Kanzleiprofil

knab azzola & partner, Rechtsanwälte in Partnerschaftsgesellschaft

Rechtsanwaltskanzlei in Wiesbaden. Schwerpunkte: Arbeitsrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Kaiser-Friedrich-Ring 11, 65185 Wiesbaden

Schwerpunkte

Arbeitsrecht

Beratungssprachen

Deutsch

Die Kanzlei im Überblick

Die Kanzlei knab azzola & partner, Rechtsanwälte in Partnerschaftsgesellschaft, hat ihren Sitz in Wiesbaden. Zu ihren Tätigkeitsbereichen zählen Arbeitsrecht, Franchiserecht, Forderungsmanagement, Insolvenzrecht, Wassersportrecht, Wirtschaftsrecht und Verkehrsrecht. Im Arbeitsrecht umfasst das Angebot die Beratung zu Rechten und Pflichten im bestehenden Arbeitsverhältnis, die Gestaltung von Arbeitsverträgen und die Vertretung im arbeitsgerichtlichen Prozess. Im Wirtschaftsrecht berät die Kanzlei zu rechtlichen Fragen und übernimmt die Vertretung bei juristischen Auseinandersetzungen. Zu den angesprochenen Mandanten gehören Franchise-Nehmer sowie Schuldner und Gläubiger in insolvenzrechtlichen Angelegenheiten. Typische Anliegen im Franchiserecht reichen von der Beratung von Franchise-Nehmern bis zur Beendigung von Franchise-Verhältnissen. Beim Forderungsmanagement geht es um die wirksame Begründung und die Geltendmachung von Forderungen. Im Insolvenzrecht befasst sich die Kanzlei mit der Vermeidung eines Insolvenzverfahrens durch Sanierung sowie mit der Vertretung von Schuldnern und Gläubigern im Verfahren. Verkehrsrechtliche Themen sind Unfallabwicklung, Kfz-Vertragsrecht, Versicherungsrecht, Bußgeldverfahren, Verkehrsstrafsachen und Führerscheinprobleme. Hinzu kommen Beratung und Vertretung zu Fragen des Wassersportrechts. Die Tätigkeit umfasst damit sowohl die rechtliche Beratung und Vertragsgestaltung als auch die Vertretung in gerichtlichen Verfahren. Für die Kontaktaufnahme lässt sich auf der Kanzleiwebsite der gewünschte Rechtsanwalt auswählen und dessen Kontaktformular aufrufen. Nähere Angaben zum anschließenden Ablauf der Zusammenarbeit enthält die vorliegende Kontaktseite nicht. Die Website führt Ludwig-Mario Azzola als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und Insolvenzrecht auf. Er ist seit 1999 als Rechtsanwalt zugelassen und seit 2009 Partner der Kanzlei, die seit 2018 unter knab azzola & partner firmiert. Die Kanzleianschrift lautet Kaiser-Friedrich-Ring 11, 65185 Wiesbaden. Ludwig-Mario Azzola ist telefonisch unter 0611 / 44777-20 und per E-Mail an azzola@knab-azzola-partner.de erreichbar. Für Mirko Knab und Christopher Mansour nennt die Kontaktseite die Telefonnummer 0611 / 44777-30. Neben den anwaltsspezifischen Kontaktformularen stehen auch Telefaxanschlüsse zur Verfügung.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: http://www.knab-azzola-partner.de/ludwig-mario-azzola.html, http://www.knab-azzola-partner.de/kontakt.html

Rechtsgebiete und Leistungen

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Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

  • Mario Azzola

    Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und Insolvenzrecht

    Arbeitsrecht

    Zulassung seit 1999

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Kaiser-Friedrich-Ring 11, 65185 Wiesbaden

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
Standort von knab azzola & partner, Rechtsanwälte in Partnerschaftsgesellschaft. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Wiesbaden

  • Amtsgericht Wiesbaden
  • Landgericht Wiesbaden
  • Arbeitsgericht Wiesbaden
  • Hessischer Verwaltungsgerichtshof

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden