Kanzleiprofil
Kanzlei Sepp Hoff
Rechtsanwaltskanzlei in Jena. Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Familienrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.
Anwältinnen und Anwälte
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Standort
Schloßgasse 20, 07743 Jena
Schwerpunkte
Arbeitsrecht, Familienrecht
Beratungssprachen
Deutsch, Russisch
Die Kanzlei im Überblick
Die Kanzlei Sepp Hoff in Jena berät und vertritt Mandanten gerichtlich und außergerichtlich. Rechtsanwalt Sepp Hoff ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht. Im Verkehrsrecht umfasst seine Tätigkeit die Regulierung von Unfallschäden, Fragen zu Nutzungsausfall, Mietwagenkosten und Schmerzensgeld sowie Bußgeldverfahren, Fahrerlaubnisangelegenheiten und Verkehrsstrafrecht. Im Versicherungsrecht bearbeitet die Kanzlei Anliegen aus Sachversicherungen, privaten Personenversicherungen und der Rechtsschutzversicherung. Dazu zählen etwa Streitigkeiten über Leistungen aus Fahrzeug-, Gebäude-, Kranken-, Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen. Weitere Tätigkeitsgebiete sind Arbeitsrecht, Grundstücks- und Immobilienrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Sozialrecht sowie Familien- und Erbrecht. Im Arbeitsrecht werden sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer bei der Vertragsgestaltung, bei Kündigungen und bei Vergütungsansprüchen vertreten. Mieter, Vermieter und Wohnungseigentümer finden Unterstützung bei Mietverträgen, Betriebskostenabrechnungen, Mieterhöhungen oder Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft. Zu den weiteren Anliegen gehören Grundstückskaufverträge, Auseinandersetzungen mit Sozialleistungsträgern, Trennung und Scheidung sowie Testamente und Pflichtteilsansprüche. Die Website nennt außerdem Ausländerrecht, Verwaltungsrecht, allgemeines Vertragsrecht, Inkasso, Zwangsvollstreckung, das Recht der neuen Medien und Strafrecht. Die Zusammenarbeit kann Beratung, Vertragsprüfung und Vertragsgestaltung, Forderungseinzug sowie gerichtliche oder außergerichtliche Vertretung umfassen. Nach eigener Darstellung richtet die Kanzlei ihre rechtliche Begleitung an den Bedürfnissen der Mandanten aus und berücksichtigt wirtschaftliche Gesichtspunkte. Beratung und Vertretung werden in deutscher und russischer Sprache angeboten. Auf der Website stehen Vollmachtsvorlagen, ein Unfallfragebogen und weitere Unterlagen bereit. Nach Mandatsannahme ist die unterschriebene Vollmacht zum Termin oder per Post vorgesehen. Für die Schadenregulierung können Daten elektronisch übermittelt werden; anschließend nimmt die Kanzlei Kontakt auf. Für Familien- und Erbrecht sowie Strafrecht werden zudem Kooperationspartnerinnen benannt. Die Kanzlei befindet sich in der Schloßgasse 20, 07743 Jena. Erreichbar ist sie telefonisch unter 03641 / 355 10 0, per Fax unter 03641 / 355 10 99 und per E-Mail an info@kanzlei-hoff.de. Ein Kontaktformular steht ebenfalls zur Verfügung. Als Kontaktzeiten sind Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr sowie Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr angegeben.
Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: https://www.kanzlei-hoff.de, https://www.kanzlei-hoff.de/#kontakt
Rechtsgebiete und Leistungen
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Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei
- Sepp Hoff
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht
Arbeitsrecht · Familienrecht
Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten
Kontaktdaten
Öffnungszeiten
Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.
Standort und Anfahrt
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1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.
3. Erstgespräch vereinbaren
Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
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