Kanzleiprofil

Kanzlei für Arbeitsrecht Ingelore Stein

Rechtsanwaltskanzlei in Dortmund. Schwerpunkte: Arbeitsrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

August-Schmidt-Straße 74, 45739 Dortmund

Schwerpunkte

Arbeitsrecht

Beratungssprachen

Deutsch

Die Kanzlei im Überblick

Die Kanzlei für Arbeitsrecht Ingelore Stein ist auf die Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht ausgerichtet. Rechtsanwältin Ingelore Stein ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und beschreibt ihre Tätigkeit als arbeitnehmerorientiert. Im Mittelpunkt stehen Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen. Für diese Gremien übernimmt sie die außergerichtliche Beratung und Vertretung sowie die Vertretung vor den Arbeitsgerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht. Ein weiterer Bestandteil ihrer Tätigkeit sind Seminare und Vorträge zum Kollektivarbeitsrecht. Zu den im Quelltext genannten Anliegen gehören Verhandlungen über Betriebsvereinbarungen und Dienstvereinbarungen. Dabei begleitet Ingelore Stein die Kollegialorgane als Sachverständige. Außerdem ist sie als Einigungsstellenbeisitzerin tätig. Die Darstellung der Kanzlei nennt kollektivrechtliche Einigungsstellenverfahren, Beschlussverfahren sowie Auseinandersetzungen mit Arbeitgebern und deren Verbänden als Tätigkeitsfelder. Die Vertretung erfolgt auch überregional. Damit richtet sich das beschriebene Angebot insbesondere an Gremien, die Interessen von Beschäftigten gegenüber der Arbeitgeberseite wahrnehmen. Für die Zusammenarbeit verweist die Kanzlei auf den Austausch mit Gewerkschaften und arbeitnehmerorientierten Wirtschaftsprüfern. Sie gehört zudem der bundesweiten Kooperation ArbeitnehmerAnwälte an, deren Zweck die Organisation einer Vertretung von Arbeitnehmerinteressen im gesamten Bundesgebiet ist. Bei der Beauftragung unterstützt Ingelore Stein nach den Angaben auf der Kontaktseite auch die Erstellung der dafür erforderlichen ordnungsgemäßen Beschlüsse. Darüber hinaus kann gemeinsam geklärt werden, ob ein Kostenvoranschlag gemäß § 80 Absatz 3 BetrVG übersandt werden soll. Als Kanzleisitz nennt die Kontaktseite die August-Schmidt-Straße 74 in 45739 Oer-Erkenschwick; Termine vor Ort finden dort ausdrücklich nicht statt. Das Büro ist telefonisch unter 0231 / 39 63 01-0 und per E-Mail an arbeitsrecht@ingelore-stein.de erreichbar. Die Bürozeiten sind montags, dienstags und donnerstags von 8:30 bis 12:00 Uhr sowie von 13:00 bis 16:00 Uhr. Mittwochs und freitags ist das Büro von 8:30 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 14:00 Uhr erreichbar.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: http://www.ingelore-stein.de, http://www.ingelore-stein.de/kontakt.html

Rechtsgebiete und Leistungen

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Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

  • Ingelore Stein

    Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht

    Arbeitsrecht

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

August-Schmidt-Straße 74, 45739 Dortmund

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
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Zuständige Gerichte und Umfeld in Dortmund

  • Amtsgericht Dortmund
  • Landgericht Dortmund
  • Arbeitsgericht Dortmund

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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