Kanzleiprofil

Kanzlei Knüpling

Rechtsanwaltskanzlei in Bremen. Schwerpunkte: Strafrecht, Verkehrsrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Am Wall 128 - 134, 28195 Bremen

Schwerpunkte

Strafrecht, Verkehrsrecht

Beratungssprachen

Deutsch, Französisch

Die Kanzlei im Überblick

Die Kanzlei Knüpling in Bremen ist auf Strafverteidigung ausgerichtet. Rechtsanwalt Christian Knüpling ist seit 2010 als Rechtsanwalt tätig und seit 2013 Fachanwalt für Strafrecht. Seine Tätigkeit umfasst das allgemeine Strafrecht, Betäubungsmittelrecht, Sexualstrafrecht, Verkehrsstrafrecht und Jugendstrafrecht sowie Ordnungswidrigkeiten. Als besondere Schwerpunkte nennt die Kanzlei Sexualstrafrecht, Verkehrsdelikte und Online-Kriminalität. Die Vertretung erstreckt sich vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis zu Berufungs- und Revisionsverfahren. Zum Mandantenkreis gehören Menschen, die mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert sind, darunter Jugendliche und Heranwachsende. Typische Anlässe für eine Kontaktaufnahme sind polizeiliche Vorladungen, behördliche Anhörungen, Hausdurchsuchungen, Strafbefehle, Anklagen oder drohende beziehungsweise bereits erlassene Haftbefehle. Im Betäubungsmittelrecht werden unter anderem Vorwürfe wegen Besitzes oder Handels bearbeitet. Im Verkehrsstrafrecht nennt die Kanzlei Trunkenheitsfahrten und fahrlässige Unfälle. Bei Ordnungswidrigkeiten geht es um die Prüfung und Anfechtung von Bußgeldbescheiden. Die Mandanten kommen überwiegend aus Bremen und Norddeutschland; in besonderen Fällen erfolgt die Vertretung auch bundesweit. Die Zusammenarbeit beginnt üblicherweise mit einem unverbindlichen telefonischen Erstgespräch, in dem die Situation und mögliche Verteidigungsansätze besprochen werden. Nach der Beauftragung beantragt der Rechtsanwalt in der Regel Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft. Anschließend werden die Unterlagen geprüft, mit dem Mandanten besprochen und eine fallbezogene Verteidigungsstrategie entwickelt. Mandanten erhalten regelmäßig Informationen zum Verfahrensstand. Die Kanzlei arbeitet digital und nutzt Telefon, E-Mail sowie bei Bedarf Videokonferenzen. Persönliche Besprechungen sind auf Wunsch oder abhängig von der Komplexität des Falls vorgesehen. Die Beratung ist auf Deutsch und Französisch möglich. Der Kanzleisitz befindet sich Am Wall 128–134, 28195 Bremen. Kontakt ist telefonisch unter (0421) 408 99 660, per E-Mail an knuepling@khk-hb.de sowie über das Kontaktformular der Internetseite möglich. Für Notfälle nennt die Kanzlei die Mobilnummer (0177) 863 45 43, die nach eigenen Angaben rund um die Uhr erreichbar ist. Viele Besprechungen können telefonisch stattfinden, sodass eine persönliche Anreise nicht in jedem Fall erforderlich ist.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: https://xn--rechtsanwalt-knpling-3ec.de, https://xn--rechtsanwalt-knpling-3ec.de/kontakt/

Rechtsgebiete und Leistungen

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Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Am Wall 128 - 134, 28195 Bremen

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Zuständige Gerichte und Umfeld in Bremen

  • Amtsgericht Bremen
  • Landgericht Bremen
  • Arbeitsgericht Bremen
  • Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden