Kanzleiprofil
Kanzlei Weides
Rechtsanwaltskanzlei in Trier. Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Familienrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.
Anwältinnen und Anwälte
1
Standort
Metzelstraße 10a, 54290 Trier
Schwerpunkte
Arbeitsrecht, Familienrecht
Beratungssprachen
Deutsch
Die Kanzlei im Überblick
Die Kanzlei Weides in Trier wurde 2006 gegründet. Rechtsanwältin Rebecca Weides berät und vertritt Mandantinnen und Mandanten im Zivilrecht, auch bei Angelegenheiten mit internationalem Bezug, sowie im Strafrecht und im Recht der Ordnungswidrigkeiten. Als Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte stellt die Kanzlei Arbeitsrecht, Familienrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht vor. Rebecca Weides ist zudem Fachanwältin für Familienrecht. Ihre Tätigkeit umfasst sowohl die außergerichtliche als auch die gerichtliche Vertretung. Das Beratungsangebot richtet sich an Privatpersonen und Unternehmer. Im Arbeitsrecht gehören Fragen von Angestellten und Unternehmern sowie Anliegen rund um Kündigungen zu den genannten Themen. Im Familienrecht geht es um rechtliche Fragen zur familiären Situation, darunter Scheidungen. Strafrechtliche Beratung wird beispielsweise angeboten, wenn ein Schreiben der Staatsanwaltschaft vorliegt. Im Verkehrsrecht befasst sich die Kanzlei mit rechtlichen Anliegen nach einem Unfall. Dazu zählen insbesondere Schuldfragen sowie Fragen zu Schadenersatz und Schmerzensgeld. Nach Angaben der Kanzlei wurden auch Mandanten über die Grenzen von Rheinland-Pfalz und Deutschland hinaus beraten. Die Kanzlei beschreibt ihre Arbeitsweise als persönliche Mandatsbearbeitung mit direktem Kontakt. In einer Erstberatung erfolgt eine rechtliche Einschätzung des jeweiligen Falles. Zur Zusammenarbeit gehört nach der Kanzleidarstellung auch, geringe Durchsetzungschancen anzusprechen und von weiteren rechtlichen Schritten abzuraten, wenn keine Aussicht auf Erfolg gesehen wird. Als weitere Bestandteile der Arbeitsweise nennt die Kanzlei regelmäßige Fortbildung und eine gewissenhafte Bearbeitung. Neben Rebecca Weides wird Brigitte Weides als Büroleiterin im Team vorgestellt. Der Standort befindet sich in der Posthof Remise, Metzelstraße 10a, 54290 Trier. Die angegebenen Bürozeiten sind Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr. Innerhalb dieser Zeiten ist die Kanzlei telefonisch unter 0651 99193660 erreichbar. Anfragen können außerdem per E-Mail an r.weides@rechtsanwaeltin-weides.de oder über das Kontaktformular auf der Kanzleiwebsite gestellt werden. Das Formular sieht Angaben zu Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Nachricht vor.
Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: https://www.rechtsanwaeltin-weides.de, https://www.rechtsanwaeltin-weides.de/#!/kontakt
Rechtsgebiete und Leistungen
Weitere Kanzleien und Anwaltsprofile in der Region: Anwältinnen und Anwälte in Trier
Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei
- Rebecca Weides
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht
Arbeitsrecht · Familienrecht
Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten
Kontaktdaten
Öffnungszeiten
Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.
Standort und Anfahrt
Standortkarte anzeigen
Mit Ihrer Einwilligung wird Google Maps geladen. Dabei können Daten an Google übertragen werden.
Hinweise zum DatenschutzZuständige Gerichte und Umfeld in Trier
- Amtsgericht Trier
- Landgericht Trier
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.
3. Erstgespräch vereinbaren
Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Anliegen an Kanzlei Weides schildern
Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden
