Kanzleiprofil

Fachanwälte für Strafrecht

Rechtsanwaltskanzlei in Lüneburg. Schwerpunkte: Strafrecht, Verkehrsrecht. 5,0 von 5 bei 6 Google-Bewertungen.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Große Bäckerstraße 22, 21335 Lüneburg

Schwerpunkte

Strafrecht, Verkehrsrecht

Google-Bewertung der Kanzlei

5,0 von 5 · 6 Bewertungen

Die Kanzlei im Überblick

HT Strafverteidiger ist ausschließlich in der Strafverteidigung tätig und nennt Lüneburg als einen ihrer Standorte. Die Kanzlei verteidigt bundesweit in kleinen und großen Strafverfahren. Zu den Schwerpunkten gehören Sexualstrafrecht, allgemeines Strafrecht, Strafverfahren gegen Ärzte und Beamte sowie strafrechtliche Revisionen. Auch Wirtschafts- und Steuerstrafrecht werden als Tätigkeitsfelder genannt. Zum Mandantenkreis zählen Beschuldigte, Ärzte und Pflegepersonal sowie Beamte, darunter Lehrer, Polizisten, Soldaten und Justizmitarbeiter. Die Kanzlei wird außerdem von anderen Kanzleien mit der strafrechtlichen Verteidigung ihrer Mandanten beauftragt. Zur beschriebenen Arbeitsweise gehören persönliche Betreuung, Akteneinsicht und die gemeinsame Entwicklung einer Verteidigungsstrategie mit den Mandanten. Im Sexualstrafrecht setzt das Team auf aussagepsychologische Analysen und schriftliche Schutzschriften an die Staatsanwaltschaft. Als Ziele nennt die Kanzlei die Einstellung des Verfahrens, die Vermeidung einer öffentlichen Gerichtsverhandlung und den Erhalt der Freiheit. Das Team umfasst Fachanwälte für Strafrecht; zudem sind Kanzleipartner in der Fortbildung von Fachanwälten tätig. Die telefonische Erreichbarkeit besteht täglich von 06:30 bis 21:00 Uhr.

Die Kanzlei „Fachanwälte für Strafrecht“ ist mit einem Standort in Lüneburg vertreten und gehört zu H/T Strafverteidiger. Die anwaltliche Tätigkeit ist ausschließlich auf Strafverteidigung ausgerichtet und erfolgt bundesweit. Zu den Schwerpunkten zählen das Sexualstrafrecht, das allgemeine Strafrecht, Strafverfahren gegen Ärzte und Beamte sowie die strafrechtliche Revision. Weitere Tätigkeitsfelder sind das Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, das Betäubungsmittelstrafrecht, das Verkehrsstrafrecht und das Jugendstrafrecht. Zum Team gehören unter anderem Dr. Jonas Hennig, Franziska Mayer und Christoph Grabitz, die jeweils als Fachanwalt beziehungsweise Fachanwältin für Strafrecht vorgestellt werden. Die Kanzlei vertritt Beschuldigte in unterschiedlichen Stadien eines Strafverfahrens. Typische Anlässe für eine Kontaktaufnahme sind eine polizeiliche Vorladung, ein Ermittlungsverfahren, eine Anklage oder ein bereits ergangenes Urteil. Im Sexualstrafrecht werden unter anderem Vorwürfe der Vergewaltigung, sexueller Übergriffe, sexueller Belästigung und des sexuellen Missbrauchs bearbeitet. Auch Verfahren wegen des Besitzes oder der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte gehören zum Tätigkeitsbereich. Zum Mandantenkreis zählen außerdem Ärzte und Pflegepersonal sowie Beamte, darunter Lehrer, Polizisten und Justizmitarbeiter. Bei diesen Verfahren berücksichtigt die Verteidigung auch mögliche berufsrechtliche Folgen beziehungsweise begleitende Disziplinarverfahren. Als Bestandteile der Zusammenarbeit beschreibt die Kanzlei ein persönliches, vertrauliches Erstgespräch, die Einschätzung der Situation und die Planung des weiteren Vorgehens. Die Anwälte beantragen Akteneinsicht und entwickeln die Verteidigungsstrategie gemeinsam mit den Mandanten. Im Sexualstrafrecht können die Analyse belastender Aussagen und schriftliche Stellungnahmen an die Staatsanwaltschaft Teil der Bearbeitung sein. Die Kanzlei übernimmt zudem die Vertretung bei Berufungen und Revisionen. Persönliche Betreuung und die Abstimmung des Vorgehens mit den Mandanten werden als Elemente der Arbeitsweise genannt. Für den Standort Lüneburg ist die Telefonnummer 04131 2277 822 angegeben. Die telefonische Erreichbarkeit besteht laut Kanzlei täglich von 06:30 bis 21:00 Uhr. Persönliche Termine können vereinbart werden. Daneben stehen auf der Internetseite ein Kontaktformular und ein Rückrufservice zur Verfügung. Über das Kontaktformular lassen sich das Anliegen schildern und mandatsbezogene Unterlagen übermitteln, etwa eine Vorladung, ein Anhörungsbogen oder ein Durchsuchungsbeschluss.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 25. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: ht-strafrecht.de, ht-strafrecht.de

Erfahrungen und Google-Bewertungen der Kanzlei

Die folgenden Erfahrungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei und geben einen Eindruck, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit bewerten.

5,0

6 Bewertungen bei Google

Bewertungen beziehen sich auf den Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei, nicht auf einzelne Anwältinnen oder Anwälte.

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Rechtsgebiete und Leistungen

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Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Große Bäckerstraße 22, 21335 Lüneburg

Termin vor Ort · Telefontermin

Öffnungszeiten

  • täglich06:30 – 21:00 Uhr (telefonische Erreichbarkeit)

Beratung in Lüneburg – Einordnung der Redaktion

HT Strafverteidiger ist mit der Kanzleibezeichnung „Fachanwälte für Strafrecht“ in der Großen Bäckerstraße 22 in 21335 Lüneburg aufgeführt. Das Profil nennt Verkehrsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Strafrecht als weiteres Rechtsgebiet. Diese Kombination betrifft sowohl alltägliche Fragen rund um die Teilnahme am Straßenverkehr als auch Situationen, in denen ein strafrechtlicher Vorwurf im Raum steht. Für Ratsuchende ist dabei zunächst die Unterscheidung wichtig, ob es beispielsweise um Ansprüche nach einem Unfall, einen Bußgeldbescheid oder ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren geht. Davon hängen die rechtlichen Fragestellungen und der weitere Verfahrensweg ab. Im Verkehrsrecht zählen Verkehrsunfälle, die Regulierung von Sach- und Personenschäden sowie Auseinandersetzungen über Haftung und Versicherungsleistungen zu den typischen Anliegen. Hinzu kommen Ordnungswidrigkeiten, etwa wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung, und Fragen zu Fahrverboten oder zur Fahrerlaubnis. Mandantinnen und Mandanten können hinter diesem Rechtsgebiet daher unterschiedliche Aufgaben erwarten: die Einordnung eines behördlichen Schreibens, die Prüfung von Forderungen oder die rechtliche Bewertung eines Unfallgeschehens. Welche dieser Themen im konkreten Fall übernommen werden, lässt sich bei einer Anfrage anhand einer kurzen Schilderung klären. Eine Schnittstelle zum Strafrecht besteht insbesondere bei Vorwürfen wie unerlaubtem Entfernen vom Unfallort, Trunkenheit im Verkehr oder fahrlässiger Körperverletzung. Strafrechtliche Anliegen können aber auch unabhängig vom Straßenverkehr entstehen. Häufiger Ausgangspunkt ist eine Vorladung, die Nachricht über ein Ermittlungsverfahren, ein Strafbefehl oder eine Anklage. Allgemein geht es dann darum, den Tatvorwurf, den Stand des Verfahrens und die verfahrensrechtlichen Möglichkeiten zu erfassen. Eine belastbare Einordnung setzt regelmäßig voraus, dass die vorhandenen Unterlagen und gegebenenfalls die Ermittlungsakte ausgewertet werden. Die Kanzleianschrift liegt in der Lüneburger Altstadt. Damit besteht ein konkreter innerstädtischer Bezug für Ratsuchende aus Lüneburg, einschließlich der Stadtteile Kaltenmoor und Mittelfeld. Am Standort befinden sich das Amtsgericht Lüneburg und das Landgericht Lüneburg; ihre jeweilige Zuständigkeit richtet sich nach Art und Umfang des Verfahrens. Die Anfahrt zur Kanzlei lässt sich grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen, wobei die konkrete Verbindung und Zufahrt vorab geprüft werden sollten. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können die beim Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten genutzt werden. Eine knappe Beschreibung des Anliegens, Hinweise auf laufende Fristen und die Benennung vorhandener Schreiben erleichtern die erste Zuordnung. Ob eine Mandatsübernahme möglich ist und welche Unterlagen benötigt werden, ist anschließend unmittelbar mit der Kanzlei abzustimmen.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der belegten Angaben, Stand 23. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Standort und Anfahrt

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Standort von Fachanwälte für Strafrecht. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Lüneburg

  • Amtsgericht Lüneburg
  • Landgericht Lüneburg

Die Große Bäckerstraße 22 gehört zur Lüneburger Altstadt und verortet HT Strafverteidiger damit im innerstädtischen Umfeld. Für Ratsuchende aus der Altstadt sowie aus Kaltenmoor und Mittelfeld bildet die Anschrift einen Bezugspunkt innerhalb des Stadtgebiets. Bei der Planung eines persönlichen Termins kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel und die Anfahrt mit dem Pkw in Betracht. Welche Verbindung, Zufahrt oder Abstellmöglichkeit geeignet ist, sollte anhand aktueller örtlicher Informationen geprüft werden. Aus der zentralen Lage allein lassen sich weder eine bestimmte Fahrzeit noch ein unmittelbar verfügbarer Parkplatz ableiten. Auch die Möglichkeit eines persönlichen Termins ist vorab abzustimmen. Für die im Profil genannten Schwerpunkte Verkehrsrecht und Strafrecht sind das Amtsgericht Lüneburg und das Landgericht Lüneburg je nach Verfahrensart relevant. Amtsgerichte bearbeiten typischerweise Bußgeldsachen nach einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid sowie zahlreiche Strafverfahren, darunter auch Verkehrsstrafsachen. Zivilrechtliche Streitigkeiten nach Verkehrsunfällen können ebenfalls vor dem Amtsgericht geführt werden, sofern dessen sachliche und örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Das Landgericht kommt bei zivilrechtlichen Verfahren insbesondere abhängig vom Streitwert oder von besonderen Zuständigkeitsregeln in Betracht. In Strafsachen verhandelt es unter anderem schwerere Vorwürfe und entscheidet über Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Nicht jedes verkehrsrechtliche Anliegen gehört allerdings vor eines dieser beiden Gerichte: Fahrerlaubnisrechtliche Streitigkeiten können beispielsweise der Verwaltungsgerichtsbarkeit zugeordnet sein. Entscheidend sind deshalb stets der konkrete Gegenstand und die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln, nicht allein die Kanzleianschrift.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 23. September 2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen zu dieser Kanzlei

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage nach einem Verkehrsunfall hilfreich?

Für die erste Einordnung eines Verkehrsunfalls sind meist eine kurze Darstellung des Ablaufs, Angaben zu den Beteiligten sowie Datum und Ort des Ereignisses hilfreich. Hinzukommen können Fotos, ein Unfallbericht, ein polizeiliches Aktenzeichen und bereits geführter Schriftwechsel mit Versicherungen. Bei Schäden sind vorhandene Gutachten, Kostenvoranschläge oder Rechnungen relevant; bei Verletzungen können medizinische Unterlagen Bedeutung haben. Welche Dokumente tatsächlich erforderlich sind, hängt vom Anliegen ab. Für eine erste Anfrage genügt häufig zunächst ein Überblick darüber, welche Unterlagen bereits vorliegen.

Was unterscheidet ein Bußgeldverfahren von einem Verkehrsstrafsachenverfahren?

Ein Bußgeldverfahren betrifft eine Ordnungswidrigkeit, beispielsweise viele Geschwindigkeits- oder Abstandsverstöße. Mögliche Folgen sind insbesondere eine Geldbuße, Punkte und unter bestimmten Voraussetzungen ein Fahrverbot. Ein Verkehrsstrafsachenverfahren betrifft dagegen den Verdacht einer Straftat, etwa unerlaubtes Entfernen vom Unfallort oder Trunkenheit im Verkehr. Hier kommen strafrechtliche Sanktionen und gegebenenfalls fahrerlaubnisbezogene Maßnahmen in Betracht. Für eine Mandatsanfrage ist deshalb wichtig, welche Behörde geschrieben hat und wie das Dokument bezeichnet ist. Beide Verfahrensarten können Fristen enthalten, deren Bedeutung individuell geprüft werden muss.

Welche Angaben helfen bei einer Mandatsanfrage wegen einer Vorladung oder eines Strafbefehls?

Hilfreich sind die Bezeichnung des Schreibens, die ausstellende Stelle, das Aktenzeichen und das Datum des Zugangs. Außerdem sollte erkennbar sein, ob die betroffene Person als beschuldigte Person oder als Zeugin beziehungsweise Zeuge angesprochen wird. Eine Vorladung und ein Strafbefehl haben unterschiedliche Funktionen und rechtliche Folgen. Auch der Absender einer Vorladung ist für die Einordnung relevant. Bei der Anfrage können vermerkte Termine und Fristen genannt werden. Welche Reaktion im Einzelfall in Betracht kommt, lässt sich erst anhand des Dokuments und des Verfahrensstands beurteilen.

Wie unterscheiden sich Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis?

Ein Fahrverbot untersagt für einen bestimmten Zeitraum das Führen von Kraftfahrzeugen, ohne dass die Fahrerlaubnis als solche grundsätzlich erlischt. Bei einer Entziehung geht die Fahrerlaubnis dagegen verloren; eine spätere Teilnahme am Straßenverkehr setzt regelmäßig eine Neuerteilung voraus. Beide Maßnahmen können im Zusammenhang mit Verkehrsverstößen relevant werden, beruhen aber auf unterschiedlichen Voraussetzungen. Zudem können neben einem Straf- oder Bußgeldverfahren Fragen bei der Fahrerlaubnisbehörde entstehen. Für eine Anfrage ist daher hilfreich, den genauen Wortlaut vorhandener Bescheide oder gerichtlicher Entscheidungen und den jeweiligen Verfahrensstand anzugeben.

Automatisch erstellte Orientierungshilfe, Stand 23. September 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Möglich sind: Termin vor Ort, Telefontermin. Der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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