Kanzleiprofil
Kanzlei Kastner Rosenheim
Rechtsanwaltskanzlei in Rosenheim. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.
Anwältinnen und Anwälte
Auf Anfrage
Standort
Prinzregentenstraße 2, 83022 Rosenheim
Schwerpunkte
—
Beratungssprachen
Deutsch
Die Kanzlei im Überblick
Die Kanzlei Kastner Rosenheim ist die Kanzlei von Rechtsanwältin Anna Katharina Kastner am Standort Rosenheim. Zu den auf der Website genannten Tätigkeitsgebieten gehören Arbeitsrecht, Sozialrecht und Medizinrecht sowie Inkasso und Forderungsmanagement. Weitere Bereiche sind Vertragsrecht und Handel, Baurecht und Immobilienrecht sowie IT-Recht und Datenschutz. Auch Verkehrsrecht und Allgemeine Geschäftsbedingungen werden als mögliche Anliegen aufgeführt. Das Leistungsangebot umfasst die Erstberatung, die außergerichtliche Lösungsfindung und die Vertretung vor Gericht. Die veröffentlichten Themen geben einen Einblick in Fragestellungen, mit denen sich die Kanzlei befasst. Dazu zählen Arbeitszeugnisse, ein Klageverzicht in einem Aufhebungsvertrag, Sachmängelansprüche beim Gebrauchtwagenkauf und Tierarztkosten bei einer Fehldiagnose. Weitere Beiträge behandeln Bearbeitungsentgelte bei Verbraucherkrediten, das Mitverschulden von Fahrradfahrern an Unfällen sowie die Rufnummernportierung. Damit werden unter anderem Anliegen aus dem Arbeitsleben, dem Verbrauchervertragsbereich und dem Straßenverkehr angesprochen. Eine ausdrückliche Eingrenzung des Mandantenkreises auf bestimmte Personengruppen oder Branchen enthält die vorliegende Kanzleidarstellung nicht. Für die Zusammenarbeit beschreibt Anna Katharina Kastner eine persönliche Betreuung und eine fachübergreifende Beratung. Ein Vertrauensverhältnis und die gemeinsame Erarbeitung einer auf den jeweiligen Fall abgestimmten Strategie stehen dabei im Mittelpunkt. Der Einstieg erfolgt über die Kontaktaufnahme und die Vereinbarung eines ersten Gesprächs. Für dringende Fälle nennt die Kanzlei die Möglichkeit einer Terminvereinbarung noch am selben Tag. Auch Gespräche außerhalb der Bürozeiten sind nach Absprache möglich, etwa wenn Ratsuchende erst nach Feierabend Zeit haben. Die Rosenheimer Kanzleiräume befinden sich in der Prinzregentenstraße 2 im zweiten Obergeschoss, 83022 Rosenheim. Telefonisch ist der Standort unter 08031 - 28 21 90 erreichbar, per E-Mail unter kontakt@kanzlei-kastner.de. Auf der Website steht außerdem ein Formular für Nachrichten und Rückrufbitten bereit. Die Haltestelle „Stadtmitte“ liegt in direkter Nähe. Als Parkmöglichkeiten nennt die Kanzlei das Parkhaus „Mitte“ und die Tiefgarage „Salinplatz“. Zusätzlich wird ein Standort in der Brienner Straße 55 in München aufgeführt.
Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: https://www.kanzleikastner.de, https://www.kanzleikastner.de/kontakt
Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei
Für diese Kanzlei sind bislang keine einzelnen Anwaltsprofile auf Anwalt-Seiten.de veröffentlicht. Anwältinnen und Anwälte der Kanzlei können ihr persönliches Profil selbst anlegen und mit dieser Kanzlei verknüpfen.
Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten
Kontaktdaten
Öffnungszeiten
Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.
Standort und Anfahrt
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Hinweise zum DatenschutzZuständige Gerichte und Umfeld in Rosenheim
- Amtsgericht Rosenheim
- Landgericht Traunstein
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.
3. Erstgespräch vereinbaren
Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Anliegen an Kanzlei Kastner Rosenheim schildern
Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden
