Kanzleiprofil

Grossek & Meier-van Laak

Rechtsanwaltskanzlei in Aachen. Schwerpunkte: Arbeitsrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Maria-Theresia-Allee 29, 52064 Aachen

Schwerpunkte

Arbeitsrecht

Beratungssprachen

Deutsch

Die Kanzlei im Überblick

Die Kanzlei Grossek & Meier-van Laak in Aachen berät und vertritt Mandanten in verschiedenen Rechtsgebieten. Zum aufgeführten Tätigkeitsbereich gehören Arbeitsrecht, Familienrecht, Jagdrecht, Kaufrecht, Mietrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht und Versicherungsrecht. Die gemeinsame anwaltliche Tätigkeit besteht seit April 1999. Seit September 2005 befindet sich die Kanzlei in den Räumen im Aachener Südviertel. Sie wird von Andreas Grossek und Nicola Meier-van Laak als Gesellschaft bürgerlichen Rechts geführt. Andreas Grossek ist Fachanwalt für Verkehrsrecht; auf der Kanzleiwebsite werden bei ihm außerdem Steuerrecht und Strafrecht genannt. Nicola Meier-van Laak ist Fachanwältin für Familienrecht und Verkehrsrecht sowie ADAC-Vertragsanwältin. Das Angebot richtet sich an Mandanten mit Beratungs- oder Vertretungsbedarf in den genannten Rechtsgebieten, etwa bei familienrechtlichen, verkehrsrechtlichen oder mietrechtlichen Anliegen. Eine nähere Eingrenzung des Mandantenkreises nimmt die Kanzlei auf den vorliegenden Seiten nicht vor. Nach ihren Angaben übernimmt sie die Vertretung vor deutschen Amts- und Landgerichten, Oberlandesgerichten sowie dem Europäischen Gerichtshof. Als Grundlagen ihrer Arbeitsweise nennt die Kanzlei Spezialisierung und regelmäßige Fortbildung. Sie hebt zudem Zuverlässigkeit und die Wahrung der anwaltlichen Verschwiegenheit hervor. Zum Team gehören auch die Rechtsanwaltsfachangestellten Marion Bischoff und Melina Flöter. Für Besprechungen ist eine vorherige Terminvereinbarung vorgesehen. Eine Kontaktaufnahme ist telefonisch, über das Kontaktformular der Website oder per E-Mail möglich. Dabei weist die Kanzlei darauf hin, dass allein durch das Versenden einer E-Mail noch kein Mandatsverhältnis entsteht. Dafür ist die ausdrückliche Annahme des Mandats durch einen vertretungsberechtigten Partner erforderlich. Der Kanzleistandort liegt in der Maria-Theresia-Allee 29, 52064 Aachen. Telefonisch ist die Kanzlei unter +49 241 55969-0 erreichbar, per E-Mail unter info@kanzlei-im-suedviertel.de. Die angegebenen Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 09:00 bis 13:00 Uhr sowie montags, dienstags und donnerstags von 14:00 bis 17:00 Uhr. Auch innerhalb dieser Zeiten bittet die Kanzlei um eine vorherige Vereinbarung des Besprechungstermins.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: https://kanzlei-im-suedviertel.de, https://www.kanzlei-im-suedviertel.de/impressum

Rechtsgebiete und Leistungen

Weitere Kanzleien und Anwaltsprofile in der Region: Anwältinnen und Anwälte in Aachen

Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

  • Nicola Meier

    Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht und Verkehrsrecht, ADAC-Vertragsanwältin

    Arbeitsrecht

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Maria-Theresia-Allee 29, 52064 Aachen

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
Standort von Grossek & Meier-van Laak. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Aachen

  • Amtsgericht Aachen
  • Landgericht Aachen
  • Arbeitsgericht Aachen
  • Verwaltungsgericht Aachen

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden