Kanzleiprofil
KLOSTERMANN · SCHMIDT · MONSTADT · EISBRECHER
Rechtsanwaltskanzlei in Schwerin. Schwerpunkte: Arbeitsrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.
Anwältinnen und Anwälte
1
Standort
Lübecker Straße 5, 19053 Schwerin
Schwerpunkte
Arbeitsrecht
Beratungssprachen
Deutsch
Die Kanzlei im Überblick
KLOSTERMANN · SCHMIDT · MONSTADT · EISBRECHER ist eine Rechtsanwalts- und Steuerberatersozietät mit Standorten in Schwerin und Rostock. Die Kanzlei führt auf ihrer Website Arbeitsrecht, Baurecht, Erbrecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Medizinrecht, Mietrecht, Sozialrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht und Zivilrecht als Rechtsgebiete auf. Das Profil des in Schwerin tätigen Rechtsanwalts Dr. Christian Eisbrecher nennt als Tätigkeitsbereiche Arbeitsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Tarifvertragsrecht sowie allgemeines Zivil- und Vertragsrecht. Damit sind insbesondere arbeitsrechtliche und vertragsrechtliche Fragen als Themen für eine Kontaktaufnahme ausgewiesen. Nähere Angaben zur Zusammensetzung des Mandantenkreises enthalten die vorliegenden Seiten nicht. Dr. Christian Eisbrecher ist Rechtsanwalt und Partner der Sozietät. Seit 1998 gehört er ihr als Sozius an; im Jahr 2000 wurde er zum Fachanwalt für Arbeitsrecht ernannt. Er studierte Rechtswissenschaften in Marburg und Münster und promovierte an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster zum Dr. jur. Auf seiner Profilseite ist außerdem seine Mitgliedschaft im Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. aufgeführt. Die dort genannten Rechtsgebiete beschreiben seine fachliche Ausrichtung innerhalb des auf der Kanzleiwebsite dargestellten Angebots. Für den Beginn einer Zusammenarbeit bietet die Website die Vereinbarung eines Beratungstermins an. Eine Kontaktaufnahme ist telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular möglich. Das Formular enthält Felder für Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Nachricht. Auf der Profilseite stehen zudem Funktionen zum Speichern der Kontaktdaten und zum Herunterladen einer digitalen Visitenkarte bereit. Weitergehende Einzelheiten zur Arbeitsweise oder zum Ablauf der Bearbeitung eines Mandats werden in den vorliegenden Quellen nicht beschrieben. Der Schweriner Kanzleistandort befindet sich in der Lübecker Straße 5, 19053 Schwerin. Er ist unter der Telefonnummer 0385 – 59 16 60 und per E-Mail an schwerin@klostermann-rae.de erreichbar. Als Faxnummer ist 0385 – 56 27 35 angegeben. Die Steuerberatung hat eine gesonderte Anschrift in der Lübecker Straße 7–9 in Schwerin. Der weitere Kanzleistandort liegt in der Grubenstraße 20 in Rostock.
Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: https://www.ksme-rechtsanwaelte.de/rechtanwaelte/dr-christian-eisbrecher, https://www.ksme-rechtsanwaelte.de/kontakt/
Rechtsgebiete und Leistungen
Weitere Kanzleien und Anwaltsprofile in der Region: Anwältinnen und Anwälte in Schwerin
Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei
- Christian Eisbrecher
Rechtsanwalt & Partner
Arbeitsrecht
Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten
Kontaktdaten
Öffnungszeiten
Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.
Standort und Anfahrt
Standortkarte anzeigen
Mit Ihrer Einwilligung wird Google Maps geladen. Dabei können Daten an Google übertragen werden.
Hinweise zum DatenschutzZuständige Gerichte und Umfeld in Schwerin
- Amtsgericht Schwerin
- Landgericht Schwerin
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.
3. Erstgespräch vereinbaren
Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Anliegen an KLOSTERMANN · SCHMIDT · MONSTADT · EISBRECHER schildern
Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden
