Kanzleiprofil

Kanzlei für Erbrecht, Familienrecht & Mediation

Rechtsanwaltskanzlei in Wiesbaden. Schwerpunkte: Erbrecht, Familienrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Bierstadter Straße 16, 65189 Wiesbaden

Schwerpunkte

Erbrecht, Familienrecht

Beratungssprachen

Deutsch

Die Kanzlei im Überblick

Die Kanzlei für Erbrecht, Familienrecht & Mediation in Wiesbaden befasst sich mit rechtlichen Anliegen aus dem privaten Lebensbereich. Rechtsanwältin Susanne Reinhardt ist Fachanwältin für Erbrecht und wird auf der Kanzleiwebsite außerdem als Testamentsvollstreckerin und Mediatorin geführt. Für die Tätigkeit als Testamentsvollstreckerin hat sie eine Zusatzausbildung absolviert. Die Kanzlei richtet sich an Menschen, die erbrechtliche Fragen klären, ihre Nachfolge gestalten oder familienrechtliche Angelegenheiten regeln möchten. Im Erbrecht umfasst das Tätigkeitsfeld die Testamentsberatung und die Erstellung von Testamentsentwürfen. Weitere genannte Bereiche sind die Unternehmensnachfolge, Übergabe- und Altenteilsverträge sowie die vorweggenommene Erbfolge durch Schenkungen unter Lebenden. Auch Anliegen im Zusammenhang mit Erbengemeinschaften, Erbscheinsanträgen, Testamentsanfechtungen und der Testamentsvollstreckung gehören zu den aufgeführten Schwerpunkten. Ergänzend nennt die Kanzlei Patientenverfügungen und Betreuungsvollmachten. Damit betreffen die beschriebenen Tätigkeiten sowohl die vorsorgliche Gestaltung als auch Fragen im Zusammenhang mit einem Erbfall. Im Familienrecht liegt ein Schwerpunkt auf einverständlichen Ehescheidungen. Hinzu kommen die Beratung zu Eheverträgen und deren Gestaltung sowie Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen. Die Vermögensauseinandersetzung, etwa der Zugewinnausgleich, ist ebenfalls Teil des Tätigkeitsfelds. Für die Zusammenarbeit stellt Susanne Reinhardt die individuellen und persönlichen Anliegen der Mandanten in den Mittelpunkt. Beratungsgespräche finden nach Vereinbarung statt; laut Kontaktseite können Termine auch unabhängig von den angegebenen Öffnungszeiten vereinbart werden. Zur Kontaktaufnahme stehen Telefon, Mobiltelefon, E-Mail und ein Kontaktformular zur Verfügung. Der Kanzleisitz befindet sich in der Bierstadter Straße 16, 65189 Wiesbaden, nahe der östlichen Innenstadt und dem Kurpark Am Warmen Damm. Die Räume liegen im Hochparterre einer Altbauvilla und sind über wenige Treppenstufen zugänglich. Im Innenhof stehen Mandantenparkplätze bereit, weitere Parkmöglichkeiten befinden sich in den Seitenstraßen. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist die Kanzlei über die Haltestelle Blumenstraße und die Buslinien 17, 18, 21, 22, 23 und 24 erreichbar. Die Öffnungszeiten sind montags bis donnerstags von 9:30 bis 13:30 Uhr und von 15:00 bis 17:30 Uhr. Telefonisch ist die Kanzlei unter 0611 805027 erreichbar, per E-Mail unter su.reinhardt@t-online.de.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: http://www.rechtsanwaeltin-reinhardt.de, http://www.rechtsanwaeltin-reinhardt.de/Kontakt/

Rechtsgebiete und Leistungen

Weitere Kanzleien und Anwaltsprofile in der Region: Anwältinnen und Anwälte in Wiesbaden

Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

  • Susanne Reinhardt

    Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Testamentsvollstreckerin, Mediatorin

    Erbrecht · Familienrecht

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Bierstadter Straße 16, 65189 Wiesbaden

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
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Zuständige Gerichte und Umfeld in Wiesbaden

  • Amtsgericht Wiesbaden
  • Landgericht Wiesbaden
  • Arbeitsgericht Wiesbaden
  • Hessischer Verwaltungsgerichtshof

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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