Kanzleiprofil

Happe Arbeitsrecht

Rechtsanwaltskanzlei in Gütersloh. Schwerpunkte: Arbeitsrecht. 5,0 von 5 bei 14 Google-Bewertungen.

Anwältinnen und Anwälte

Auf Anfrage

Standort

Thesings Allee 21, 33332 Gütersloh

Schwerpunkte

Arbeitsrecht

Google-Bewertung der Kanzlei

5,0 von 5 · 14 Bewertungen

Die Kanzlei im Überblick

Happe Arbeitsrecht ist eine ausschließlich arbeits- und betriebsverfassungsrechtlich ausgerichtete Kanzlei in Gütersloh. Die beiden Berufsträger tragen jeweils den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht. Zum Tätigkeitsbereich gehören die Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, die Beratung bei Kündigungen sowie die Klärung von Fragen zu Formulierungen in Arbeitszeugnissen. Die Kanzlei prüft außerdem die Erfolgsaussichten von Kündigungsschutzklagen und unterstützt Mandanten bei der gerichtlichen Durchsetzung ihrer Interessen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Begleitung von Betriebsräten bei der Planung, Verhandlung und Durchsetzung kollektivrechtlicher Interessen. Dazu gehören Schulungen, Unterstützung in der täglichen Arbeit und die Vertretung gegenüber der Arbeitgeberseite. Die Tätigkeit umfasst sowohl außergerichtliche betriebliche Verhandlungen als auch Verfahren vor den Arbeitsgerichten. In der Beratung erläutert die Kanzlei die Rechtslage verständlich, entwickelt bei Bedarf gemeinsam mit den Mandanten eine Strategie und begleitet deren Umsetzung. Der Kanzleistandort befindet sich in der Thesings Allee 21 in Gütersloh.

Happe Arbeitsrecht ist eine Kanzlei in Gütersloh, die ausschließlich im Arbeitsrecht und im Betriebsverfassungsrecht tätig ist. Die beiden Berufsträger führen jeweils den Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht“. Das Leistungsspektrum umfasst die arbeitsrechtliche Beratung sowie die außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung. Zu den genannten Tätigkeiten gehören die Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, die Beratung bei Kündigungen und die Vertretung vor Gericht. Damit befasst sich die Kanzlei sowohl mit der vertraglichen Grundlage von Arbeitsverhältnissen als auch mit Konflikten während ihrer Durchführung oder bei ihrer Beendigung. Typische Anliegen sind Fragen zu einem bestehenden oder neu zu erstellenden Arbeitsvertrag, zu einer Kündigung sowie zu Formulierungen in einem Arbeitszeugnis. Im Bereich Kündigungsschutz prüft die Kanzlei die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage und unterstützt bei der gerichtlichen Durchsetzung der Interessen ihrer Mandanten. Zum angesprochenen Mandantenkreis gehören Arbeitnehmer mit entsprechenden arbeitsrechtlichen Anliegen sowie Betriebsräte. Für Betriebsräte umfasst das Angebot die Planung, Verhandlung und Durchsetzung kollektivrechtlicher Interessen. Hinzu kommen Schulungen und die rechtliche Unterstützung bei der täglichen Betriebsratsarbeit. Die Vertretung gegenüber der Arbeitgeberseite erfolgt sowohl in betrieblichen Verhandlungen als auch vor den Arbeitsgerichten. Die beschriebene Arbeitsweise verbindet die Klärung offener Rechtsfragen mit einer verständlichen Erläuterung der Rechtslage. Soweit erforderlich, entwickelt die Kanzlei gemeinsam mit ihren Mandanten eine Strategie und begleitet deren Umsetzung. Als Wege der Interessenvertretung nennt sie außergerichtliche Verhandlungen und streitige Verfahren vor Gericht. Die Zusammenarbeit kann damit eine Beratung, die gemeinsame Entwicklung des weiteren Vorgehens und die anschließende Vertretung umfassen. Der Kanzleistandort befindet sich in der Thesings Allee 21, 33332 Gütersloh. Für Kontaktaufnahmen sind die Telefonnummer +49 (0)5241 30 10 890 und die E-Mail-Adresse info@happe-arbeitsrecht.de angegeben. Auf der Internetseite wird zudem auf die Vereinbarung eines Termins verwiesen.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: happe-arbeitsrecht.de, happe-arbeitsrecht.de

Erfahrungen und Google-Bewertungen der Kanzlei

Die folgenden Erfahrungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei und geben einen Eindruck, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit bewerten.

5,0

14 Bewertungen bei Google

Bewertungen beziehen sich auf den Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei, nicht auf einzelne Anwältinnen oder Anwälte.

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Google-Bewertungssiegel der Kanzlei Happe Arbeitsrecht: 5,0 von 5 Sternen

Rechtsgebiete und Leistungen

Weitere Kanzleien und Anwaltsprofile in der Region: Anwältinnen und Anwälte in Gütersloh

Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

Für diese Kanzlei sind bislang keine einzelnen Anwaltsprofile auf Anwalt-Seiten.de veröffentlicht. Anwältinnen und Anwälte der Kanzlei können ihr persönliches Profil selbst anlegen und mit dieser Kanzlei verknüpfen.

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Thesings Allee 21, 33332 Gütersloh

Termin vor Ort · Telefontermin

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Beratung in Gütersloh – Einordnung der Redaktion

Happe Arbeitsrecht in Gütersloh ist ausschließlich auf Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht ausgerichtet. Die beiden Berufsträger der Kanzlei tragen jeweils den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht. Am Standort Thesings Allee 21, 33332 Gütersloh, befasst sich die Kanzlei sowohl mit Fragen aus einzelnen Arbeitsverhältnissen als auch mit den kollektivrechtlichen Interessen von Betriebsräten. Für Ratsuchende bedeutet diese Ausrichtung, dass beispielsweise die Bedingungen eines Arbeitsvertrags, die Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses oder Beteiligungsrechte im Betrieb Gegenstand einer Anfrage sein können. Dabei können individuelle Beschäftigungsfragen und betriebliche Regelungen unterschiedliche rechtliche Verfahren erfordern. Ein Tätigkeitsbereich ist die Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen. Typische Anliegen betreffen Regelungen zu Aufgaben, Vergütung, Arbeitszeit oder Kündigungsfristen. Hinzu kommen die Beratung bei Kündigungen und die Prüfung der Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage. Bei Arbeitszeugnissen geht es insbesondere um die Einordnung und Klärung von Formulierungen. Solche Anliegen erfordern regelmäßig einen Blick auf die vorhandenen Unterlagen und den bisherigen Verlauf des Arbeitsverhältnisses. Die Kanzlei erläutert die Rechtslage verständlich, entwickelt bei Bedarf gemeinsam mit den Mandantinnen und Mandanten eine Strategie und begleitet deren Umsetzung. Zum Tätigkeitsbereich gehört auch die gerichtliche Durchsetzung von Interessen. Im Betriebsverfassungsrecht begleitet Happe Arbeitsrecht Betriebsräte bei der Planung, Verhandlung und Durchsetzung kollektivrechtlicher Interessen. Dazu zählen Schulungen, Unterstützung bei der täglichen Betriebsratsarbeit und die Vertretung gegenüber der Arbeitgeberseite. Allgemein können hierbei Informationsrechte, Mitbestimmungsfragen oder betriebliche Vereinbarungen eine Rolle spielen. Die Tätigkeit umfasst außergerichtliche betriebliche Verhandlungen ebenso wie Verfahren vor den Arbeitsgerichten. Welche Vorgehensweise in Betracht kommt, hängt vom konkreten Gegenstand und dem Stand der betrieblichen Gespräche ab. Der örtliche Bezug liegt in Gütersloh mit den genannten Stadtteilen Innenstadt, Spexard und Avenwedde. Eine Zuordnung der Kanzleianschrift zu einem dieser Stadtteile ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Für eine Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw dient die Thesings Allee 21 als Zieladresse; die passende Verbindung ist vom Ausgangspunkt abhängig. Das am Standort genannte Amtsgericht Gütersloh ist für die üblichen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten nicht zuständig. Diese gehören grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende zunächst ihr Anliegen, wichtige zeitliche Abläufe und vorhandene Unterlagen benennen. Anschließend lassen sich die Übernahme eines Mandats, der Beratungsbedarf und das weitere Vorgehen mit der Kanzlei klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der belegten Angaben, Stand 20. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
Standort von Happe Arbeitsrecht. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Gütersloh

  • Amtsgericht Gütersloh

Der Kanzleistandort von Happe Arbeitsrecht liegt in der Thesings Allee 21 in 33332 Gütersloh. Als Stadtteile des örtlichen Umfelds sind Innenstadt, Spexard und Avenwedde genannt. Aus den verfügbaren Angaben ergibt sich jedoch keine gesicherte Zuordnung der Anschrift zu einem dieser Stadtteile; auch eine Innenstadtlage lässt sich daraus nicht ableiten. Für die Planung eines Besuchs ist deshalb die konkrete Straßenanschrift maßgeblich. Ob die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Pkw zweckmäßiger ist, hängt vom jeweiligen Ausgangspunkt und den aktuellen Verbindungen beziehungsweise Verkehrsverhältnissen ab. Angaben zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder einem barrierefreien Zugang liegen nicht vor und sollten bei Bedarf vor einem Termin geklärt werden. Als Gericht am Standort ist das Amtsgericht Gütersloh aufgeführt. Für die Schwerpunkte dieses Kanzleiprofils ist allerdings grundsätzlich die Arbeitsgerichtsbarkeit maßgeblich, nicht das Amtsgericht. Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über die Wirksamkeit einer Kündigung, Vergütungsansprüche oder Arbeitszeugnisse, werden typischerweise im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren behandelt. Betriebsverfassungsrechtliche Auseinandersetzungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber, beispielsweise über Beteiligungsrechte, gehören regelmäßig in das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren. Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und den Umständen des jeweiligen Falls, nicht allein nach der Kanzleianschrift. Ein konkretes Arbeitsgericht ist in den vorliegenden Standortangaben nicht benannt. Das Amtsgericht Gütersloh darf daher nicht mit dem für eine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung zuständigen Gericht gleichgesetzt werden.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20. September 2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen zu dieser Kanzlei

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage zur Prüfung eines Arbeitsvertrags hilfreich?

Für eine erste Einordnung sind üblicherweise der vollständige Arbeitsvertrag und vorhandene Ergänzungen wichtig. Je nach Fragestellung können auch in Bezug genommene Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Schreiben des Arbeitgebers relevant sein. Hilfreich ist eine kurze Beschreibung, welche Regelung unklar ist und ob der Vertrag bereits unterschrieben wurde oder noch verhandelt wird. Häufig betreffen Fragen die Tätigkeit, Arbeitszeit, Vergütung, Befristung oder Kündigungsfristen. Welche Unterlagen darüber hinaus benötigt werden, ergibt sich aus dem konkreten Prüfungsgegenstand. Eine allgemeine Beschreibung einzelner Klauseln ersetzt keine Prüfung ihres Zusammenhangs.

Warum ist bei einer Kündigung eine zeitnahe Klärung wichtig?

Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen maßgeblich sein. Für eine Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Deshalb sind insbesondere das Kündigungsschreiben und der Zeitpunkt seines Zugangs für die rechtliche Einordnung wichtig. Daneben können der Arbeitsvertrag, die Beschäftigungsdauer und weitere Umstände des Arbeitsverhältnisses eine Rolle spielen. Ob und mit welchem Ziel ein gerichtliches Vorgehen in Betracht kommt, erfordert eine individuelle Prüfung. Eine bloße Kontaktanfrage ersetzt keine Klageerhebung und wahrt für sich genommen keine gerichtliche Frist.

Worauf kommt es bei Fragen zu Formulierungen im Arbeitszeugnis an?

Ein Arbeitszeugnis wird grundsätzlich im Gesamtzusammenhang betrachtet. Neben einzelnen Bewertungen können die Tätigkeitsbeschreibung, die Vollständigkeit und das Verhältnis zwischen Leistungs- und Verhaltensbeurteilung bedeutsam sein. Nicht jede ungewöhnliche Formulierung enthält automatisch eine versteckte negative Aussage. Für eine Einordnung sind daher der vollständige Zeugnistext und Informationen zu den tatsächlich ausgeübten Aufgaben hilfreich. Auch die Unterscheidung zwischen einfachem und qualifiziertem Zeugnis spielt eine Rolle. Ob ein Anspruch auf eine bestimmte Änderung besteht, lässt sich nicht allein anhand einer isolierten Wendung allgemein beantworten.

Welche Fragen können Betriebsräte vor einer anwaltlichen Anfrage vorbereiten?

Betriebsräte können zunächst zusammenstellen, welche Maßnahme oder betriebliche Regelung betroffen ist, welche Informationen vorliegen und welche Gespräche mit der Arbeitgeberseite bereits stattgefunden haben. Typische Themen sind Beteiligungsrechte, Betriebsvereinbarungen und die rechtlichen Rahmenbedingungen der Betriebsratsarbeit. Für eine Anfrage können vorhandene Vereinbarungstexte, Schriftwechsel und eine nachvollziehbare zeitliche Übersicht hilfreich sein. Die Beauftragung anwaltlicher Unterstützung und eine mögliche Kostentragung unterliegen eigenen Voraussetzungen, die gesondert zu klären sind. Ob Verhandlungen oder ein arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren in Betracht kommen, hängt vom jeweiligen Konflikt ab.

Automatisch erstellte Orientierungshilfe, Stand 20. September 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Möglich sind: Termin vor Ort, Telefontermin. Der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden