Kanzleiprofil

GÖRG Insolvenzverwaltung Friedrichshafen

Rechtsanwaltskanzlei in Bottrop. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

Auf Anfrage

Standort

Friedrichstraße 53, 46236 Bottrop

Schwerpunkte

—

Beratungssprachen

Deutsch

Die Kanzlei im Überblick

Der Verzeichniseintrag „GÖRG Insolvenzverwaltung Friedrichshafen“ ist Bottrop zugeordnet. Die Standortübersicht von GÖRG führt Bottrop und Friedrichshafen als getrennte Standorte auf. GÖRG beschreibt als Tätigkeitsschwerpunkte die Insolvenzverwaltung, die Eigenverwaltung und die Erstellung von Insolvenzplänen. Hinzu kommen die Wahrnehmung von Gläubigerinteressen in Gläubigerausschüssen sowie Treuhandschaften im Zusammenhang mit Sanierungskonzepten und Sanierungsfinanzierungen. Die Tätigkeit umfasst Verfahren unterschiedlicher Größenordnung, von kleineren Insolvenzen bis zu komplexen Konzernverfahren, auch mit internationalem Bezug. Zu den beschriebenen Anliegen gehören die insolvenzrechtliche Restrukturierung von Unternehmen, die Bearbeitung gesellschaftsrechtlicher und haftungsrechtlicher Fragen sowie der Umgang mit Hindernissen bei einer Sanierung. In Eigenverwaltungsverfahren übernehmen Berufsträger von GÖRG auch Aufgaben als Geschäftsführer oder Vorstände und begleiten die Restrukturierung gemeinsam mit der bisherigen Geschäftsleitung. Bei Insolvenzplänen arbeitet GÖRG zudem mit Insolvenzverwaltern anderer Kanzleien zusammen. Die genannten Branchenerfahrungen reichen unter anderem vom Baugewerbe und Einzelhandel über Bank- und Finanzdienstleistungen bis zum Gesundheitswesen, zur Immobilienwirtschaft und zum Verkehr. Die Arbeitsweise beruht nach der Darstellung von GÖRG auf der Zusammenarbeit von Fachleuten verschiedener Rechtsbereiche in multidisziplinären Teams. Dabei werden rechtliche Fragen und wirtschaftliche Zusammenhänge gemeinsam betrachtet. Je nach Verfahren erfolgt die Mitwirkung als Insolvenzverwalter, Sachwalter oder Eigenverwalter. Für Gläubiger in verwalteten Insolvenzverfahren steht ein Gläubigerinformationssystem zur Verfügung. Darüber können Forderungen online zur Insolvenztabelle angemeldet und Berichte der Insolvenzverwaltung abgerufen werden. Die erforderliche persönliche Identifikationsnummer wird nach den Angaben auf der Website mit dem Anschreiben zum Eröffnungsbeschluss übermittelt. Ergänzend sind Formulare und Merkblätter zur Forderungsanmeldung im Downloadbereich verfügbar. Der Standort Bottrop befindet sich laut Standortübersicht in der Kirchhellener Str. 20, 46236 Bottrop. Als Kontaktmöglichkeiten sind die Telefonnummer +49 201 43776 0, die Faxnummer +49 201 43776 20 und die E-Mail-Adresse bottrop@goerg.de angegeben. Konkrete Öffnungs- oder Sprechzeiten sowie Angaben zum Ablauf einer ersten Kontaktaufnahme enthält das vorliegende Quellenmaterial nicht.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: https://www.goerg.de/de/kompetenzen/taetigkeitsschwerpunkte/insolvenzverwaltung?utm_source=google&utm_medium=gmb&utm_campaign=bottrop, https://www.goerg.de/de/ueber-goerg/standorte

Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

Für diese Kanzlei sind bislang keine einzelnen Anwaltsprofile auf Anwalt-Seiten.de veröffentlicht. Anwältinnen und Anwälte der Kanzlei können ihr persönliches Profil selbst anlegen und mit dieser Kanzlei verknüpfen.

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Friedrichstraße 53, 46236 Bottrop

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

Standortkarte anzeigen

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Hinweise zum Datenschutz
Standort von GÖRG Insolvenzverwaltung Friedrichshafen. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Bottrop

  • Amtsgericht Bottrop

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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Kontaktanfragen werden ausschließlich über dieses Formular übermittelt. Anwalt-Seiten.de erteilt keine Rechtsberatung.

Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden