Kanzleiprofil

Marcus Grampp | RECHTSANWALT

Rechtsanwaltskanzlei in Fürth. Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Familienrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Rudolf-Breitscheid-Str. 25, 90762 Fürth

Schwerpunkte

Arbeitsrecht, Familienrecht

Beratungssprachen

Deutsch

Die Kanzlei im Überblick

Die Kanzlei Marcus Grampp | RECHTSANWALT in Fürth bearbeitet ausschließlich Mandate aus dem Immobilienrecht. Zu den Tätigkeitsschwerpunkten gehören Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Baurecht, Architektenrecht und Grundstücksrecht. Kanzleiinhaber Marcus Grampp ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Im Bereich Baurecht verweist die Kanzlei auf mehr als 20 Jahre anwaltliche Erfahrung. Der räumliche Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt nach den Angaben auf der Website in Nordbayern, insbesondere im Umkreis von 100 Kilometern rund um Nürnberg und Fürth. Im Mietrecht befasst sich die Kanzlei mit Kündigungen, Räumungsklagen, Schönheitsreparaturen, der Gestaltung von Mietverträgen und Nebenkostenabrechnungen. Auch nachbarschaftliche Konflikte und Fragen dazu, wer die Kosten von Reparaturen trägt, werden als typische Anliegen genannt. Im Wohnungseigentumsrecht richtet sich die Beratung an Eigentümer, Verwalter und Wohnungseigentümergemeinschaften. Weitere Mandate betreffen das Bau- und Grundstücksrecht sowie das Architektenrecht. Die Ausrichtung der Kanzlei konzentriert sich damit auf rechtliche Fragen rund um Immobilien. Für die Zusammenarbeit beschreibt die Kanzlei einen Ansatz, bei dem Konflikte durch vorausschauende Planung möglichst vermieden werden sollen. Bestehen bereits Streitigkeiten, werden Lösungsoptionen anhand der Interessen der Mandantschaft erarbeitet. Über den anschließend gemeinsam verfolgten Weg entscheiden die Mandanten. Zur dargestellten Arbeitsweise gehören eine offene Einschätzung der jeweiligen Angelegenheit und die persönliche Abstimmung. Gesprächstermine können sowohl in den Kanzleiräumen als auch bei den Mandanten stattfinden. Ergänzend nutzt die Kanzlei Telefon, Fax, E-Mail und Internet für die Kommunikation während der Mandatsbearbeitung. Der Kanzleisitz befindet sich in der Rudolf-Breitscheid-Straße 25, 90762 Fürth. Telefonisch ist die Kanzlei unter 0911 9773885 erreichbar, per Fax unter 0911 9773888. Schriftliche Anfragen können an info@immo-recht.org gerichtet werden. Die Website www.immo-recht.org informiert über die Rechtsgebiete und bietet außerdem einen Rückruf-Service an.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: http://www.immo-recht.org, https://www.immo-recht.org/impressum/

Rechtsgebiete und Leistungen

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Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

  • Marcus Grampp

    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

    Arbeitsrecht · Familienrecht

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Rudolf-Breitscheid-Str. 25, 90762 Fürth

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
Standort von Marcus Grampp | RECHTSANWALT. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Fürth

  • Amtsgericht Fürth
  • Landgericht Nürnberg-Fürth

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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