Kanzleiprofil
Liebscher Strafrecht
Rechtsanwaltskanzlei in Leipzig. Schwerpunkte: Strafrecht. 4,6 von 5 bei 72 Google-Bewertungen.
Anwältinnen und Anwälte
Auf Anfrage
Standort
Karl-Liebknecht-Straße 12, 04107 Leipzig
Schwerpunkte
Strafrecht
Google-Bewertung der Kanzlei
4,6 von 5 · 72 Bewertungen
Die Kanzlei im Überblick
Liebscher Strafrecht ist eine seit 2019 bestehende Kanzlei für Strafrecht in Leipzig. Inhaberin Andrea Liebscher und die angestellte Rechtsanwältin Rose Schmitz sind Fachanwältinnen für Strafrecht. Die Kanzlei übernimmt die Verteidigung von Beschuldigten in Leipzig und bundesweit vor allen deutschen Strafgerichten. Ihre Tätigkeit umfasst das Ermittlungsverfahren, die Hauptverhandlung und das Revisionsverfahren. Als Fachgebiete werden Betäubungsmittelstrafrecht, Sexualstrafrecht, Kapitalstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Revisionsrecht und Jugendstrafrecht genannt. Die Verteidigerinnen arbeiten unabhängig und flexibel und setzen sich für die Rechte ihrer Mandanten und ein faires Verfahren ein. Anliegen können offen besprochen werden; die Kanzlei bietet eine ehrliche Einschätzung der Sach- und Rechtslage. Alle Anfragen unterliegen der Schweigepflicht. Zum Angebot gehören ein unverbindliches Erstgespräch und transparente Kosten. Die Kanzlei befindet sich im Wünschmann-Haus an der Karl-Liebknecht-Straße nahe der Straßenbahnhaltestelle Hohe Str. Die Räume im zweiten Obergeschoss sind über zwei Fahrstühle barrierefrei erreichbar.
Liebscher Strafrecht ist eine seit 2019 bestehende Kanzlei für Strafrecht in Leipzig. Inhaberin Andrea Liebscher und die angestellte Rechtsanwältin Rose Schmitz sind Fachanwältinnen für Strafrecht. Die Kanzlei übernimmt Strafverteidigungen in Leipzig und bundesweit. Ihre Tätigkeit umfasst das Ermittlungsverfahren, die Hauptverhandlung und das Revisionsverfahren. Als Fachgebiete nennt sie Betäubungsmittelstrafrecht, Sexualstrafrecht, Kapitalstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Revisionsrecht und Jugendstrafrecht. Die Verteidigung erfolgt vor deutschen Strafgerichten und ist nicht auf Leipzig oder die umliegende Region beschränkt. Das Angebot richtet sich an Menschen, gegen die strafrechtliche Vorwürfe erhoben werden. Dazu gehören Beschuldigte in Verfahren wegen Drogendelikten, Sexualstraftaten, Tötungsdelikten oder wirtschaftsstrafrechtlichen Vorwürfen. Auch jugendstrafrechtliche Verfahren gehören zum Tätigkeitsbereich. Typische Anlässe für eine Kontaktaufnahme sind eine Strafanzeige, eine zugestellte Anklageschrift oder ein Strafbefehl sowie ein Haftbefehl oder Untersuchungshaft. Die Internetseite behandelt außerdem Fragen zu polizeilichen Vorladungen, zum Erscheinen vor Gericht und zur Pflichtverteidigung. Neben Leipzig werden unter anderem Markkleeberg, Taucha, Borna, Delitzsch, Eilenburg und Grimma als Tätigkeitsregionen genannt. Für den Einstieg in die Zusammenarbeit bietet die Kanzlei ein unverbindliches Erstgespräch an. Dabei können Interessierte ihr Anliegen schildern und eine Einschätzung der Sach- und Rechtslage erhalten. Anfragen unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht. Die Kontaktaufnahme ist telefonisch, per E-Mail oder über ein Kontaktformular möglich. Über das Formular lässt sich der Sachverhalt zunächst kurz beschreiben; anschließend meldet sich die Kanzlei zurück. Die übermittelten Formulardaten werden laut Kontaktseite verschlüsselt übertragen. Die Kanzlei befindet sich in der Karl-Liebknecht-Straße 12, 04107 Leipzig, im Wünschmann-Haus, der ehemaligen LVB-Zentrale. Die Räume im zweiten Obergeschoss sind über zwei Fahrstühle barrierefrei erreichbar. In der Nähe liegt die Haltestelle Hohe Straße der Straßenbahnlinien 10 und 11. Die Bürozeiten sind montags bis donnerstags von 09:00 bis 17:00 Uhr und freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr. Telefonisch ist die Kanzlei unter +49 341 58093030 erreichbar, per E-Mail unter info@liebscher-strafrecht.de.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Erfahrungen und Google-Bewertungen der Kanzlei
Die folgenden Erfahrungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei und geben einen Eindruck, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit bewerten.
72 Bewertungen bei Google
Bewertungen beziehen sich auf den Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei, nicht auf einzelne Anwältinnen oder Anwälte.
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Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei
Für diese Kanzlei sind bislang keine einzelnen Anwaltsprofile auf Anwalt-Seiten.de veröffentlicht. Anwältinnen und Anwälte der Kanzlei können ihr persönliches Profil selbst anlegen und mit dieser Kanzlei verknüpfen.
Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten
Kontaktdaten
Termin vor Ort · Telefontermin
Öffnungszeiten
- Montag – Donnerstag09:00 – 17:00 Uhr
- Freitag09:00 – 12:00 Uhr
Beratung in Leipzig – Einordnung der Redaktion
Liebscher Strafrecht ist eine seit 2019 bestehende Kanzlei in Leipzig mit dem Hauptschwerpunkt Strafrecht. Inhaberin Andrea Liebscher und die angestellte Rechtsanwältin Rose Schmitz sind Fachanwältinnen für Strafrecht. Sie verteidigen Beschuldigte in Leipzig und bundesweit vor deutschen Strafgerichten. Die Tätigkeit reicht vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis zum Revisionsverfahren. Für Ratsuchende bedeutet diese Ausrichtung, dass sowohl ein erstmals bekannt gewordener Tatvorwurf als auch ein bereits laufendes Gerichtsverfahren Anlass für eine Anfrage sein können. Im Mittelpunkt stehen die Rechte der beschuldigten Person und die Anforderungen an ein faires Verfahren. Zu den genannten Fachgebieten gehören Betäubungsmittelstrafrecht, Sexualstrafrecht und Kapitalstrafrecht. Typische Anliegen betreffen hier etwa Vorwürfe im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung oder Tötungsdelikte. Solche Verfahren können mit Durchsuchungen, Beschlagnahmen oder Fragen der Untersuchungshaft verbunden sein. Eine strafrechtliche Verteidigung befasst sich allgemein mit dem konkreten Vorwurf, der Beweislage und den Verfahrensrechten. Welche Fragen im Einzelfall entscheidend sind, lässt sich regelmäßig erst anhand der verfügbaren Unterlagen und der Ermittlungsakte beurteilen. Weitere Schwerpunkte sind Wirtschaftsstrafrecht, Jugendstrafrecht und Revisionsrecht. Im Wirtschaftsstrafrecht können beispielsweise strafrechtliche Vorwürfe im Zusammenhang mit unternehmerischen Entscheidungen oder geschäftlichen Abläufen eine Rolle spielen. Das Jugendstrafrecht berücksichtigt insbesondere den Erziehungsgedanken und unterscheidet sich dadurch vom allgemeinen Strafrecht. Bei einer Revision steht hingegen die rechtliche Überprüfung eines Urteils im Vordergrund, nicht eine vollständige Wiederholung der Beweisaufnahme. Die Kanzlei nennt als Bestandteil ihrer Arbeit die offene Besprechung von Anliegen und eine ehrliche Einschätzung der Sach- und Rechtslage. Die Kanzlei befindet sich im Wünschmann-Haus, Karl-Liebknecht-Straße 12, 04107 Leipzig, im innenstadtnahen Umfeld der Südvorstadt. Die Straßenbahnhaltestelle Hohe Str. liegt in der Nähe. Die Räume im zweiten Obergeschoss sind über zwei Fahrstühle barrierefrei erreichbar. Örtliche Anknüpfungspunkte für Strafverfahren sind insbesondere das Amtsgericht Leipzig und das Landgericht Leipzig. Wer über Anwalt-Seiten.de Kontakt aufnehmen möchte, kann die im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen. Für eine erste Anfrage lassen sich der Anlass, der aktuelle Verfahrensstand und gegebenenfalls bekannte Termine oder Fristen knapp zusammenfassen. Die Kanzlei bietet ein unverbindliches Erstgespräch an; alle Anfragen unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der belegten Angaben, Stand 21. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
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Hinweise zum DatenschutzZuständige Gerichte und Umfeld in Leipzig
- Amtsgericht Leipzig
- Landgericht Leipzig
- Arbeitsgericht Leipzig
- Bundesverwaltungsgericht
Für den strafrechtlichen Schwerpunkt von Liebscher Strafrecht sind unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Leipzig und das Landgericht Leipzig von Bedeutung. Am Amtsgericht werden Strafsachen je nach Zuständigkeit vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht verhandelt; außerdem bestehen Zuständigkeiten in Jugendstrafsachen. Das Landgericht verhandelt insbesondere schwerwiegendere Strafvorwürfe und entscheidet über Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Bestimmte Tötungsdelikte werden dort vor einer als Schwurgericht zuständigen Strafkammer geführt. Welche Instanz im konkreten Verfahren zuständig ist, richtet sich unter anderem nach dem Tatvorwurf und den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln. Revisionen werden abhängig vom angefochtenen Urteil durch das zuständige Revisionsgericht geprüft. Das Arbeitsgericht Leipzig und das Bundesverwaltungsgericht gehören dagegen nicht zur Strafgerichtsbarkeit. Die Anschrift Karl-Liebknecht-Straße 12 liegt im innenstadtnahen Bereich am Übergang zwischen Zentrum und Südvorstadt. Die Kanzlei hat ihre Räume im Wünschmann-Haus. Damit besteht ein konkreter örtlicher Bezug zum südlichen Leipziger Innenstadtumfeld; auch für Ratsuchende aus Plagwitz, Gohlis oder Connewitz ist dies die angegebene Kanzleiadresse. Die nahe gelegene Straßenbahnhaltestelle Hohe Str. bietet einen Anknüpfungspunkt für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Bei einer Anreise mit dem Pkw hängen Route und Zeitbedarf von Ausgangspunkt und Verkehrslage ab; konkrete Parkmöglichkeiten sind nicht belegt. Innerhalb des Gebäudes ermöglichen zwei Fahrstühle den barrierefreien Zugang zu den Kanzleiräumen im zweiten Obergeschoss.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 21. September 2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen zu dieser Kanzlei
Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen eines strafrechtlichen Vorwurfs hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind insbesondere der mitgeteilte Tatvorwurf, die beteiligte Behörde und der aktuelle Verfahrensstand relevant. Vorhandene Schreiben, etwa eine Vorladung, eine Anklageschrift oder ein Strafbefehl, können Aufschluss darüber geben. Auch bereits bestimmte Termine oder im Schreiben genannte Fristen sind wichtige Informationen. Eine kurze, sachliche Zusammenfassung genügt häufig als Ausgangspunkt für das Gespräch. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden und wie vertrauliche Dokumente übermittelt werden sollen, lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären. Eine belastbare Bewertung erfordert häufig zusätzlich die Einsicht in die Ermittlungsakte.
Was unterscheidet Ermittlungsverfahren, Hauptverhandlung und Revision?
Im Ermittlungsverfahren prüfen Staatsanwaltschaft und Polizei einen Anfangsverdacht und ermitteln belastende sowie entlastende Umstände. Kommt es nach einer Anklage zur Eröffnung des Hauptverfahrens, werden die Vorwürfe in einer gerichtlichen Hauptverhandlung geprüft; dazu gehört regelmäßig die Beweisaufnahme. Die Revision setzt dagegen bei einem bereits ergangenen Urteil an und überprüft es auf Rechtsfehler. Sie ist grundsätzlich keine neue Tatsachenverhandlung. Diese Unterschiede sind auch bei Vorwürfen aus dem Betäubungsmittel-, Sexual- oder Wirtschaftsstrafrecht wichtig, weil sich Aufgaben und Prüfungsmaßstäbe der Verteidigung mit dem Verfahrensstadium verändern.
Wann spielt das Jugendstrafrecht eine Rolle, und können Eltern eine Anfrage stellen?
Maßgeblich ist zunächst das Alter zur Zeit der vorgeworfenen Tat. Für Jugendliche ab 14 und unter 18 Jahren gilt Jugendstrafrecht. Bei Heranwachsenden ab 18 und unter 21 Jahren hängt seine Anwendung von weiteren gesetzlichen Voraussetzungen ab. Der Erziehungsgedanke prägt das Verfahren und die möglichen Rechtsfolgen. Eltern können eine erste Kontaktaufnahme unterstützen. Welche Beteiligungs- und Informationsrechte sie im Verfahren haben, hängt jedoch unter anderem vom Alter und ihrer rechtlichen Stellung ab. Die Verteidigung ist den Interessen der beschuldigten Person verpflichtet; auch Fragen der Vertraulichkeit müssen dabei berücksichtigt werden.
Warum ist bei wirtschaftsstrafrechtlichen Vorwürfen die genaue Rolle im Unternehmen wichtig?
Wirtschaftsstrafrechtliche Verfahren können komplexe betriebliche Abläufe und mehrere beteiligte Personen betreffen. Für die strafrechtliche Einordnung ist deshalb relevant, welche Aufgaben, Entscheidungsbefugnisse und tatsächlichen Kenntnisse einer Person zugeschrieben werden. Allein die Zugehörigkeit zu einem Unternehmen erklärt noch keine individuelle strafrechtliche Verantwortung. Für ein erstes Gespräch können Angaben zur eigenen Funktion, zum betroffenen Zeitraum und zum behördlich bezeichneten Vorwurf hilfreich sein. Zwischen den Interessen eines Unternehmens und denen einzelner Beschäftigter oder Leitungspersonen können Unterschiede bestehen. Ob daraus ein Interessenkonflikt für eine gemeinsame Vertretung entsteht, muss gesondert geprüft werden.
Automatisch erstellte Orientierungshilfe, Stand 21. September 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.
3. Erstgespräch vereinbaren
Möglich sind: Termin vor Ort, Telefontermin. Der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Anliegen an Liebscher Strafrecht schildern
Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden
