Kanzleiprofil
Kleyer Strafverteidigung
Rechtsanwaltskanzlei in Koblenz. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.
Anwältinnen und Anwälte
Auf Anfrage
Standort
Josef-Görres-Platz 2, 56068 Koblenz
Schwerpunkte
—
Beratungssprachen
Deutsch
Die Kanzlei im Überblick
Kleyer Strafverteidigung in Koblenz ist auf die Verteidigung in Strafverfahren ausgerichtet. Rechtsanwalt René Kleyer ist Fachanwalt für Strafrecht und verfügt über mehr als 25 Jahre Berufserfahrung. Er vertritt Mandanten bundesweit vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis zum Revisionsverfahren. Zu den genannten Tätigkeitsschwerpunkten gehören Kapitalstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, IT-Strafrecht, Sexualstrafrecht und Jugendstrafrecht. Weitere Bereiche sind Körperverletzungs-, Vermögens- und Betrugsdelikte. Im IT-Strafrecht umfasst die Tätigkeit unter anderem Vorwürfe im Zusammenhang mit Computer- und Datenkriminalität, Hacking, Phishing sowie Darknet und Kryptowährungen. Das Angebot richtet sich an Personen, gegen die strafrechtlich ermittelt wird oder die sich bereits in einem gerichtlichen Strafverfahren befinden. Typische Anlässe für eine Kontaktaufnahme sind eine polizeiliche Vorladung, ein Strafbefehl, eine Anklage, eine Hausdurchsuchung oder eine Beschlagnahme. Auch Festnahmen und Untersuchungshaft gehören zu den aufgeführten Anliegen. In diesem Zusammenhang nennt die Kanzlei die Teilnahme an Vernehmungen, die Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Festnahme sowie Anträge auf Haftverschonung, Haftprüfungen und Haftbeschwerden. Pflichtverteidigungen werden ebenfalls als Tätigkeitsbereich aufgeführt. Die Arbeitsweise wird als auf die jeweilige Situation abgestimmte Verteidigung im Ermittlungs- und Hauptverfahren beschrieben. Bei Bedarf erfolgt eine Zusammenarbeit mit Kollegen und Experten aus anderen Rechtsgebieten. Je nach Verfahrensstand gehören die Überprüfung eines Strafbefehls, die Analyse rechtlicher Handlungsoptionen, ein Einspruch sowie die Prüfung eines erstinstanzlichen Urteils zum beschriebenen Leistungsumfang. Hinzu kommen die Begründung einer Berufung und die Ausarbeitung und Vertretung einer Revisionsbegründung. René Kleyer vertritt Mandanten vor Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten und wurde auch in Strafverfahren vor dem Bundesgerichtshof als Pflichtverteidiger bestellt. Die Kanzlei befindet sich am Josef-Görres-Platz 2 in 56068 Koblenz. Ein erster Beratungstermin kann über das Sekretariat vereinbart werden. Als Kontaktmöglichkeiten sind die Festnetznummer 0261 - 30 11 366, die Mobilnummer 0151 - 681 88 999 und die E-Mail-Adresse info@rechtsanwalt-kleyer.de angegeben. Nach eigener Darstellung steht René Kleyer Mandanten auch außerhalb seiner Bürozeiten zur Verfügung.
Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: http://www.rechtsanwalt-kleyer.de, https://www.kleyer-strafrecht.de/impressum
Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei
Für diese Kanzlei sind bislang keine einzelnen Anwaltsprofile auf Anwalt-Seiten.de veröffentlicht. Anwältinnen und Anwälte der Kanzlei können ihr persönliches Profil selbst anlegen und mit dieser Kanzlei verknüpfen.
Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten
Kontaktdaten
Öffnungszeiten
Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.
Standort und Anfahrt
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Hinweise zum DatenschutzZuständige Gerichte und Umfeld in Koblenz
- Amtsgericht Koblenz
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So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.
3. Erstgespräch vereinbaren
Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
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