Kanzleiprofil

Kanzlei Porstmann & Sporer GbR

Rechtsanwaltskanzlei in Erlangen. Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Familienrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Michael-Vogel-Straße 1c, 91052 Erlangen

Schwerpunkte

Arbeitsrecht, Familienrecht

Beratungssprachen

Deutsch

Die Kanzlei im Überblick

Die Kanzlei Porstmann & Sporer GbR in Erlangen tritt auf ihrer Internetseite unter der Bezeichnung Löffler & Porstmann auf. Zu ihren Tätigkeitsschwerpunkten zählen Erbrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht sowie Grundstücks- und Immobilienrecht. Daneben nennt die Kanzlei unter anderem Medizinrecht, Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht, privates und öffentliches Baurecht, Verwaltungsrecht, Maklerrecht sowie Inkasso und Mahnverfahren als Kompetenzfelder. Die Tätigkeit umfasst sowohl außergerichtliche Beratung und Konfliktlösungen als auch die Vertretung in gerichtlichen Verfahren. Im Erbrecht gehören Nachlassplanung, die Erstellung und Überprüfung von Testamenten und Erbverträgen sowie Erbauseinandersetzungen zu den beschriebenen Aufgaben. Angesprochen werden unter anderem Erben, Hinterbliebene und Erbengemeinschaften. Familienrechtliche Anliegen betreffen Ehe- und Partnerschaftsverträge, Scheidungen, Vermögensaufteilungen sowie Unterhalts- und Sorgerechtsfragen. Im Arbeitsrecht berät und vertritt die Kanzlei Arbeitgeber und Arbeitnehmer, etwa bei Arbeitsverträgen, Abmahnungen, Kündigungen oder Aufhebungsvereinbarungen. Im Immobilienrecht umfasst das Angebot die Prüfung und Gestaltung von Kauf- und Bauträgerverträgen sowie Auseinandersetzungen über Mängel, Schadensersatz und Grundbuchfragen. Nach eigener Darstellung berücksichtigt die Kanzlei bei der Bearbeitung auch wirtschaftliche, steuerliche und familiäre Zusammenhänge und sieht eine durchgehende Betreuung durch denselben Anwalt vor. Der Erstkontakt erfolgt üblicherweise telefonisch oder über das Kontaktformular; auch eine Anfrage per E-Mail ist möglich. Anschließend wird ein Beratungstermin vereinbart, bei dem das Anliegen und die relevanten Einzelheiten besprochen werden. Gegebenenfalls fordert das Team vorab erste Informationen an. Neben der anwaltlichen Tätigkeit wird Mediation angeboten. Christa Porstmann ist laut Internetseite als Familienrechtsanwältin und ausgebildete Mediatorin tätig und übernimmt dabei die Rolle einer neutralen Dritten. Der Standort der Kanzlei ist die Michael-Vogel-Straße 1c in 91052 Erlangen. Laut Internetseite ist die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Auto möglich; Parkplätze befinden sich direkt vor der Kanzlei. Beratungen können persönlich vor Ort, telefonisch oder per Videokonferenz stattfinden. Das Sekretariat ist unter 09131 977 957 0 erreichbar. Die E-Mail-Adresse lautet info@loeffler-porstmann.de.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: https://www.loeffler-porstmann.de, https://www.loeffler-porstmann.de/kontakt/impressum/

Rechtsgebiete und Leistungen

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Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Michael-Vogel-Straße 1c, 91052 Erlangen

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
Standort von Kanzlei Porstmann & Sporer GbR. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Erlangen

  • Amtsgericht Erlangen

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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