Kanzleiprofil

HSP Hauser Schmidt-Sauerbrei & Dr. Pongratz PartG mbB

Rechtsanwaltskanzlei in Würzburg. Schwerpunkte: Familienrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Domstraße 2, 97070 Würzburg

Schwerpunkte

Familienrecht

Beratungssprachen

Deutsch

Die Kanzlei im Überblick

Die HSP Hauser Schmidt-Sauerbrei & Dr. Pongratz PartG mbB ist eine 1972 gegründete Rechtsanwalts- und Steuerkanzlei mit Hauptsitz in Würzburg. Ihre Schwerpunkte liegen im Wirtschafts- und Steuerrecht. Zum rechtlichen Tätigkeitsangebot gehören außerdem Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Kapitalanlagerecht, Verkehrsrecht und Versicherungsrecht. Hinzu kommen Sanierung und Insolvenzrecht, Steuerstrafrecht sowie Forderungseinzug und Forderungsabwehr. Im steuerlichen Bereich nennt die Kanzlei neben der Steuerberatung die Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie Fragen des Erbens und Schenkens und der Unternehmensnachfolge. Die Kanzlei berät und vertritt mittelständische Unternehmen, Unternehmer und Privatpersonen. Ihr Angebot richtet sich unter anderem auch an Existenzgründer, Ärzte und Angehörige anderer Heilberufe sowie Betriebe aus Bau und Handwerk. Zu den Anliegen zählen Vertragsgestaltungen, die Regelung einer Unternehmensnachfolge und die laufende Bearbeitung steuerlicher Aufgaben. Bei Angelegenheiten mit Auslandsbezug arbeitet die Kanzlei mit internationalen Partnerkanzleien zusammen. Dies betrifft beispielsweise Rechtsstreitigkeiten, Vertragsgestaltungen und Unternehmenskäufe im Ausland. HSP ist Mitglied des Rechtsanwaltsnetzwerks Eurojuris und übernimmt die Korrespondenz und Abwicklung mit den kooperierenden Kanzleien. Die Zusammenarbeit kann als kontinuierliche Beratung oder für einen einzelnen Fall erfolgen. Rechtliche und steuerliche Aspekte werden nach Darstellung der Kanzlei gemeinsam betrachtet; dazu stimmen sich die Mitglieder des Kanzleiteams laufend ab. Die Betreuung übernehmen ein oder mehrere Rechtsanwälte beziehungsweise Steuerberater mit einem zum Anliegen passenden Tätigkeitsschwerpunkt. Vor der Annahme eines Mandats wird geprüft, ob ein Interessenkonflikt besteht. Die Kanzlei nutzt digitale Prozesse und bietet auf Wunsch eine verschlüsselte E-Mail-Kommunikation mit gängigen Verschlüsselungsstandards an. Der Würzburger Hauptsitz befindet sich in der Domstraße 2, 97070 Würzburg, neben dem Vierröhrenbrunnen. Gegenüber dem Eingang liegt die Straßenbahnhaltestelle Rathaus. Parkmöglichkeiten bestehen in den umliegenden Parkhäusern WÖHRL Plaza und Marktgarage. Die Öffnungszeiten des Standorts sind Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 17:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr. Kontakt ist telefonisch unter +49 931 32937390 sowie per E-Mail an info@hsp-kanzlei.com möglich. Weitere Standorte bestehen in Kitzingen und Tauberbischofsheim.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: https://hsp-kanzlei.com, https://hsp-kanzlei.com/impressum/

Rechtsgebiete und Leistungen

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Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Domstraße 2, 97070 Würzburg

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
Standort von HSP Hauser Schmidt-Sauerbrei & Dr. Pongratz PartG mbB. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Würzburg

  • Amtsgericht Würzburg
  • Landgericht Würzburg

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden