Kanzleiprofil

Kanzlei Kai-Uwe Trolldenier

Rechtsanwaltskanzlei in Schwerin. Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Familienrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Platz der Freiheit 15, 19053 Schwerin

Schwerpunkte

Arbeitsrecht, Familienrecht

Beratungssprachen

Deutsch

Die Kanzlei im Überblick

Die Kanzlei Kai-Uwe Trolldenier in Schwerin vertritt sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen. Auf ihrer Website verweist sie auf anwaltliche Fachgebiete, benennt diese in den vorliegenden Quelltexten jedoch nicht näher. Konkrete Tätigkeitsschwerpunkte in einzelnen Rechtsgebieten lassen sich daraus deshalb nicht ableiten. Als Rechtsanwalt wird auf der Kanzleiwebsite Kai-Uwe Trolldenier vorgestellt. Er studierte bis 1994 Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin und legte 1997 das zweite Staatsexamen in Mecklenburg-Vorpommern ab. Seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erfolgte im November 1997. Zu den ausdrücklich beschriebenen Aufgaben innerhalb der Kanzlei gehören die Bearbeitung von Prozess- und Verfahrenskostenhilfeangelegenheiten, Zwangsvollstreckungen sowie Insolvenzvorbereitungen. Diese Tätigkeiten übernehmen nach Angaben der Website die Rechtsanwaltsfachangestellten selbstständig. Damit sind organisatorische und verfahrensbezogene Anliegen benannt, die in der Kanzleiarbeit eine Rolle spielen. Eine weitergehende Aufschlüsselung der betreuten Unternehmen oder der persönlichen Anliegen privater Mandanten enthält das vorliegende Material nicht. Die Kanzlei beschreibt eine Arbeitsteilung zwischen dem Rechtsanwalt und zwei Rechtsanwaltsfachangestellten. Durch die Übernahme der genannten Aufgaben soll der Anwalt entlastet werden und sich den entscheidenden Fragen des jeweiligen Falls widmen können. Das Schweriner Büro betreut Carolin Piccenini, die seit 2004 ausgebildete Rechtsanwaltsfachangestellte und seit August 2012 in der Kanzlei tätig ist. Für das Büro in Gadebusch ist Diana Karsch zuständig. Sie ist seit 2010 ausgebildete Rechtsanwaltsfachangestellte und gehört seit August 2019 zum Team. Nähere Angaben zum Ablauf einer Erstbesprechung oder zur weiteren Abstimmung mit Mandanten enthalten die Quellen nicht. Der Schweriner Standort befindet sich am Platz der Freiheit 15, 19053 Schwerin. Er ist telefonisch unter 0385 760 70 71 und per E-Mail an kanzlei@ra-trolldenier.de erreichbar. Die Website stellt außerdem ein Kontaktformular mit Feldern für Name, E-Mail-Adresse, Betreff und Nachricht bereit. Ein weiteres Büro besteht in der Bahnhofstraße 4, 19205 Gadebusch. Dieses ist unter 03886 2128510 erreichbar; für beide Standorte ist dieselbe E-Mail-Adresse angegeben.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: https://ra-trolldenier.de, https://ra-trolldenier.de/kontakt/

Rechtsgebiete und Leistungen

Weitere Kanzleien und Anwaltsprofile in der Region: Anwältinnen und Anwälte in Schwerin

Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

  • Uwe Trolldenier

    Rechtsanwalt

    Arbeitsrecht · Familienrecht

    Zulassung seit 1997

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Platz der Freiheit 15, 19053 Schwerin

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
Standort von Kanzlei Kai-Uwe Trolldenier. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Schwerin

  • Amtsgericht Schwerin
  • Landgericht Schwerin

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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