Kanzleiprofil

Kanzlei Matthias Krach

Rechtsanwaltskanzlei in Bochum. Schwerpunkte: Markenrecht, Medienrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Widumestraße 6, 44787 Bochum

Schwerpunkte

Markenrecht, Medienrecht, Urheberrecht

Beratungssprachen

Deutsch

Die Kanzlei im Überblick

Die Kanzlei Matthias Krach in Bochum ist auf Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Persönlichkeitsrecht ausgerichtet. Rechtsanwalt Matthias Krach führt die Fachanwaltstitel für Urheber- und Medienrecht sowie für gewerblichen Rechtsschutz. Außerdem verfügt er über den akademischen Grad LL.M. im gewerblichen Rechtsschutz. Die Tätigkeit umfasst die Beratung sowie die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung. Zu den auf der Kanzleiwebsite genannten Themen gehören der Schutz geistiger Werke, die Verwendung von Marken, wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzungen und Eingriffe in Persönlichkeitsrechte. Das Angebot richtet sich an Unternehmer, Künstler, Kreativschaffende und Privatpersonen. Typische Anliegen sind Markenanmeldungen, Lizenzverträge für Fotografen und das Vorgehen gegen die unerlaubte Nutzung von Bildern. Ein weiterer Bereich ist die Bearbeitung von Abmahnungen, insbesondere im Zusammenhang mit Filesharing. Die Website behandelt hierzu unter anderem Abmahnungen verschiedener Kanzleien und Rechteinhaber sowie Fragen zu Wohngemeinschaften und zur Verjährung. Auch die Löschung von Bewertungen im Internet wird als Leistung aufgeführt. Für Rechtsanwälte übernimmt Matthias Krach Terminsvertretungen vor dem Amtsgericht und dem Landgericht Bochum. Für den Beginn der Zusammenarbeit bietet die Kanzlei ein persönliches, unverbindliches Erstgespräch an, das der Klärung des weiteren Vorgehens dient. Nach eigener Darstellung werden Kosten besprochen, bevor sie entstehen. Als Merkmale der Arbeitsweise nennt die Kanzlei verständliche und direkte Informationen sowie die Berücksichtigung kurzer Fristen bei Beratung und Vertretung. Die Website dokumentiert zudem regelmäßige Fortbildungen, etwa zum Foto- und Bildrecht, zum Wettbewerbsrecht sowie zur Durchsetzung und Verteidigung von Schutzrechten. Der Kanzleistandort befindet sich in der Widumestraße 6, 44787 Bochum. Als Erreichbarkeitszeiten sind Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr angegeben. Die Kontaktaufnahme ist telefonisch unter 0234 92334077, per E-Mail an kanzlei@ra-krach.de oder über das Kontaktformular der Website möglich. Darüber hinaus nennt die Kanzlei WhatsApp und Videokonferenzen als Kommunikationsmöglichkeiten.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: https://www.rechtsanwalt-krach.de, https://rechtsanwalt-krach.de/kontakt/

Rechtsgebiete und Leistungen

Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

  • Matthias Krach

    Rechtsanwalt; Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht; Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

    Medienrecht · Urheberrecht · Markenrecht · Wettbewerbsrecht

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Widumestraße 6, 44787 Bochum

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
Standort von Kanzlei Matthias Krach. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Bochum

  • Amtsgericht Bochum
  • Landgericht Bochum
  • Arbeitsgericht Bochum

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden