Kanzleiprofil

Grundmann Häntzschel Rechtsanwälte, Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Rechtsanwaltskanzlei in Leipzig. Schwerpunkte: Arbeitsrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Kurt-Eisner-Straße 15, 04275 Leipzig

Schwerpunkte

Arbeitsrecht

Beratungssprachen

Deutsch

Die Kanzlei im Überblick

Die Kanzlei Grundmann Häntzschel Rechtsanwälte, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, hat ihren Sitz in Leipzig. Auf der Website beschreibt Rechtsanwalt Alexander Grundmann seine Tätigkeit im Erbrecht, bei der vorweggenommenen Erbfolge durch Schenkungen sowie im damit verbundenen Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht. Ein Schwerpunkt liegt auf der Beratung zu Nachfolgelösungen. Dazu gehören die Unterstützung bei der Erstellung von Testamenten und die Erstellung von Vorsorgevollmachten beziehungsweise Generalvollmachten. Grundmann berät außerdem zu Grundstücksschenkungen und begleitet Adoptionen, die aus erbrechtlichen Gründen angestrebt werden. Andere Rechtsgebiete bearbeitet er nach eigener Angabe nicht; hierfür verweist er auf spezialisierte Anwaltskollegen. Das Angebot richtet sich an Menschen, die ihre Vermögensnachfolge und persönliche Vorsorge regeln möchten, sowie an Personen mit Unterstützungsbedarf nach einem Todesfall. Zu den genannten Anliegen zählen Erbscheinsverfahren, die Abwicklung von Pflichtteilsansprüchen und Vermächtnissen sowie die Nachlassabwicklung. Unterstützung bei der Auflösung eines Nachlasses kommt nach der Darstellung insbesondere dann in Betracht, wenn der Nachlass komplex ist oder die Betroffenen weit entfernt leben. Als mögliche Aufgaben werden die Kündigung von Verträgen, die Auflösung von Konten und Depots, die Kommunikation mit Versicherungen, die Sichtung und Verteilung eines Haushalts sowie der Verkauf von Immobilien genannt. Als Ziel seiner Arbeitsweise nennt Grundmann die möglichst vorbeugende Vermeidung unnötiger Streitigkeiten. Auch bei Pflichtteilsansprüchen und Vermächtnissen beschreibt er einen streitvermeidenden Ansatz. Für die Terminvereinbarung wird eine E-Mail mit Telefonnummer und Angaben zur telefonischen Erreichbarkeit erbeten. Anschließend erfolgt laut Website ein Rückruf durch Grundmann oder seinen Kollegen Herrn Schreier. Im Verzeichnis ist Alexander Grundmann der Kanzlei zugeordnet. Die Kanzlei befindet sich in der Kurt-Eisner-Straße 15, 04275 Leipzig. Sie ist telefonisch unter 0341/2 15 39 46 und per E-Mail unter post@alexandergrundmann.de erreichbar. Im Impressum werden Alexander Grundmann, LL.M., und Christoph Häntzschel als vertretungsberechtigte Rechtsanwälte der Gesellschaft genannt.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: https://www.alexandergrundmann.de, https://alexandergrundmann.de/impressum/

Rechtsgebiete und Leistungen

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Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

  • Alexander Grundmann

    Rechtsanwalt Alexander Grundmann, LL.M. Erbrecht; Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht; Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

    Arbeitsrecht

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Kurt-Eisner-Straße 15, 04275 Leipzig

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
Standort von Grundmann Häntzschel Rechtsanwälte, Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Leipzig

  • Amtsgericht Leipzig
  • Landgericht Leipzig
  • Arbeitsgericht Leipzig
  • Bundesverwaltungsgericht

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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