Kanzleiprofil

Kanzlei Erhan Erkol

Rechtsanwaltskanzlei in Ludwigsburg. Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Familienrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Leonberger Str. 32, 71638 Ludwigsburg

Schwerpunkte

Arbeitsrecht, Familienrecht

Beratungssprachen

Deutsch

Die Kanzlei im Überblick

Die Kanzlei Erhan Erkol in Ludwigsburg berät und vertritt Privatpersonen sowie Unternehmen in zivilrechtlichen, familienrechtlichen und arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Rechtsanwalt Erhan Erkol begleitet Mandanten sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Zu den genannten Tätigkeitsschwerpunkten zählen Werkvertragsrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht und Familienrecht. Das Tätigkeitsspektrum umfasst die Beratung sowie die Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen. Im Werkvertragsrecht richtet sich das Angebot an Auftraggeber und Auftragnehmer. Typische Anliegen betreffen Mängel, Vergütung, Abnahme und Schadensersatz im Zusammenhang mit Bau- und Werkleistungen. Im Arbeitsrecht werden Arbeitnehmer und Arbeitgeber unterstützt, etwa bei Kündigungsschutzverfahren, Lohnansprüchen, Abmahnungen und Aufhebungsverträgen. Auch rechtliche Fragen während eines laufenden Arbeitsverhältnisses gehören zum Tätigkeitsbereich. Im Mietrecht vertritt die Kanzlei sowohl Mieter als auch Vermieter bei Kündigungen, Räumungsklagen, Mängelrechten und Streitigkeiten über Mietminderungen. Verkehrsrechtliche Mandate betreffen insbesondere Schadensersatzansprüche nach Verkehrsunfällen, die Regulierung von Unfallschäden sowie die Abwehr unberechtigter Forderungen. Daneben übernimmt die Kanzlei die Vertretung in Bußgeldverfahren. Im Familienrecht umfasst die Beratung und Vertretung Trennung und Scheidung, Unterhaltsfragen, Sorge- und Umgangsrecht sowie den Zugewinnausgleich. Damit betreut die Kanzlei sowohl persönliche und familiäre Anliegen als auch rechtliche Auseinandersetzungen aus dem beruflichen oder geschäftlichen Bereich. Nach ihrer Darstellung legt die Kanzlei der Bearbeitung eine Prüfung der konkreten Umstände des einzelnen Falls zugrunde. Zur Zusammenarbeit gehören eine Einschätzung der Erfolgsaussichten, die Darstellung rechtlicher Möglichkeiten und eine transparente Kommunikation. Bei der Entwicklung von Lösungen sollen auch wirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigt werden. Die Begleitung kann außergerichtliche Beratung und eine gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen umfassen. Die Kanzlei nennt außerdem regelmäßige Fortbildungen als Bestandteil ihrer Arbeitsweise. Der Kanzleisitz befindet sich in der Leonberger Straße 32, 71638 Ludwigsburg, in Bahnhofsnähe. Die Kanzlei ist telefonisch unter 07141 9131984 und per Fax unter 07141 9131985 erreichbar. Für die Kontaktaufnahme per E-Mail steht die Adresse erhan-erkol@rechtsanwalt-erkol.de zur Verfügung.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: http://www.rechtsanwalt-erkol.de, http://www.rechtsanwalt-erkol.de/#kontakt

Rechtsgebiete und Leistungen

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Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Leonberger Str. 32, 71638 Ludwigsburg

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Zuständige Gerichte und Umfeld in Ludwigsburg

  • Amtsgericht Ludwigsburg
  • Landgericht Stuttgart

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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