Kanzleiprofil

Marc von Harten Fachanwalt für Strafrecht

Rechtsanwaltskanzlei in Bad Homburg vor der Höhe. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

Auf Anfrage

Standort

Louisenstraße 84, 61348 Bad Homburg vor der Höhe

Schwerpunkte

—

Beratungssprachen

Deutsch

Die Kanzlei im Überblick

Die Kanzlei Marc von Harten Fachanwalt für Strafrecht in Bad Homburg vor der Höhe ist ausschließlich auf Strafverteidigung ausgerichtet. Marc von Harten vertritt Beschuldigte und Angeklagte im Ermittlungsverfahren, nach einer Anklage und vor Gericht. Zu den Tätigkeitsbereichen gehören allgemeine Strafverfahren sowie das Verkehrs-, Sexual-, Jugend-, Betäubungsmittel- und Arztstrafrecht. Im allgemeinen Strafrecht nennt die Kanzlei unter anderem Vorwürfe wegen Diebstahls, Betrugs, Untreue, Geldwäsche, Urkundsdelikten und Straftaten gegen die persönliche Freiheit. Auch Internet-, EDV-, Umwelt- und Wirtschaftsstraftaten werden als Tätigkeitsfelder aufgeführt. Typische Anliegen im Verkehrsstrafrecht betreffen beispielsweise Trunkenheit im Verkehr, Unfallflucht, illegale Autorennen oder die Gefährdung des Straßenverkehrs. Im Betäubungsmittelstrafrecht umfasst die Verteidigung unter anderem Vorwürfe des Besitzes, Handels, Anbaus sowie der Ein- und Ausfuhr; dabei werden sowohl das Betäubungsmittelgesetz als auch das Cannabisgesetz genannt. In Sexualstrafverfahren übernimmt Marc von Harten ausschließlich die Verteidigung von Beschuldigten oder Angeklagten, keine Nebenklagen oder Opfervertretungen. Zum Mandantenkreis zählen außerdem Jugendliche und Heranwachsende, wobei die Kanzlei den Erziehungsgedanken hervorhebt. Im Arzt- und Medizinstrafrecht verteidigt sie bundesweit ausschließlich Ärzte und Apotheker, etwa bei Vorwürfen der Körperverletzung oder des Abrechnungsbetrugs. Die beschriebene Arbeitsweise beginnt mit dem Zuhören und der Analyse der individuellen Situation. Auf dieser Grundlage entwickelt Marc von Harten eine Verteidigungsstrategie. In einem ersten unverbindlichen Gespräch wird der Umfang des jeweiligen Falls geklärt. Beratungen sind persönlich, telefonisch oder per Videogespräch möglich, sodass ein Besuch in der Kanzlei nicht zwingend erforderlich ist. Das Angebot richtet sich auch an Mandanten aus dem gesamten Rhein-Main-Gebiet und darüber hinaus. Eine Beratung auf Englisch ist ebenfalls möglich; Termine können über den Chat der Internetseite vereinbart werden. Die Kanzlei befindet sich in der Louisenstraße 84, 61348 Bad Homburg vor der Höhe. Sie ist telefonisch unter 06172 662800 sowie per E-Mail an verteidigung@strafrechtsfragen.de erreichbar. Als Kontaktzeit nennt die Internetseite 8.00 bis 22.00 Uhr. Für Notfälle ist zusätzlich die Mobilnummer 0171 6916767 angegeben.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 27. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: https://www.strafrechtsfragen.de/, https://www.strafrechtsfragen.de/impressum/

Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

Für diese Kanzlei sind bislang keine einzelnen Anwaltsprofile auf Anwalt-Seiten.de veröffentlicht. Anwältinnen und Anwälte der Kanzlei können ihr persönliches Profil selbst anlegen und mit dieser Kanzlei verknüpfen.

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Louisenstraße 84, 61348 Bad Homburg vor der Höhe

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
Standort von Marc von Harten Fachanwalt für Strafrecht. Kartendaten: Google.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden