Kanzleiprofil

Kanzlei Gerlach

Rechtsanwaltskanzlei in München. Schwerpunkte: Arbeitsrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Prinzregentenplatz 14, 81675 München

Schwerpunkte

Arbeitsrecht

Beratungssprachen

Deutsch

Die Kanzlei im Überblick

Die Kanzlei Gerlach in München ist im Arbeitsrecht sowie im Medienrecht, Mietrecht und Erbrecht tätig. Rechtsanwalt Tobias Gerlach berät und vertritt Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte in arbeitsrechtlichen Fragen sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Zu den genannten Themen des Individualarbeitsrechts gehören Arbeitsverträge, Kündigungen und Änderungskündigungen, Aufhebungsvereinbarungen, Versetzungen, Abmahnungen und Abfindungen. Weitere Anliegen betreffen Arbeitszeugnisse, Arbeitszeit und Überstunden, Lohn und Gehalt, Urlaub, Mobbing sowie Arbeitnehmererfindungen. Im kollektiven Arbeitsrecht befasst sich die Kanzlei mit Betriebsverfassung, Betriebsräten, Mitbestimmung, Sozialplänen, Interessenausgleich und Tarifverträgen. Das medienrechtliche Tätigkeitsfeld umfasst unter anderem Film- und Fernsehproduktionen, Onlinevideos, Verlagsrecht, Urheberrecht und rechtliche Fragen rund um das Internet. Hinzu kommen Veranstaltungsrecht, Vertragsrecht, Kulturveranstaltungen, gewerblicher Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht. Im Mietrecht nennt die Kanzlei Anliegen zu Wohnraum und Gewerberäumen, darunter Mietverträge, Mieterhöhungen, Kautionen, Mietrückstände und Nebenkosten. Auch Renovierung, Sanierung, Mietminderung, Räumung und Wohnungseigentumsrecht gehören zu den aufgeführten Themen. Im Erbrecht reichen die Tätigkeiten von Testamenten und Erbverträgen über Pflichtteilsfragen und Erbauseinandersetzungen bis zu Schenkungen, Erbengemeinschaften und Testamentsvollstreckung. Daneben werden Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen sowie Vermögens- und Unternehmensnachfolge genannt. Für die Zusammenarbeit beschreibt die Kanzlei das anwaltliche Gespräch als Gelegenheit, rechtliche Fragen zu klären. Tobias Gerlach legt nach der Darstellung auf der Website Wert darauf, Fragen für juristische Laien verständlich zu beantworten. Eine Anfrage kann über das Kontaktformular gestellt werden; anschließend ist eine Rückmeldung durch einen Rechtsanwalt vorgesehen. Das Formular bietet Felder für Namen, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Betreff und Nachricht. Außerdem verweist die Website auf eine direkte Terminbuchung. Der Kanzleisitz befindet sich am Prinzregentenplatz 14, 81675 München. Telefonisch ist die Kanzlei unter 089 1250 3200 erreichbar, per E-Mail unter info@gerlach-law.de. Neben diesen Kontaktwegen steht das Kontaktformular auf der Website zur Verfügung. Die Kontaktseite enthält zudem eine einblendbare Karte zum Standort.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: https://www.rechtsanwalt-muenchen-arbeitsrecht.com, https://www.rechtsanwalt-muenchen-arbeitsrecht.com/kontakt/

Rechtsgebiete und Leistungen

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Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Prinzregentenplatz 14, 81675 München

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
Standort von Kanzlei Gerlach. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in München

  • Amtsgericht München
  • Landgericht München I
  • Arbeitsgericht München
  • Oberlandesgericht München

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden