Kanzleiprofil

Kanzlei Beinhorn

Rechtsanwaltskanzlei in Göttingen. Schwerpunkte: Arbeitsrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Nikolausberger Weg 39, 37073 Göttingen

Schwerpunkte

Arbeitsrecht

Beratungssprachen

Deutsch

Die Kanzlei im Überblick

Die Kanzlei Beinhorn in Göttingen ist auf Arbeitsrecht und Sozialrecht ausgerichtet. Rechtsanwalt Karsten Beinhorn ist seit 1998 als Anwalt tätig und führt die Bezeichnungen Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Sozialrecht. Einen Schwerpunkt bildet der Kündigungsschutz. Das arbeitsrechtliche Leistungsspektrum umfasst nach der Kanzleidarstellung auch sozialversicherungsrechtliche und steuerrechtliche Aspekte, die mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses verbunden sind. Damit stehen insbesondere rechtliche Fragen bei Veränderungen im Berufsleben im Mittelpunkt der Tätigkeit. Typische Beratungsanlässe sind Kündigungen, Aufhebungsverträge und das vorzeitige Ausscheiden aus dem Erwerbsleben. Die Internetseite nennt außerdem Kündigungsschutzklagen, Abfindungsverhandlungen, die Schwerbehindertenvertretung und das Hinweisgeberschutzgesetz als Themen. Im Sozialrecht werden Sozialversicherung, Statusfragen, Schwerbehindertenrecht, Erwerbsminderungsrente und Pflegegrade aufgeführt. Auch Medizinal-Cannabis und Regressansprüche der Sozialversicherung gehören zu den dargestellten Tätigkeitsfeldern. Das Angebot richtet sich damit an Menschen mit arbeitsrechtlichen oder sozialrechtlichen Anliegen. Im Zusammenhang mit Regressforderungen der gesetzlichen Unfallversicherung spricht die Kanzlei ausdrücklich auch Unternehmen, Verantwortliche und Führungskräfte an. Die anwaltliche Begleitung umfasst die Beratung bei beruflichen Veränderungen sowie die Unterstützung bei der Abwehr von Regressansprüchen der Sozialversicherungsträger. Für den Einstieg in die Zusammenarbeit verweist die Kanzlei auf eine telefonische Kontaktaufnahme oder eine Onlineanfrage zur Ersteinschätzung. Auf der Internetseite gibt es zudem einen Bereich zum Erstgespräch sowie einen Zugang zur webAkte. Ergänzend veröffentlicht die Kanzlei Beiträge zu arbeitsrechtlichen und sozialrechtlichen Themen, darunter Fragen zum Grad der Behinderung, zu Sozialleistungen und zu Ansprüchen schwerbehinderter Beschäftigter. Als Standort wird Göttingen genannt. Die Kanzlei ist telefonisch unter 0551/61182 und per E-Mail an kanzlei@beinhorn.de erreichbar. Zusätzlich steht die Onlineanfrage auf der Kanzleiwebsite als Kontaktweg zur Verfügung. Im Kontaktbereich der Internetseite werden Göttingen und Hannover aufgeführt. Konkrete Besuchszeiten oder eine Straßenanschrift enthält der vorliegende Quelltext nicht.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: http://www.beinhorn.de, http://www.beinhorn.de/#

Rechtsgebiete und Leistungen

Weitere Kanzleien und Anwaltsprofile in der Region: Anwältinnen und Anwälte in Göttingen

Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

  • Karsten Beinhorn

    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Sozialrecht

    Arbeitsrecht

    Zulassung seit 1998

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Nikolausberger Weg 39, 37073 Göttingen

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
Standort von Kanzlei Beinhorn. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Göttingen

  • Amtsgericht Göttingen
  • Landgericht Göttingen

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden