Kanzleiprofil

Jörg Thomas Weigel Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskanzlei in Marburg. Schwerpunkte: Arbeitsrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Schwanallee 33, 35037 Marburg

Schwerpunkte

Arbeitsrecht

Beratungssprachen

Deutsch

Die Kanzlei im Überblick

Die Kanzlei Jörg Thomas Weigel Rechtsanwalt in Marburg berät und vertritt Mandanten im Arbeitsrecht sowie im Bau- und Architektenrecht. Diese beiden Rechtsgebiete bilden die auf der Kanzleiwebsite genannten Tätigkeitsschwerpunkte. Jörg Thomas Weigel verfügt für beide Bereiche über Fachanwaltsqualifikationen: Die Zusatzqualifikation als Fachanwalt für Arbeitsrecht erwarb er 1998, diejenige für Bau- und Architektenrecht 2005. Weitere Rechtsgebiete werden in der vorliegenden Beschreibung seiner anwaltlichen Tätigkeit nicht aufgeführt. Das Beratungs- und Vertretungsangebot betrifft damit Anliegen aus dem Arbeitsrecht und dem Bau- und Architektenrecht. Welche konkreten Fallgestaltungen die Kanzlei innerhalb dieser Rechtsgebiete übernimmt, erläutert die vorgestellte Profilseite nicht. Auch eine nähere Eingrenzung des Mandantenkreises, etwa nach Privatpersonen, Unternehmen oder bestimmten beruflichen Gruppen, enthält der Text nicht. Als Formen der Zusammenarbeit nennt die Kanzlei ausdrücklich die Beratung und die Vertretung ihrer Mandanten. Angaben zur Durchführung eines Erstgesprächs, zu einzelnen Bearbeitungsschritten oder zur laufenden Abstimmung sind nicht enthalten. Jörg Thomas Weigel, Jahrgang 1967, studierte Rechtswissenschaften in Marburg und Bonn und schloss mit einem Prädikatsexamen ab. Seit Oktober 1995 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Neben seiner Kanzleitätigkeit lehrt er an der Technischen Hochschule Mittelhessen im Rahmen von Studium plus Arbeitsrecht. An der Steinbeis-Hochschule Berlin ist er als Dozent für Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht tätig. Seit 2003 gehört er dem Vorstand der Rechtsanwaltskammer Kassel an, seit 2016 dem Vorstand des Versorgungswerkes der Rechtsanwälte im Lande Hessen. Seit Mai 2023 ist er außerdem Vorstandsmitglied des Deutschen Anwaltsinstituts. Die Kanzlei wird hier für den Standort Marburg beschrieben. Auf ihrer Website sind die Bereiche Kanzlei, Kompetenzen und Kontakt aufgeführt. Der bereitgestellte Auszug enthält jedoch weder eine vollständige Kanzleianschrift noch Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder Öffnungszeiten. Ebenso fehlen konkrete Angaben zur Terminvereinbarung, zu digitalen Besprechungsmöglichkeiten und zur Erreichbarkeit vor Ort.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: https://www.weigel-kanzlei.de/kanzlei/joerg-thomas-weigel

Rechtsgebiete und Leistungen

Weitere Kanzleien und Anwaltsprofile in der Region: Anwältinnen und Anwälte in Marburg

Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

  • Jörg Thomas Weigel

    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

    Arbeitsrecht

    Zulassung seit 1995

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Schwanallee 33, 35037 Marburg

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Standort von Jörg Thomas Weigel Rechtsanwalt. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Marburg

  • Amtsgericht Marburg
  • Landgericht Marburg

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden