Kanzleiprofil

Kanzlei Holger Schreiber

Rechtsanwaltskanzlei in Aachen. Schwerpunkte: Arbeitsrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Wilhelmstraße 77, 52070 Aachen

Schwerpunkte

Arbeitsrecht

Beratungssprachen

Deutsch

Die Kanzlei im Überblick

Die Kanzlei Holger Schreiber in Aachen ist in den Bereichen Familienrecht, Steuerrecht und Arbeitsrecht tätig. Rechtsanwalt Holger M. Schreiber führt die Fachanwaltstitel für Familienrecht und für Steuerrecht. Die Internetseite stellt neben dem Familienrecht und dem Arbeitsrecht insbesondere das Steuerstrafrecht als Tätigkeitsbereich heraus. Darüber hinaus wird Erbrecht als Rechtsgebiet aufgeführt. Das Angebot der Kanzlei richtet sich an Ratsuchende mit entsprechenden rechtlichen Anliegen in der Städteregion Aachen. Im Familienrecht nennt die Kanzlei Eheverträge, Scheidung, Unterhalt sowie Umgangs- und Sorgerecht als Themen. Damit gehören Fragen zur rechtlichen Gestaltung einer Ehe ebenso zu den aufgeführten Anliegen wie die Trennung und die Regelung familiärer Beziehungen. Im steuerrechtlichen Bereich werden Steuerordnungswidrigkeiten, Steuerhinterziehung und Steuerfahndung ausdrücklich genannt. Die arbeitsrechtlichen Themen umfassen Kündigungen, Abmahnungen, Arbeitsverträge und Aufhebungsverträge. Angesprochen sind damit unter anderem Menschen mit Fragen zu ihrem Arbeitsverhältnis sowie Personen, die Unterstützung in familienrechtlichen oder steuerstrafrechtlichen Angelegenheiten suchen. Zum ebenfalls genannten Erbrecht enthält die vorliegende Kanzleiseite keine näheren Angaben zu einzelnen Beratungsthemen. Für den Beginn der Zusammenarbeit sieht die Kanzlei eine Kontaktaufnahme mit anschließender Vereinbarung eines persönlichen Gesprächs vor. Nach eigener Angabe ist eine kurzfristige Terminvergabe möglich. Neben dem persönlichen Gespräch wird auch Beratung per Video angeboten. Für unverbindliche Mandatsanfragen steht auf der Internetseite ein Kontaktformular zur Verfügung. Dort können Ratsuchende ihren Namen, eine Telefonnummer für einen Rückruf, ihre E-Mail-Adresse, ihre Postleitzahl und eine Beschreibung ihres Anliegens übermitteln. Das Formular enthält außerdem eine Einwilligung zur Verarbeitung der angegebenen Daten. Der Kanzleistandort befindet sich in der Wilhelmstraße 77, 52070 Aachen. Telefonisch ist die Kanzlei unter 0241 / 40 024 033 erreichbar; die Internetseite bietet zudem eine Möglichkeit zur Kontaktaufnahme per E-Mail. Als Zeiten sind Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 12.30 Uhr angegeben. Termine finden nach Vereinbarung statt.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: https://kanzlei-holgerschreiber.de, https://kanzlei-holgerschreiber.de/#kontakt

Rechtsgebiete und Leistungen

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Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

  • Holger Schreiber

    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Steuerrecht

    Arbeitsrecht

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Wilhelmstraße 77, 52070 Aachen

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
Standort von Kanzlei Holger Schreiber. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Aachen

  • Amtsgericht Aachen
  • Landgericht Aachen
  • Arbeitsgericht Aachen
  • Verwaltungsgericht Aachen

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden