Kanzleiprofil

hauenstein | arbeitsrecht

Rechtsanwaltskanzlei in München. Schwerpunkte: Arbeitsrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Metzstraße 40, 81667 München

Schwerpunkte

Arbeitsrecht

Beratungssprachen

Deutsch

Die Kanzlei im Überblick

Die Kanzlei hauenstein | arbeitsrecht in München berät und vertritt im Arbeitsrecht. Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Dominic Hauenstein, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Zu den Tätigkeitsschwerpunkten gehören Kündigungen, Kündigungsschutzklagen und Aufhebungsverträge sowie Verhandlungen über Abfindungen, Arbeitszeugnisse und Freistellungen. Die Kanzlei richtet sich an Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsräte und Führungskräfte. Die Beratung für Führungskräfte umfasst außertariflich beschäftigte Mitarbeiter, leitende Angestellte und Geschäftsführer. Arbeitnehmer können sich neben Fragen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch mit Anliegen zu Abmahnungen, Arbeitsverträgen, Überstundenvergütung, Boni und Provisionen sowie Elternzeit und Teilzeit an die Kanzlei wenden. Arbeitgeber werden zu Kündigungen, Aufhebungsverträgen, Abmahnungen und Betriebsratsangelegenheiten beraten. Für Betriebsräte umfasst das Angebot Mitbestimmungsrechte, Betriebsvereinbarungen, Einigungsstellen und Betriebsratswahlen. Ergänzend bietet die Kanzlei Schulungen für Unternehmen und Betriebsräte vor Ort an. Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden nicht in derselben Angelegenheit vertreten. Die Zusammenarbeit beginnt mit einer Ersteinschätzung des Anliegens. Daran kann sich eine weitergehende Beratung oder Vertretung anschließen. Nach der Darstellung auf der Kanzleiwebsite betreut Dominic Hauenstein die Mandate persönlich und bleibt der direkte Ansprechpartner. Zur Arbeitsweise gehören die Prüfung der rechtlichen Ausgangslage, die Einschätzung von Verhandlungsmöglichkeiten und die Vorbereitung des weiteren Vorgehens. Dabei werden einvernehmliche Lösungen durch Verhandlungen und Vergleiche angestrebt. Wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist oder nicht im Interesse der Mandantschaft liegt, übernimmt die Kanzlei auch die Vertretung vor dem Arbeitsgericht. Unterlagen können elektronisch übermittelt werden. Der Münchner Standort befindet sich in der Metzstraße 40, 81667 München. Ein weiterer Standort liegt in der Wendelsteinstraße 14, 82041 Oberhaching. Das Einzugsgebiet umfasst insbesondere München und Umgebung; auch deutschlandweite Mandate werden übernommen. Beratungen sind persönlich, telefonisch oder per Teams-Videogespräch möglich. Für dringende Rückfragen steht zudem WhatsApp zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter 0176 64257473 und per E-Mail an hauenstein@hauenstein-arbeitsrecht.de erreichbar. Als Öffnungszeiten sind Montag bis Samstag von 8 bis 20 Uhr angegeben.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: http://www.arbeitsrechtonline24.de, https://arbeitsrechtonline24.de/kontakt/

Rechtsgebiete und Leistungen

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Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Metzstraße 40, 81667 München

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Zuständige Gerichte und Umfeld in München

  • Amtsgericht München
  • Landgericht München I
  • Arbeitsgericht München
  • Oberlandesgericht München

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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