Kanzleiprofil

Kanzlei Philipp Moritz Hug

Rechtsanwaltskanzlei in Heidelberg. Schwerpunkte: Arbeitsrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Friedrich-Ebert-Anlage 11, 69117 Heidelberg

Schwerpunkte

Arbeitsrecht

Beratungssprachen

Deutsch

Die Kanzlei im Überblick

Die Kanzlei Philipp Moritz Hug in Heidelberg ist insbesondere im Strafrecht sowie im Verkehrsrecht tätig. Rechtsanwalt Philipp Moritz Hug übernimmt Strafverteidigung und Opfervertretung einschließlich der Nebenklage. Zu den auf der Kanzleiwebsite genannten Tätigkeitsfeldern gehören das allgemeine Strafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Sexualstrafrecht und Verkehrsstrafrecht. Darüber hinaus werden unter anderem Jugendstrafrecht, Wirtschafts-, Steuer- und Insolvenzstrafrecht sowie Internetstrafrecht aufgeführt. Auch Berufung, Revision, Wiederaufnahme und Ordnungswidrigkeiten zählen zum beschriebenen Leistungsspektrum. Typische Anlässe für eine Kontaktaufnahme sind eine Vorladung, eine Anklageschrift oder ein Strafbefehl. Als konkrete strafrechtliche Themen nennt die Kanzlei beispielsweise Körperverletzung und Diebstahlsdelikte. Das Angebot richtet sich sowohl an Menschen, die mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert sind, als auch an Betroffene von Straftaten. Neben diesen Anliegen beschreibt die Website die Begleitung bei privaten Rechtsfragen, unternehmerischen Entscheidungen und Rechtsstreitigkeiten. Genannt werden dabei auch Vertragsgestaltung, Streitbeilegung und Prozessführung. Die Vertretung erfolgt vor Gericht und außergerichtlich. Die Kanzlei beschreibt ihre Arbeitsweise als persönlich und auf die jeweilige Situation ausgerichtet. Anliegen werden besprochen, rechtlich eingeordnet und zum Ausgangspunkt für das weitere Vorgehen gemacht. Dabei legt Philipp Moritz Hug nach eigener Darstellung Wert auf verständliche Erläuterungen, transparente Kommunikation und realistische Einschätzungen. Als Ablauf nennt die Website zunächst die Kontaktaufnahme, anschließend eine Ersteinschätzung und danach die Vereinbarung eines persönlichen Besprechungstermins. Beratung ist vor Ort, telefonisch oder online möglich. Auch kurzfristige Termine werden angeboten; bei dringenden Anliegen bemüht sich die Kanzlei um einen Termin am selben oder nächsten Werktag. Der Heidelberger Kanzleisitz befindet sich in der Friedrich-Ebert-Anlage 11, 69117 Heidelberg. Die Kontaktaufnahme ist unter 0173 3008020 sowie per E-Mail an anwalt@philipp-moritz-hug.de möglich, außerdem per SMS, WhatsApp oder Kontaktformular. Die Website bietet auch eine Online-Terminbuchung an. Neben Heidelberg nennt die Kanzlei eine Zweigstelle in der Maximilianstraße 25 in München. Philipp Moritz Hug ist zudem überregional als Strafverteidiger tätig; aufgeführt werden unter anderem Ludwigshafen, Frankenthal, Weinheim, Viernheim, Wiesloch, Walldorf und Leimen.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: http://philipp-moritz-hug.de, https://www.philipp-moritz-hug.de/kontakt/

Rechtsgebiete und Leistungen

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Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Friedrich-Ebert-Anlage 11, 69117 Heidelberg

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
Standort von Kanzlei Philipp Moritz Hug. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Heidelberg

  • Amtsgericht Heidelberg
  • Landgericht Heidelberg

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden