Kanzleiprofil
Kanzlei am Humboldthain | Fachanwalt für Sozialrecht Dr. René Schorsch
Rechtsanwaltskanzlei in Brandenburg an der Havel. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.
Anwältinnen und Anwälte
Auf Anfrage
Standort
Klosterstraße 16, 14770 Brandenburg an der Havel
Schwerpunkte
—
Beratungssprachen
Deutsch
Die Kanzlei im Überblick
Die Kanzlei am Humboldthain in Brandenburg an der Havel ist auf Sozialrecht ausgerichtet. Rechtsanwalt Dr. René Schorsch ist Fachanwalt für Sozialrecht und nach eigenen Angaben seit mehreren Jahren ausschließlich in diesem Rechtsgebiet tätig. Zu den Tätigkeitsbereichen gehören Bürgergeld und Grundsicherungsgeld, Arbeitslosengeld I, Schwerbehindertenrecht sowie Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungsrecht. Weitere Bereiche sind Eingliederungshilfe, Sozialhilfe, soziales Entschädigungsrecht, Elterngeldrecht und Berufsausbildungsbeihilfe. Im Schwerbehindertenrecht befasst sich die Kanzlei insbesondere mit dem Grad der Behinderung und Merkzeichen. Das Angebot richtet sich an Menschen mit sozialrechtlichen Anliegen und Fragen zu ihren Leistungsansprüchen. Als Themen nennt die Kanzlei unter anderem Kosten der Unterkunft und Heizung, Mehrbedarf, Rückforderungen des Jobcenters und Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld. Auch Erwerbsminderungsrente, Altersrente, Krankengeld, Pflegegrad und Hilfsmittel werden aufgeführt. Im Bereich der Eingliederungshilfe gehören Schulbegleitung, Einzelfallhilfe und das Persönliche Budget zu den genannten Anliegen. Gegenstand der Bearbeitung können damit Leistungen und Bescheide verschiedener Sozialleistungsträger sein, etwa von Jobcenter, Krankenkasse, Rentenversicherung oder Sozialamt. Die Zusammenarbeit beginnt mit einem Gespräch, in dem Mandanten ihr Anliegen schildern. Dr. Schorsch sichtet die Unterlagen, prüft Bescheide und erläutert das vorgesehene Vorgehen. Auf dieser Grundlage erfolgt die Beratung und die Erarbeitung einer Strategie zur Durchsetzung der geltend gemachten Rechte. Zur Vertretung gehören das Einlegen von Widersprüchen und die Erhebung von Klagen beim Sozialgericht. Der Rechtsanwalt übernimmt außerdem den Kontakt mit Behörden. Nach der Kanzleidarstellung bearbeitet er Mandate persönlich und bleibt der direkte Ansprechpartner; Vertraulichkeit wird als Merkmal der Zusammenarbeit benannt. Die Kanzlei befindet sich in der Klosterstraße 16, 14770 Brandenburg an der Havel. Telefonisch ist sie unter 03381 8905020 montags bis freitags von 9 bis 13 Uhr sowie dienstags und donnerstags zusätzlich von 15 bis 17 Uhr erreichbar. Außerhalb dieser Zeiten können Nachrichten auf dem Anrufbeantworter hinterlassen werden. Eine Kontaktaufnahme ist auch per E-Mail an info@kanzlei-humboldthain.de oder schorsch@kanzlei-humboldthain.de möglich. Unterlagen können per Post oder E-Mail übermittelt oder in den Kanzleibriefkasten eingeworfen werden.
Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 24. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: https://kanzlei-humboldthain.de/, https://kanzlei-humboldthain.de/impressum-datenschutz/
Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei
Für diese Kanzlei sind bislang keine einzelnen Anwaltsprofile auf Anwalt-Seiten.de veröffentlicht. Anwältinnen und Anwälte der Kanzlei können ihr persönliches Profil selbst anlegen und mit dieser Kanzlei verknüpfen.
Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten
Kontaktdaten
Öffnungszeiten
Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.
Standort und Anfahrt
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Hinweise zum DatenschutzSo läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.
3. Erstgespräch vereinbaren
Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
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Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden
