Kanzleiprofil

Kanzlei Torsten Klose

Rechtsanwaltskanzlei in München. Schwerpunkte: Arbeitsrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Schubertstraße 2, 80336 München

Schwerpunkte

Arbeitsrecht

Beratungssprachen

Deutsch

Die Kanzlei im Überblick

Die Kanzlei Torsten Klose in München ist schwerpunktmäßig im Arbeitsrecht und Verkehrsrecht tätig. Torsten Klose ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Die arbeitsrechtliche Beratung und Vertretung richtet sich an Arbeitnehmer, Arbeitgeber sowie Führungskräfte und leitende Angestellte. Sie umfasst Fragen vom Abschluss eines Arbeitsvertrags bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die Kanzlei vertritt Mandanten vor dem Arbeitsgericht München, an weiteren Arbeitsgerichten in Bayern und bundesweit. Zu den typischen Anliegen gehören ordentliche und außerordentliche Kündigungen, Kündigungsschutzklagen, Abmahnungen, Aufhebungsverträge und Abfindungsverhandlungen. Hinzu kommen ausbleibende Lohnzahlungen und die Prüfung von Arbeitszeugnissen. Weitere auf der Website aufgeführte Themen sind Lohnfortzahlung, Teilzeit, Urlaub und Urlaubsabgeltung sowie Schwerbehinderung. Für Arbeitgeber behandelt die Kanzlei unter anderem Fragen zu Arbeitszeitbetrug, zum Nachweisgesetz, zu Betriebsübergängen und Betriebsratswahlen. Für Führungskräfte und leitende Angestellte werden insbesondere Kündigungen und Aufhebungsvereinbarungen angesprochen. Im Verkehrsrecht gehören Schäden und Unfälle sowie Verkehrsordnungswidrigkeiten zum Tätigkeitsspektrum. Die Website nennt außerdem Verkehrsstrafrecht und Verkehrszivilrecht als Bereiche. Nach ihrer Darstellung legt die Kanzlei Wert auf persönliche Abstimmung sowie eine verständliche und transparente Beratung. Im Gespräch werden der individuelle Bedarf und die persönliche Situation der Mandanten erfasst. Zur Bearbeitung arbeitsrechtlicher Konflikte gehören die Prüfung der Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage, Verhandlungen mit der Gegenseite und die Vertretung im gerichtlichen Verfahren. Die Kanzlei beschreibt daneben auch eine Tätigkeit als Mediator. Bei Bedarf unterstützt sie Mandanten bei der Inanspruchnahme einer Rechtsschutzversicherung und bei der Beantragung von Prozesskostenhilfe. Der Kanzleistandort befindet sich in der Schubertstraße 2, 80336 München, nahe dem Goetheplatz. Als Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr wird die U-Bahn-Haltestelle Goetheplatz mit den Linien U3 und U6 genannt. Kontakt ist telefonisch unter 089 3090 5160 und per E-Mail an kanzlei@hk-recht.de möglich. Termine können online gebucht werden; die Website bietet zudem eine Terminbuchung für eine Videoberatung an.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: https://www.hk-recht.de, https://www.hk-recht.de/kontakt/

Rechtsgebiete und Leistungen

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Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

  • Torsten Klose

    Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

    Arbeitsrecht

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Schubertstraße 2, 80336 München

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Zuständige Gerichte und Umfeld in München

  • Amtsgericht München
  • Landgericht München I
  • Arbeitsgericht München
  • Oberlandesgericht München

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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