Kanzleiprofil

Fachanwälte für Strafrecht

Rechtsanwaltskanzlei in Kiel. Schwerpunkte: Strafrecht. 4,9 von 5 bei 29 Google-Bewertungen.

Anwältinnen und Anwälte

1

Standort

Hamburger Ch 196, 24113 Kiel

Schwerpunkte

Strafrecht

Google-Bewertung der Kanzlei

4,9 von 5 · 29 Bewertungen

Die Kanzlei im Überblick

HT Strafverteidiger ist ausschließlich in der Strafverteidigung tätig und nennt Kiel als einen seiner Standorte. Die Kanzlei verteidigt bundesweit im allgemeinen Strafrecht und im Sexualstrafrecht sowie in Strafverfahren gegen Ärzte und Beamte. Weitere Tätigkeitsgebiete sind unter anderem Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Verkehrsstrafrecht und strafrechtliche Revision. Zum Mandantenkreis gehören Beschuldigte in kleinen und großen Strafverfahren, Ärzte, Pflegepersonal sowie Beamte, darunter Lehrer, Polizisten, Soldaten und Justizmitarbeiter. Auch andere Kanzleien beauftragen und empfehlen das Team für die strafrechtliche Verteidigung ihrer Mandanten. Zur beschriebenen Arbeitsweise gehören persönliche Betreuung, die Beantragung von Akteneinsicht und die gemeinsame Entwicklung einer Verteidigungsstrategie. Im Sexualstrafrecht setzt das Team auf aussagepsychologische Analysen und schriftliche Schutzschriften. Als Ziele nennt die Kanzlei insbesondere die Einstellung von Verfahren, die Vermeidung einer öffentlichen Gerichtsverhandlung und den Erhalt der Freiheit. Das Team unterstützt außerdem bei Berufung und Revision. Die Partner sind auch als Strafrechtsdozenten in der Fortbildung von Fachanwälten tätig.

Die Kanzlei „Fachanwälte für Strafrecht“ in Kiel ist auf Strafverteidigung ausgerichtet. Zu den im Internetauftritt dargestellten Tätigkeitsschwerpunkten zählen das allgemeine Strafrecht, das Sexualstrafrecht sowie das Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. Weitere genannte Bereiche sind das Betäubungsmittelstrafrecht, Verkehrsstrafrecht und Jugendstrafrecht. Die Verteidigung in Strafverfahren gegen Ärzte und Beamte sowie die Begleitung von Berufungs- und Revisionsverfahren gehören ebenfalls zum beschriebenen Tätigkeitsfeld. Im Verzeichnis ist der Kanzlei der Berufsträger Bonorden Knecht zugeordnet. Das Angebot richtet sich an Beschuldigte in Strafverfahren. Typische Anlässe für eine Kontaktaufnahme sind eine polizeiliche Vorladung, ein Strafbefehl, eine Anklage, eine Durchsuchung oder Untersuchungshaft. Im allgemeinen Strafrecht werden unter anderem Vorwürfe der Körperverletzung, Nachstellung und des Raubes genannt. Im Sexualstrafrecht behandelt die Kanzlei beispielsweise Vorwürfe der Vergewaltigung, sexuellen Nötigung, sexuellen Belästigung und des sexuellen Missbrauchs sowie Verfahren wegen kinder- und jugendpornografischer Inhalte. Zum ausdrücklich angesprochenen Mandantenkreis gehören Ärzte, Pflegepersonal und Beamte, darunter Lehrer, Polizisten und Justizmitarbeiter. Bei diesen Berufsgruppen berücksichtigt die Darstellung auch mögliche berufliche und disziplinarrechtliche Folgen eines Strafverfahrens. Als Bestandteile der Zusammenarbeit beschreibt die Kanzlei ein persönliches, vertrauliches Erstgespräch, die Einschätzung der Situation und die Planung des weiteren Vorgehens. Nach der Beantragung von Akteneinsicht wird gemeinsam mit dem Mandanten eine Verteidigungsstrategie entwickelt. Für sexualstrafrechtliche Verfahren nennt der Quelltext insbesondere die Analyse belastender Aussagen und die Ausarbeitung schriftlicher Anträge beziehungsweise Schutzschriften in Abstimmung mit dem Mandanten. Eine Verfahrenseinstellung vor einer öffentlichen Hauptverhandlung wird als mögliches Verteidigungsziel dargestellt, nicht als zugesichertes Ergebnis. Kiel wird als Standort innerhalb eines bundesweit tätigen Kanzleiangebots aufgeführt. Für Kiel und Lübeck ist die Telefonnummer 0431 387 68 000 angegeben. Die telefonische Erreichbarkeit besteht laut Internetauftritt täglich von 06:30 bis 21:00 Uhr. Zur Kontaktaufnahme stehen außerdem ein Kontaktformular und ein Rückrufservice zur Verfügung. Über das Formular können Anliegen geschildert und mandatsbezogene Unterlagen übermittelt werden. Persönliche Termine können vereinbart werden.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: ht-strafrecht.de, ht-strafrecht.de

Erfahrungen und Google-Bewertungen der Kanzlei

Die folgenden Erfahrungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei und geben einen Eindruck, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit bewerten.

4,9

29 Bewertungen bei Google

Bewertungen beziehen sich auf den Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei, nicht auf einzelne Anwältinnen oder Anwälte.

Alle Bewertungen bei Google ansehen
Google-Bewertungssiegel der Kanzlei Fachanwälte für Strafrecht: 4,9 von 5 Sternen

Rechtsgebiete und Leistungen

Weitere Kanzleien und Anwaltsprofile in der Region: Anwältinnen und Anwälte in Kiel

Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Hamburger Ch 196, 24113 Kiel

Termin vor Ort · Telefontermin

Öffnungszeiten

  • täglich06:30 – 21:00 Uhr (telefonische Erreichbarkeit)

Beratung in Kiel – Einordnung der Redaktion

HT Strafverteidiger ist mit der Kanzleibezeichnung „Fachanwälte für Strafrecht“ an der Hamburger Ch 196, 24113 Kiel, aufgeführt. Das Profil nennt Strafrecht als Hauptschwerpunkt. Damit richtet es sich an Menschen, die mit einem strafrechtlichen Vorwurf oder einem Strafverfahren konfrontiert sind. Strafrechtliche Anliegen können bereits während polizeilicher oder staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen entstehen und bis zu einer gerichtlichen Hauptverhandlung reichen. Welche Unterstützung im Einzelfall in Betracht kommt, hängt insbesondere vom Tatvorwurf, dem Verfahrensstand und der Rolle der anfragenden Person ab. Typische Anlässe für eine strafrechtliche Mandatsanfrage sind eine Vorladung, ein Anhörungsbogen, eine Durchsuchung oder die Zustellung eines Strafbefehls beziehungsweise einer Anklageschrift. Hinter solchen Schreiben stehen unterschiedliche Verfahrenssituationen, die für Betroffene zunächst schwer einzuordnen sein können. Strafverteidigung umfasst allgemein die Prüfung des Vorwurfs und der Beweislage sowie die Wahrnehmung der Verfahrensrechte beschuldigter Personen. Akteneinsicht kann dabei eine wesentliche Grundlage für die Einschätzung des Sachverhalts bilden. Auch Fragen zum weiteren Ablauf und zur Bedeutung behördlicher Schreiben gehören regelmäßig zum Orientierungsbedarf. In Kiel sind für Strafverfahren insbesondere das Amtsgericht Kiel und das Landgericht Kiel relevant. Welches Gericht zuständig ist, richtet sich unter anderem nach dem Tatvorwurf, der zu erwartenden Rechtsfolge und besonderen gesetzlichen Zuständigkeitsregeln. Das Amtsgericht verhandelt zahlreiche Strafsachen in erster Instanz; das Landgericht übernimmt unter anderem schwerwiegendere Strafverfahren und Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Das ebenfalls genannte Arbeitsgericht Kiel und das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht gehören dagegen anderen Gerichtsbarkeiten an und sind nicht die regulären Gerichte für die Entscheidung über strafrechtliche Anklagen. Die Kanzleiadresse an der Hamburger Chaussee bildet den örtlichen Bezug innerhalb Kiels. Eine genaue Zuordnung zu den genannten Stadtteilen Mitte, Gaarden, Wik, Holtenau oder Elmschenhagen ergibt sich aus den vorliegenden Profilangaben nicht. Für Ratsuchende aus diesen Stadtteilen lässt sich die Anfahrt anhand der konkreten Adresse planen, sowohl mit öffentlichen Verkehrsmitteln als auch mit dem Pkw. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können die im Profil verfügbaren Kontaktmöglichkeiten genutzt werden. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, der aktuelle Verfahrensstand und Hinweise auf bereits mitgeteilte Termine oder Fristen erleichtern die erste Einordnung. Ob ein Mandat übernommen wird und wie eine Besprechung erfolgt, ist anschließend unmittelbar mit der Kanzlei zu klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der belegten Angaben, Stand 21. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Standort und Anfahrt

Standortkarte anzeigen

Mit Ihrer Einwilligung wird Google Maps geladen. Dabei können Daten an Google übertragen werden.

Hinweise zum Datenschutz
Standort von Fachanwälte für Strafrecht. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Kiel

  • Amtsgericht Kiel
  • Landgericht Kiel
  • Arbeitsgericht Kiel
  • Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht (Bezirk)

Für den strafrechtlichen Schwerpunkt von HT Strafverteidiger sind im Kieler Gerichtsumfeld vor allem das Amtsgericht Kiel und das Landgericht Kiel von Bedeutung. Beim Amtsgericht werden zahlreiche Strafverfahren vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht geführt. Daneben können dort im Ermittlungsverfahren richterliche Entscheidungen etwa zu Durchsuchungen oder Untersuchungshaft anfallen. Das Landgericht ist unter anderem für erstinstanzliche Verfahren wegen schwerwiegenderer Tatvorwürfe sowie für Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts zuständig. Die konkrete Zuordnung folgt gesetzlichen Regeln und lässt sich nicht allein aus dem Wohnort einer beschuldigten Person ableiten. Das Arbeitsgericht Kiel befasst sich hingegen mit arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, beispielsweise zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern. Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht gehört zur Verwaltungsgerichtsbarkeit. Beide sind deshalb für die strafrechtliche Kernmaterie dieses Profils nicht die typischen Verfahrensgerichte. Ein Sachverhalt kann zwar neben strafrechtlichen auch arbeitsrechtliche oder verwaltungsrechtliche Fragen aufwerfen; daraus ergibt sich jedoch keine allgemeine Zuständigkeit dieser Gerichte für das Strafverfahren selbst. Die Kanzlei ist unter Hamburger Ch 196, 24113 Kiel, verzeichnet. Eine Innenstadtlage oder die Zugehörigkeit zu einem bestimmten der genannten Stadtteile ist durch die Angaben nicht belegt. Mitte, Gaarden, Wik, Holtenau und Elmschenhagen bilden unterschiedliche Ausgangspunkte für eine Anfahrt innerhalb des Kieler Stadtgebiets. Für die Planung mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw ist daher die vollständige Anschrift maßgeblich. Aktuelle Verbindungen, Verkehrsbedingungen und Zugangsmöglichkeiten sollten vor einem vereinbarten Besuch geprüft werden; konkrete Angaben zu Haltestellen oder Parkmöglichkeiten liegen nicht vor.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 21. September 2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen zu dieser Kanzlei

Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen eines strafrechtlichen Vorwurfs hilfreich?

Für eine erste Einordnung sind vor allem der mitgeteilte Tatvorwurf, die eigene Rolle im Verfahren und der aktuelle Verfahrensstand hilfreich. Bedeutung haben außerdem vorhandene Schreiben von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht sowie darin genannte Termine und Fristen. Ein Aktenzeichen erleichtert die Zuordnung. Eine kurze, sachliche Darstellung genügt häufig als Ausgangspunkt; umfangreiche Unterlagen können nach Abstimmung folgen. Wie vertrauliche Dokumente übermittelt werden sollen, lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären. Eine Anfrage allein bedeutet noch nicht, dass bereits ein Mandat übernommen wurde.

Welche Bedeutung hat eine polizeiliche Vorladung im Strafverfahren?

Eine polizeiliche Vorladung kann sich an beschuldigte Personen oder an Zeuginnen und Zeugen richten. Diese Rollen sind mit unterschiedlichen Rechten und Pflichten verbunden. Auch die Frage, von welcher Stelle eine Ladung stammt und ob ein staatsanwaltschaftlicher Auftrag zugrunde liegt, kann rechtlich relevant sein. Aus einer Vorladung allein folgt noch keine Feststellung von Schuld. Für eine anwaltliche Einordnung sind daher der genaue Wortlaut, der angegebene Vorwurf und der Termin wichtig. Ob und welche Reaktion erforderlich ist, lässt sich nur anhand der konkreten Verfahrenssituation beurteilen.

Was unterscheidet einen Strafbefehl von einer Anklageschrift?

Ein Strafbefehl ist eine gerichtliche Entscheidung, die in einem gesetzlich vorgesehenen schriftlichen Verfahren ohne vorherige Hauptverhandlung ergehen kann. Ohne rechtzeitigen Einspruch kann er rechtskräftig werden. Eine Anklageschrift enthält dagegen den von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwurf und leitet zunächst die gerichtliche Prüfung ein, ob das Hauptverfahren eröffnet wird. Beide Dokumente haben somit unterschiedliche Funktionen. Für eine Mandatsanfrage sind das vollständige Schreiben, das Zustellungsdatum und beigefügte Hinweise wichtig, weil daran Verfahrensschritte und Fristen anknüpfen können. Eine konkrete Bewertung setzt die Prüfung der Unterlagen voraus.

Warum spielt die Akteneinsicht bei der Strafverteidigung eine wichtige Rolle?

Die Ermittlungsakte dokumentiert den bisherigen Stand des Verfahrens. Sie kann beispielsweise Aussagen, polizeiliche Berichte, Gutachten oder andere Beweismittel enthalten. Erst daraus wird häufig genauer erkennbar, worauf ein Tatvorwurf gestützt wird und welche Umstände bereits untersucht wurden. Akteneinsicht ist deshalb eine wichtige Grundlage für die strafrechtliche Bewertung und die Besprechung möglicher weiterer Schritte. Zugang und Umfang richten sich nach gesetzlichen Voraussetzungen und können vom Verfahrensstand abhängen. Die Akte ersetzt dabei nicht das Gespräch über die eigene Wahrnehmung des Geschehens, sondern ergänzt es um die behördlich dokumentierte Sicht.

Wird ein Strafverfahren in Kiel vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht geführt?

Das hängt insbesondere von der Art und Schwere des Vorwurfs, der zu erwartenden Rechtsfolge und besonderen gesetzlichen Zuständigkeitsregeln ab. Das Amtsgericht Kiel verhandelt zahlreiche Strafsachen in erster Instanz. Das Landgericht Kiel ist unter anderem für schwerwiegendere erstinstanzliche Strafverfahren und für Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts zuständig. Zusätzlich muss die örtliche Zuständigkeit gegeben sein; eine Kieler Kanzleiadresse bestimmt den Gerichtsort nicht. Für die erste Orientierung können gerichtliche Schreiben und das Aktenzeichen zeigen, welche Stelle aktuell mit dem Verfahren befasst ist.

Automatisch erstellte Orientierungshilfe, Stand 21. September 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Möglich sind: Termin vor Ort, Telefontermin. Der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Anliegen an Fachanwälte für Strafrecht schildern

Kontaktanfragen werden ausschließlich über dieses Formular übermittelt. Anwalt-Seiten.de erteilt keine Rechtsberatung.

Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden