen Erfolgsaussichten des Anliegens geprüft. Termine für den Erstkontakt werden in der Regel innerhalb von 24 Stunden angeboten. Die Beratungsgebühren werden abhängig von Rechtsgebiet und Beratungsdauer fest vereinbart. Auf Wunsch übernimmt die Kanzlei den Schriftverkehr mit der Rechtsschutzversicherung. Bei der Unfallschadenabwicklung bietet sie außerdem die Beauftragung einer Werkstatt und eines Kfz.-Gutachters an. Die Kanzlei berichtet von erstrittenen höchstrichterlichen Urteilen vor dem Bundesarbeitsgericht und dem Bundesverwaltungsgericht. Kostenlose Parkmöglichkeiten bestehen nach Verfügbarkeit.

Die GLOGER Legal Kanzlei Minden berät und vertritt Mandanten gerichtlich und außergerichtlich. Als Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Michael H. Gloger genannt; die Kanzlei tritt mit der Bezeichnung Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht auf. Zu den angegebenen Tätigkeitsschwerpunkten gehören Arbeitsrecht, Erbrecht und Testamentsvollstreckung, Verwaltungsrecht sowie Vertragsrecht. Darüber hinaus befasst sich die Kanzlei mit Straßenverkehrsrecht, Unfallregulierung und Verkehrsordnungswidrigkeiten. Ein weiteres auf der Internetseite beschriebenes Tätigkeitsfeld ist die Prüfung von Verbraucherdarlehensverträgen im Hinblick auf einen möglichen Widerruf. Das Angebot richtet sich unter anderem an Arbeitnehmer mit Fragen zu einer Kündigung, zu Abfindungen oder zu Urlaubsansprüchen. Angesprochen werden außerdem Verbraucher mit Darlehensverträgen sowie Personen, die nach einem Verkehrsunfall Unterstützung bei der Schadenregulierung suchen. Dabei beschreibt die Kanzlei die Prüfung verschiedener Schadenpositionen, darunter Fahrzeugschäden, Verdienstausfall und Personenschäden. Im erbrechtlichen Bereich werden Anliegen rund um den Erbfall und die Gestaltung der Erbfolge behandelt. Die Testamentsvollstreckung wird als eigener Schwerpunkt aufgeführt. Am Anfang der Zusammenarbeit kann eine persönliche Erstberatung stehen. Sie dient nach Darstellung der Kanzlei dazu, die Rechtslage und die Erfolgsaussichten des jeweiligen Anliegens vorab zu prüfen sowie relevante Fristen und Termine zu berücksichtigen. Eine Verpflichtung zur anschließenden Erteilung eines weiteren Mandats ist damit nicht verbunden. Auf Wunsch übernimmt die Kanzlei den Schriftverkehr mit einer Rechtsschutzversicherung. Auch die Beantragung von Prozesskostenhilfe gehört zu den beschriebenen Leistungen. Bei der Unfallabwicklung können auf Wunsch ein Kfz.-Gutachter und eine Werkstatt beauftragt werden. Die Kanzlei befindet sich am Hauffweg 18 in 32429 Minden. Für Fragen und Terminabsprachen ist sie telefonisch unter +49 571 386 322 50, mobil unter +49 176 477 438 40 sowie per E-Mail an ra-kanzlei.gloger@t-online.de erreichbar. Auf der Kontaktseite steht außerdem ein Formular zur Verfügung. Termine für einen Erstkontakt werden nach Kanzleiangaben in der Regel innerhalb von 24 Stunden vergeben. Parkmöglichkeiten sind nach Verfügbarkeit vorhanden.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: anwalt-in-minden.com, anwalt-in-minden.com

Erfahrungen und Google-Bewertungen der Kanzlei

Die folgenden Erfahrungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei und geben einen Eindruck, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit bewerten.

4,2

14 Bewertungen bei Google

Bewertungen beziehen sich auf den Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei, nicht auf einzelne Anwältinnen oder Anwälte.

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Google-Bewertungssiegel der Kanzlei GLOGER Legal Kanzlei Minden: 4,2 von 5 Sternen

Rechtsgebiete und Leistungen

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Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

Für diese Kanzlei sind bislang keine einzelnen Anwaltsprofile auf Anwalt-Seiten.de veröffentlicht. Anwältinnen und Anwälte der Kanzlei können ihr persönliches Profil selbst anlegen und mit dieser Kanzlei verknüpfen.

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Hauffweg 18, 32429 Minden

Termin vor Ort · Telefontermin

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Beratung in Minden – Einordnung der Redaktion

Das Profil GLOGER Minden stellt Rechtsanwalt Michael H. Gloger von der GLOGER Legal Kanzlei Minden vor. Die Kanzlei befindet sich am Hauffweg 18, 32429 Minden. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht setzt er einen Schwerpunkt auf rechtliche Fragen rund um das Arbeitsverhältnis. Die Tätigkeit umfasst die außergerichtliche Beratung und Vertretung sowie die Vertretung vor Gericht. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können insbesondere eine Kündigung, ausstehende Vergütung oder Unklarheiten über arbeitsvertragliche Regelungen Anlass für eine Anfrage sein. Auch Arbeitszeugnisse, Abmahnungen und Aufhebungsverträge gehören allgemein zu den typischen Themen des Arbeitsrechts. Hinter dem Schwerpunkt Arbeitsrecht stehen häufig Situationen, in denen rechtliche und persönliche Fragen eng zusammenhängen. Bei einer Kündigung geht es etwa um die Wirksamkeit der Erklärung und die möglichen Folgen für das Beschäftigungsverhältnis. Bei Vertragsfragen können einzelne Klauseln, Arbeitszeiten oder Vergütungsbestandteile im Mittelpunkt stehen. Welche Gesichtspunkte im konkreten Fall maßgeblich sind, lässt sich erst anhand des Sachverhalts und der Unterlagen beurteilen. Die Kanzlei nennt einen persönlichen Erstberatungstermin als Rahmen, in dem die rechtlichen Erfolgsaussichten des Anliegens geprüft werden. Neben dem Arbeitsrecht nennt die Kanzlei Erbrecht und Testamentsvollstreckung, Verwaltungsrecht, Straßenverkehrsrecht, Unfallregulierung, Verkehrsordnungswidrigkeiten und Vertragsrecht als Spezialisierungen. Dazu passen beispielsweise Fragen zur Nachlassabwicklung, zu behördlichen Entscheidungen oder zu Ansprüchen nach einem Verkehrsunfall. Auch Darlehensnehmer mit Fragen zum Widerruf ihrer Verträge gehören zum genannten Adressatenkreis. Bei der Unfallschadenabwicklung bietet die Kanzlei außerdem die Beauftragung einer Werkstatt und eines Kfz.-Gutachters an. Auf Wunsch übernimmt sie den Schriftverkehr mit der Rechtsschutzversicherung. Der örtliche Bezug liegt in Minden mit den genannten Stadtteilen Innenstadt, Rechtes Weserufer und Dützen. Eine Zuordnung der Adresse zu einem dieser Stadtteile ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Kostenlose Parkmöglichkeiten bestehen nach Verfügbarkeit. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten sind regelmäßig die Arbeitsgerichte zuständig; Amtsgericht Minden und Landgericht Bielefeld können hingegen bei zivilrechtlichen Anliegen aus weiteren Tätigkeitsbereichen eine Rolle spielen. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil verfügbaren Kontaktangaben nutzen und zunächst das Anliegen, wichtige Termine sowie vorhandene Unterlagen benennen. Die Kanzlei gibt an, Termine für den Erstkontakt in der Regel innerhalb von 24 Stunden anzubieten. Ob ein bestimmter Termin verfügbar ist und ob die Vertretung übernommen wird, ist unmittelbar mit der Kanzlei zu klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der belegten Angaben, Stand 20. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
Standort von GLOGER Legal Kanzlei Minden. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Minden

  • Amtsgericht Minden
  • Landgericht Bielefeld

Die GLOGER Legal Kanzlei Minden hat ihre Anschrift am Hauffweg 18, 32429 Minden. Für Ratsuchende aus der Innenstadt, vom Rechten Weserufer oder aus Dützen bildet diese Adresse den örtlichen Anlaufpunkt. Aus den vorliegenden Angaben geht jedoch weder eine Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile noch eine Innenstadtlage hervor. Für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln empfiehlt sich eine aktuelle Verbindungsauskunft zur Kanzleianschrift. Bei einer Anfahrt mit dem Pkw sind kostenlose Parkmöglichkeiten nach Verfügbarkeit genannt; konkrete Stellplätze oder eine jederzeitige Verfügbarkeit sind damit nicht zugesichert. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist die Abgrenzung der Gerichtsbarkeiten wichtig: Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, beispielsweise über Kündigungen, Lohn oder Arbeitszeugnisse, werden typischerweise vor den Arbeitsgerichten geführt. Das Amtsgericht Minden und das Landgericht Bielefeld sind deshalb nicht die üblichen Eingangsgerichte für diese Verfahren. Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach den Umständen des jeweiligen Arbeitsverhältnisses und den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln. Bei den weiteren genannten Tätigkeitsgebieten können dagegen beide Gerichte Bedeutung haben. Zivilrechtliche Streitigkeiten über Verträge oder Schadensersatz nach Verkehrsunfällen können je nach Streitgegenstand, Streitwert und örtlicher Zuständigkeit vor dem Amtsgericht Minden oder dem Landgericht Bielefeld verhandelt werden. Nachlassangelegenheiten wie Erbscheinsverfahren gehören grundsätzlich zum Amtsgericht als Nachlassgericht. Einsprüche gegen verkehrsrechtliche Bußgeldbescheide werden grundsätzlich durch Amtsgerichte bearbeitet. Verwaltungsrechtliche Streitigkeiten fallen hingegen regelmäßig in die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20. September 2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen zu dieser Kanzlei

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?

Für eine erste Einordnung sind häufig der Arbeitsvertrag, spätere Vertragsänderungen sowie das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben relevant. Hinzukommen können Entgeltabrechnungen und Schriftwechsel zum Anlass des Konflikts. Hilfreich ist außerdem eine kurze zeitliche Übersicht: Wann wurde welches Schreiben übergeben oder empfangen, und welche Gespräche fanden statt? Im Arbeitsrecht können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen. Deshalb sollten bekannte Zugangszeitpunkte und bereits laufende Fristen bei der Anfrage ausdrücklich genannt werden. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden, hängt vom konkreten Anliegen ab.

Worin unterscheiden sich Kündigung, Aufhebungsvertrag und Abmahnung?

Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung, die auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gerichtet ist. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person. Eine Abmahnung beanstandet ein bestimmtes Verhalten und verbindet dies typischerweise mit einer Warnung vor arbeitsrechtlichen Folgen im Wiederholungsfall. Die rechtlichen Prüfungsfragen unterscheiden sich entsprechend. Bei einer Mandatsanfrage ist deshalb wichtig, welches Dokument vorliegt, ob bereits etwas unterschrieben wurde und welche Termine darin genannt werden. Auch mögliche sozialversicherungsrechtliche Folgen können bei Beendigungsvereinbarungen von Bedeutung sein.

Welche Informationen werden bei einem Verkehrsunfall oder einem Bußgeldbescheid üblicherweise benötigt?

Bei einem Verkehrsunfall helfen Angaben zu Unfallort, Zeitpunkt, Beteiligten und Ablauf. Fotos, vorhandene Zeugenkontakte, Versicherungsdaten und bereits vorliegende Schreiben können die Sachverhaltsaufnahme ergänzen. Bei einem Bußgeldverfahren stehen dagegen der konkrete Vorwurf, das behördliche Schreiben und dessen Zustellungsdatum im Vordergrund. Schadenersatzansprüche und ein Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren sind rechtlich unterschiedliche Angelegenheiten, auch wenn sie denselben Vorfall betreffen. Für die erste Anfrage sollte deshalb deutlich werden, ob es um die Regulierung eines Schadens, einen behördlichen Vorwurf oder beides geht.

Wie unterscheiden sich erbrechtliche Streitigkeiten und Aufgaben einer Testamentsvollstreckung?

Erbrechtliche Fragen können beispielsweise die Erbenstellung, Pflichtteilsansprüche oder die Verteilung eines Nachlasses betreffen. Bei einer Testamentsvollstreckung geht es dagegen um die Umsetzung letztwilliger Anordnungen und, je nach vorgesehenem Aufgabenkreis, um die Verwaltung oder Auseinandersetzung des Nachlasses. Nicht jede erbrechtliche Angelegenheit ist deshalb zugleich eine Frage der Testamentsvollstreckung. Für eine erste Anfrage sind die eigene Beziehung zur verstorbenen Person, vorhandene Testamente oder Erbverträge und bereits eingegangene gerichtliche Schreiben hilfreich. Welche Rolle einzelne Dokumente spielen, lässt sich erst im Zusammenhang beurteilen.

Was ist bei einer Anfrage zu einem Vertrag oder einer behördlichen Entscheidung wichtig?

Bei Vertragsfragen stehen regelmäßig der vollständige Vertrag, ergänzende Bedingungen und der bisherige Schriftwechsel im Mittelpunkt. Geht es um den Widerruf eines Darlehensvertrags, können außerdem Abschlusszeitpunkt und erteilte Informationen relevant sein; ein Widerrufsrecht besteht nicht unabhängig von den jeweiligen Voraussetzungen. Bei einer behördlichen Entscheidung sind insbesondere der Bescheid, seine Begründung, eine vorhandene Rechtsbehelfsbelehrung und das Bekanntgabedatum hilfreich. Vertragsrechtliche und verwaltungsrechtliche Anliegen folgen unterschiedlichen Verfahrensregeln. Eine kurze Darstellung des gewünschten Klärungsziels erleichtert deshalb die erste Zuordnung der Anfrage.

Automatisch erstellte Orientierungshilfe, Stand 20. September 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Möglich sind: Termin vor Ort, Telefontermin. Der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden