Kanzleiprofil
Rechtsanwaltskanzlei Krieger
Rechtsanwaltskanzlei in Landshut. Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Familienrecht. 5,0 von 5 bei 20 Google-Bewertungen.
Anwältinnen und Anwälte
Auf Anfrage
Standort
Altstadt 299, 84028 Landshut
Schwerpunkte
Arbeitsrecht, Familienrecht
Google-Bewertung der Kanzlei
5,0 von 5 · 20 Bewertungen
Die Kanzlei im Überblick
Die Rechtsanwaltskanzlei Krieger ist in Landshut in der Altstadt 299 ansässig. Als weitere Standorte nennt die Webseite Regensburg und Velden/Vils. Die Kanzlei ist in den Bereichen Erbrecht, Familienrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht, privates Baurecht, Forderungsbeitreibung und Tierrecht tätig. Ihr Angebot umfasst rechtliche Beratung und Vertretung; Verbraucher werden ausdrücklich im Zusammenhang mit der anwaltlichen Erstberatung angesprochen. Zu Beginn der Zusammenarbeit nimmt sich die Kanzlei Zeit für ein persönliches Gespräch, in dem Mandanten ihr Anliegen erläutern können. Daneben ist die Kommunikation per Telefon und E-Mail zur Beratung und in geeigneten Fällen auch zur Abwicklung eines Anliegens möglich. Die Kanzlei beschreibt ihre Arbeitsweise als diskret, seriös und zuverlässig. Sie berät zu unterschiedlichen Schlichtungsansätzen und möglichen Lösungen und legt Wert auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Anfallende Kosten werden auf Wunsch transparent aufgeschlüsselt. Die Webseite weist zudem auf Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe hin. Persönliche Gespräche in der Kanzlei finden nach Terminvereinbarung statt.
Die Rechtsanwaltskanzlei Krieger ist in Landshut ansässig und bietet Beratung und rechtliche Vertretung in verschiedenen Rechtsgebieten an. Zu den genannten Tätigkeitsbereichen gehören Erbrecht, Familienrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht sowie Arbeitsrecht und Mietrecht. Hinzu kommen Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht, privates Baurecht, Forderungsbeitreibung und Tierrecht. Damit umfasst das auf der Website dargestellte Angebot sowohl persönliche und familiäre Rechtsangelegenheiten als auch Fragen zu Verträgen, Gesellschaften, Bauvorhaben und Forderungen. Die Kanzlei richtet sich an Ratsuchende, die in diesen Bereichen anwaltlichen Beistand benötigen. Verbraucher werden in den Informationen zur Erstberatung ausdrücklich angesprochen. Inhaltlich können sich Anliegen etwa auf erbrechtliche oder familienrechtliche Fragen, arbeitsrechtliche und mietrechtliche Angelegenheiten sowie die Beitreibung von Forderungen beziehen. Eine Beschränkung auf einen bestimmten Mandantenkreis wird in der vorliegenden Darstellung nicht genannt. Die Beratung und Vertretung erstreckt sich auf die aufgeführten Rechtsgebiete; konkrete Fallbeispiele führt der Quelltext nicht aus. Zu Beginn der Zusammenarbeit steht nach der Beschreibung der Kanzlei ein persönliches Gespräch. Dabei können Mandanten ihr Anliegen und den benötigten rechtlichen Beistand erläutern. Die Kanzlei beschreibt anschließend die Beratung zu möglichen Lösungsvarianten und Schlichtungsansätzen sowie die rechtliche Vertretung. Neben dem Gespräch vor Ort ist eine Kommunikation per Telefon und E-Mail vorgesehen. Diese Wege stehen für die Beratung und in geeigneten Fällen auch für die Abwicklung eines Anliegens zur Verfügung. Anfallende Kosten werden nach Angaben der Kanzlei transparent aufgeschlüsselt. Persönliche Besuche erfolgen nach Terminvereinbarung. Der Standort Landshut befindet sich in der Altstadt 299, 84028 Landshut. Telefonisch ist die Kanzlei unter 0871 / 96-56-83-0 erreichbar, per E-Mail unter info@ra-krieger.de. Als weiterer Standort ist auf der Kontaktseite Regensburg mit der Anschrift Neupfarrplatz 13 aufgeführt. Die Startseite nennt außerdem Velden/Vils als Standort und gibt dafür die Telefonnummer 08742 / 17-83 an.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: ra-krieger.de, ra-krieger.de
Erfahrungen und Google-Bewertungen der Kanzlei
Die folgenden Erfahrungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei und geben einen Eindruck, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit bewerten.
20 Bewertungen bei Google
Bewertungen beziehen sich auf den Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei, nicht auf einzelne Anwältinnen oder Anwälte.
Alle Bewertungen bei Google ansehenRechtsgebiete und Leistungen
Weitere Kanzleien und Anwaltsprofile in der Region: Anwältinnen und Anwälte in Landshut
Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei
Für diese Kanzlei sind bislang keine einzelnen Anwaltsprofile auf Anwalt-Seiten.de veröffentlicht. Anwältinnen und Anwälte der Kanzlei können ihr persönliches Profil selbst anlegen und mit dieser Kanzlei verknüpfen.
Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten
Kontaktdaten
Termin vor Ort · Telefontermin
Öffnungszeiten
Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.
Beratung in Landshut – Einordnung der Redaktion
Das Profil Krieger Landshut stellt das Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie das Familienrecht in den Mittelpunkt. Die Rechtsanwaltskanzlei Krieger hat ihren Landshuter Sitz in der Altstadt 299, 84028 Landshut. Ihr Tätigkeitsspektrum umfasst daneben weitere Rechtsgebiete; die Webseite nennt außerdem Standorte in Regensburg und Velden/Vils. Für Ratsuchende in Landshut verbindet dieses Profil damit zwei Bereiche, in denen persönliche Lebensumstände und rechtliche Fragen häufig eng zusammenhängen: das Arbeitsverhältnis und die familiäre Situation. Im Arbeitsrecht geht es typischerweise um Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeiten, Abmahnungen, Kündigungen oder Arbeitszeugnisse. Auch Fragen zu einem Aufhebungsvertrag können Anlass für eine anwaltliche Anfrage sein. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet grundsätzlich eine Einordnung der vertraglichen Grundlagen, des bisherigen Geschehens und möglicher weiterer Schritte. Dabei können Fristen eine wesentliche Rolle spielen. Die Kanzlei bietet rechtliche Beratung und Vertretung an und beschreibt, dass sie unterschiedliche Schlichtungsansätze und mögliche Lösungen mit den Ratsuchenden erörtert. Im Familienrecht stehen häufig Trennung, Scheidung, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsfragen im Vordergrund. Je nach Anliegen können wirtschaftliche Verhältnisse, bestehende Vereinbarungen oder die Situation gemeinsamer Kinder bedeutsam sein. Eine erste Besprechung dient allgemein dazu, die verschiedenen Themen voneinander abzugrenzen und den Klärungsbedarf festzustellen. Die Kanzlei sieht zu Beginn der Zusammenarbeit ein persönliches Gespräch vor, in dem Mandantinnen und Mandanten ihr Anliegen erläutern können. Persönliche Termine in den Kanzleiräumen finden nach Vereinbarung statt. Die Adresse liegt in der Landshuter Altstadt und damit im innerstädtischen Umfeld. Auch für Ratsuchende aus Nikola oder Achdorf ist der Standort innerhalb Landshuts ein örtlicher Bezugspunkt. Am Standort befinden sich das Amtsgericht und das Landgericht Landshut. Familiengerichtliche Angelegenheiten werden regelmäßig beim Amtsgericht behandelt; arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern gehören hingegen grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte. Die konkrete Zuständigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Verfahren. Die Anfahrt zur Altstadt lässt sich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen; konkrete Verbindungen und Zufahrtsmöglichkeiten sollten vor einem Termin geprüft werden. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die beim Profil verfügbaren Kontaktmöglichkeiten nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp beschreiben. Hilfreich sind Angaben zum Rechtsgebiet, zu wichtigen Terminen und bereits vorhandenen Unterlagen. Die Kanzlei nennt Telefon und E-Mail als Kommunikationswege, in geeigneten Fällen auch zur Abwicklung eines Anliegens. Welche Form der Besprechung passt, lässt sich bei der Terminabstimmung klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der belegten Angaben, Stand 20. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Standort und Anfahrt
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Hinweise zum DatenschutzZuständige Gerichte und Umfeld in Landshut
- Amtsgericht Landshut
- Landgericht Landshut
Die Rechtsanwaltskanzlei Krieger befindet sich in der Altstadt 299 in Landshut. Die Anschrift ordnet den Standort der Altstadt und damit dem innerstädtischen Bereich zu. Neben der Altstadt gehören Nikola und Achdorf zum örtlichen Umfeld des Profils. Für einen persönlichen Kanzleitermin ist eine vorherige Vereinbarung vorgesehen. Bei der Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich eine Prüfung der aktuellen Verbindungen und der örtlichen Zufahrts- und Parkregelungen. Aus den vorliegenden Angaben ergeben sich keine bestimmten Haltestellen, Stellplätze oder Angaben zur Barrierefreiheit. Für den Schwerpunkt Familienrecht ist von den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Landshut relevant: Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte. Dort werden beispielsweise Scheidungsverfahren, Unterhaltssachen sowie Verfahren zum Sorge- und Umgangsrecht geführt. Ob das Amtsgericht Landshut im einzelnen Anliegen örtlich zuständig ist, hängt von den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und den persönlichen Umständen der Beteiligten ab. Der Kanzleisitz allein bestimmt den zuständigen Gerichtsstand nicht. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht sind weder das Amtsgericht noch das Landgericht Landshut die typischen Eingangsgerichte. Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Entgelt oder Zeugnisse, fallen grundsätzlich in die Arbeitsgerichtsbarkeit. Das Landgericht Landshut bearbeitet insbesondere Zivil- und Strafsachen im Rahmen seiner gesetzlichen Zuständigkeit; für gewöhnliche arbeitsrechtliche Streitigkeiten oder Scheidungen ist es nicht zuständig. Die örtliche Nähe eines Gerichts ist daher von der Frage zu unterscheiden, welcher Rechtsweg für das konkrete Anliegen vorgesehen ist.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20. September 2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen zu dieser Kanzlei
Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind häufig der Arbeitsvertrag, ergänzende Vereinbarungen und das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben relevant. Hinzukommen können Entgeltabrechnungen und Schriftwechsel zum betreffenden Vorgang. Hilfreich ist außerdem eine kurze zeitliche Übersicht: Was ist wann geschehen, wann wurde ein Schreiben übergeben oder empfangen und welche Gespräche fanden statt? Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen laufen. Eine Anfrage sollte deshalb erkennen lassen, ob bereits eine Kündigung vorliegt und wann sie zugegangen ist. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, hängt vom Einzelfall ab.
Worin unterscheiden sich Kündigung und Aufhebungsvertrag grundsätzlich?
Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung, mit der eine Vertragspartei das Arbeitsverhältnis beenden möchte. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Darin können neben dem Beendigungszeitpunkt weitere Punkte geregelt werden, etwa Freistellung, Zeugnis oder eine mögliche Abfindung. Ein allgemeiner Anspruch auf eine Abfindung besteht nicht bei jeder Beendigung. Beide Wege können unterschiedliche rechtliche und sozialrechtliche Folgen haben. Für eine anwaltliche Besprechung sind insbesondere der Wortlaut der Unterlagen, bestehende Fristen und die persönlichen Rahmenbedingungen von Bedeutung.
Welche Themen sollten vor einer familienrechtlichen Anfrage wegen Trennung geordnet werden?
Bei einer Trennung können mehrere rechtlich eigenständige Fragen entstehen. Dazu gehören die Wohnsituation, der laufende Lebensunterhalt, gemeinsame finanzielle Verpflichtungen und bei gemeinsamen Kindern deren Betreuung sowie der Umgang. Für ein erstes Gespräch hilft eine Übersicht darüber, welche Punkte bereits geklärt sind und wo Uneinigkeit besteht. Vorhandene Vereinbarungen und Angaben zu Einkommen oder Vermögen können je nach Fragestellung relevant werden. Nicht jedes Thema muss in einem gerichtlichen Verfahren geklärt werden; ob eine einvernehmliche Regelung möglich ist, hängt von den Umständen und der Gesprächsbereitschaft der Beteiligten ab.
Müssen Sorge- und Umgangsfragen zusammen mit einer Scheidung geklärt werden?
Scheidung, elterliche Sorge und Umgang sind rechtlich unterschiedliche Themen. Eine Trennung oder Scheidung führt nicht automatisch dazu, dass eine bestehende gemeinsame elterliche Sorge endet. Umgangsfragen betreffen insbesondere den Kontakt des Kindes zu den Eltern, während das Sorgerecht die Verantwortung für wesentliche Entscheidungen und weitere Angelegenheiten des Kindes umfasst. Eine gerichtliche Klärung kann bei bestimmten Konflikten notwendig werden, ist aber nicht allein wegen einer Scheidung immer erforderlich. Maßgeblich ist bei kindschaftsrechtlichen Entscheidungen das Kindeswohl. Für eine erste Anfrage ist eine sachliche Beschreibung der bisherigen Betreuung und der offenen Fragen hilfreich.
Automatisch erstellte Orientierungshilfe, Stand 20. September 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.
3. Erstgespräch vereinbaren
Möglich sind: Termin vor Ort, Telefontermin. Der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Anliegen an Rechtsanwaltskanzlei Krieger schildern
Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden
