Kanzleiprofil

Medizinrecht Mainz – Christoph Mühl

Rechtsanwaltskanzlei in Mainz. Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Familienrecht. 4,8 von 5 bei 45 Google-Bewertungen.

Anwältinnen und Anwälte

Auf Anfrage

Standort

Kapuzinerstraße 38, 55116 Mainz

Schwerpunkte

Arbeitsrecht, Familienrecht

Google-Bewertung der Kanzlei

4,8 von 5 · 45 Bewertungen

Die Kanzlei im Überblick

Die Kanzlei Medizinrecht Mainz – Christoph Mühl hat ihren Hauptsitz in Mainz und weitere Standorte in Wiesbaden und Frankfurt am Main. Rechtsanwalt Christoph Mühl ist Fachanwalt für Medizinrecht. Die Kanzlei vertritt ausschließlich Patienten, insbesondere geschädigte Patientinnen und Patienten sowie Eltern von Kindern, bei denen der Verdacht auf einen Behandlungsfehler bei der Geburt besteht. Ärzte, Kliniken und deren Versicherungen werden nicht vertreten. Zu den genannten Tätigkeitsfeldern gehören Arzthaftung, Geburtsschaden, Arzneimittelhaftung, Medizinprodukthaftung und Tierhalterhaftung. Die Beratung umfasst außerdem Behandlungsfehler, Aufklärungsfehler sowie Schadenersatz und Schmerzensgeld. Die Kanzlei ist im Rhein-Main-Gebiet und bundesweit tätig. Eine kostenlose Erstberatung wird telefonisch, per Videokonferenz oder in den Kanzleiräumen angeboten. Zur Bearbeitung gehören die Anforderung von Behandlungsunterlagen, die Beweissicherung und die Einleitung einer Begutachtung. Mandanten werden über den Sachstand informiert und in Entscheidungen eingebunden. Die persönliche Betreuung erfolgt ohne wechselnde Sachbearbeiter. Christoph Mühl nimmt Termine vor dem Landgericht und Oberlandesgericht gemeinsam mit den Mandanten persönlich wahr.

Die Kanzlei Medizinrecht Mainz – Christoph Mühl hat ihren Hauptsitz in Mainz und ist auf Medizinrecht und Patientenrecht ausgerichtet. Rechtsanwalt Christoph Mühl ist Fachanwalt für Medizinrecht. Zu den Tätigkeitsschwerpunkten gehören Arzthaftung, Behandlungs- und Aufklärungsfehler sowie Geburtsschäden. Daneben nennt die Kanzlei Arzneimittelhaftung und Medizinprodukthaftung als Tätigkeitsgebiete. Im Mittelpunkt der Beratung und Vertretung stehen Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld im Zusammenhang mit gesundheitlichen Schäden durch medizinische Behandlungen. Die Kanzlei vertritt ausschließlich Patientinnen und Patienten, nicht Ärzte, Kliniken oder deren Versicherungen. Zum Mandantenkreis gehören auch Eltern von Kindern, bei denen ein ärztlicher Behandlungsfehler während der Geburt vermutet wird. Typische Anliegen betreffen unter anderem verspätet erkannte Herzinfarkte oder Schlaganfälle, fehlerhafte Krebstherapien sowie Schäden nach Hüft-, Knie- oder Wirbelsäulenoperationen. Auch Diagnosefehler, Medikationsfehler und Pflegefehler gehören zum beschriebenen Leistungsspektrum. Die Vertretung erfolgt gegenüber Ärzten, Krankenhäusern und Haftpflichtversicherungen sowie vor Gericht. Die Kanzlei übernimmt auch Berufungsverfahren. Die Zusammenarbeit beginnt mit einer Erstberatung, die telefonisch, per Videokonferenz oder in den Kanzleiräumen stattfinden kann. Dabei werden die Erfolgsaussichten, mögliche Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche sowie die voraussichtliche Verfahrensdauer besprochen. Als Grundlage dienen Informationen zum Behandlungsverlauf und ein Gedächtnisprotokoll. Nach Übernahme der Vertretung fordert die Kanzlei Behandlungsunterlagen an, führt eine Beweissicherung durch und leitet eine Begutachtung ein. Die Unterlagen werden mit den Angaben der Mandantschaft abgeglichen und rechtlich bewertet. Nach eigener Darstellung erfolgt die Betreuung ohne wechselnde Sachbearbeiter; Mandantinnen und Mandanten werden über den Sachstand informiert und in Entscheidungen zum weiteren Vorgehen eingebunden. Der Mainzer Hauptsitz befindet sich in der Kapuzinerstraße 38, 55116 Mainz. Weitere Standorte bestehen in Wiesbaden und Frankfurt am Main; die Kanzlei ist bundesweit tätig. Kontakt ist telefonisch unter 06131 6366752, per E-Mail an patienten@anwaltmuehl.de sowie über das Kontaktformular der Website möglich. Die Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr und zusätzlich montags bis donnerstags von 14:00 bis 16:00 Uhr.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: anwaltmuehl.de, anwaltmuehl.de

Erfahrungen und Google-Bewertungen der Kanzlei

Die folgenden Erfahrungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei und geben einen Eindruck, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit bewerten.

4,8

45 Bewertungen bei Google

Bewertungen beziehen sich auf den Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei, nicht auf einzelne Anwältinnen oder Anwälte.

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Rechtsgebiete und Leistungen

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Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

Für diese Kanzlei sind bislang keine einzelnen Anwaltsprofile auf Anwalt-Seiten.de veröffentlicht. Anwältinnen und Anwälte der Kanzlei können ihr persönliches Profil selbst anlegen und mit dieser Kanzlei verknüpfen.

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Kapuzinerstraße 38, 55116 Mainz

Termin vor Ort · Telefontermin

Öffnungszeiten

  • Montag09:00-12:00 und 14:00-16:00
  • Dienstag09:00-12:00 und 14:00-16:00
  • Mittwoch09:00-12:00 und 14:00-16:00
  • Donnerstag09:00-12:00 und 14:00-16:00
  • Freitag09:00-12:00
  • SamstagGeschlossen
  • SonntagGeschlossen

Beratung in Mainz – Einordnung der Redaktion

Die Kanzlei Medizinrecht Mainz – Christoph Mühl hat ihren Hauptsitz in der Kapuzinerstraße 38 in 55116 Mainz. Christoph Mühl ist Rechtsanwalt, Patientenanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht. Bei den Angaben zu den Rechtsgebieten besteht ein Unterschied: Das Profil führt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht auf; die vorliegende Kanzleibeschreibung erläutert dagegen eine auf Patienten ausgerichtete medizinrechtliche Tätigkeit. Eine Bearbeitung arbeitsrechtlicher oder familienrechtlicher Mandate ist darin nicht näher beschrieben. Ratsuchende sollten deshalb bei einer Anfrage ausdrücklich angeben, welchem Rechtsgebiet ihr Anliegen zuzuordnen ist, und die Übernahme klären. Die dokumentierte Ausrichtung umfasst insbesondere Arzthaftung und Geburtsschäden sowie Arzneimittelhaftung, Medizinprodukthaftung und Tierhalterhaftung. Die Kanzlei vertritt ausschließlich Patienten, darunter geschädigte Patientinnen und Patienten sowie Eltern, die einen Behandlungsfehler bei der Geburt ihres Kindes vermuten. Ärzte, Kliniken und deren Versicherungen werden nicht vertreten. Typische Anliegen betreffen den Verdacht auf einen Behandlungsfehler oder eine unzureichende Aufklärung sowie mögliche Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Ein unerwünschter Behandlungsverlauf allein belegt allerdings noch keinen haftungsrechtlich relevanten Fehler. Nach der Kanzleibeschreibung gehören die Anforderung von Behandlungsunterlagen, die Beweissicherung und die Einleitung einer Begutachtung zur Bearbeitung. Mandantinnen und Mandanten werden über den Sachstand informiert und in Entscheidungen einbezogen; die persönliche Betreuung erfolgt ohne wechselnde Sachbearbeiter. Für Gespräche werden Telefon, Videokonferenz und Termine in den Kanzleiräumen genannt. Im ebenfalls aufgeführten Arbeitsrecht drehen sich Anfragen allgemein häufig um Kündigungen, Vergütung oder Arbeitszeugnisse. Im Familienrecht stehen etwa Trennung, Scheidung, Unterhalt und Sorgefragen im Mittelpunkt. Ob die Kanzlei diese Anliegen übernimmt, bleibt vorab zu klären. Der Mainzer Hauptsitz liegt in der Altstadt und damit im innerstädtischen Umfeld. Auch für Ratsuchende aus der Neustadt und Gonsenheim ist dies der genannte Standort in Mainz. Die Anfahrt kann abhängig vom Ausgangspunkt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw geplant werden; konkrete Verbindungen und Parkmöglichkeiten sind vor einem Besuch zu prüfen. Am Standort befinden sich das Amtsgericht Mainz und das Landgericht Mainz, deren Zuständigkeit vom jeweiligen Verfahren abhängt. Weitere Kanzleistandorte bestehen in Wiesbaden und Frankfurt am Main; die Tätigkeit erstreckt sich auf das Rhein-Main-Gebiet und bundesweit. Bei einer Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende das Anliegen, wichtige Zeitpunkte und bereits vorhandene Unterlagen zunächst knapp benennen. Anschließend sind die fachliche Zuordnung, eine mögliche Mandatsübernahme und die Gesprächsform mit der Kanzlei abzustimmen.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der belegten Angaben, Stand 20. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
Standort von Medizinrecht Mainz – Christoph Mühl. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Mainz

  • Amtsgericht Mainz
  • Landgericht Mainz

Die Kanzlei Medizinrecht Mainz – Christoph Mühl befindet sich in der Kapuzinerstraße 38 in der Mainzer Altstadt. Der Standort liegt damit im innerstädtischen Bereich; Neustadt und Gonsenheim sind weitere im Profil genannte Mainzer Stadtteile, jedoch keine belegten zusätzlichen Kanzleistandorte. Für einen persönlichen Termin lässt sich die Anfahrt grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen. Welche Verbindung geeignet ist und welche Parkmöglichkeiten zur Verfügung stehen, hängt vom Ausgangspunkt und der aktuellen Verkehrssituation ab. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Stellplätzen oder einem barrierefreien Zugang liegen nicht vor. Für die dokumentierte medizinrechtliche Tätigkeit sind insbesondere Zivilverfahren über Schadenersatz und Schmerzensgeld relevant. Zwischen den genannten Gerichten Amtsgericht Mainz und Landgericht Mainz richtet sich die sachliche Zuständigkeit nach den gesetzlichen Vorgaben. Streitigkeiten über Ansprüche aus Heilbehandlungen sind unabhängig vom Streitwert grundsätzlich den Landgerichten zugewiesen. Für andere Haftungsfragen, etwa aus der Tierhalterhaftung, kann unter anderem der Streitwert maßgeblich sein. Ob ein Verfahren örtlich in Mainz geführt wird, ergibt sich nicht allein aus dem Kanzleisitz, sondern beispielsweise aus dem Wohnsitz der beklagten Partei oder dem Ort des schädigenden Ereignisses. Für das im Profil aufgeführte Familienrecht ist das Familiengericht beim Amtsgericht Mainz ein möglicher Ansprechpartner auf gerichtlicher Ebene, etwa für Scheidungs-, Unterhalts- oder Kindschaftssachen. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern gehören dagegen typischerweise vor die Arbeitsgerichte, nicht vor die beiden genannten ordentlichen Gerichte. Die konkrete gerichtliche Zuständigkeit und die Übernahme solcher Mandate sind jeweils gesondert zu klären.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20. September 2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen zu dieser Kanzlei

Passt mein arbeitsrechtliches oder familienrechtliches Anliegen zu diesem Profil?

Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt und Familienrecht als weiteres Rechtsgebiet. Die ausführliche Kanzleibeschreibung dokumentiert hingegen eine medizinrechtliche Ausrichtung mit ausschließlicher Vertretung von Patienten. Daraus lässt sich nicht verlässlich ableiten, ob arbeitsrechtliche oder familienrechtliche Mandate angenommen werden. Für eine erste Anfrage ist deshalb eine kurze Beschreibung sinnvoll, etwa zu einer Kündigung, einer Unterhaltsfrage oder einem vermuteten Behandlungsfehler. Die Kanzlei kann dann klären, ob sie das Anliegen übernimmt. Bereits bekannte Fristen oder Gerichtstermine sollten dabei ausdrücklich genannt werden.

Welche Unterlagen sind bei einem vermuteten Behandlungsfehler für eine erste Einschätzung hilfreich?

Für die erste Einordnung können Arztbriefe, Befundberichte, Entlassungsberichte, Aufklärungsunterlagen und vorhandene Behandlungsdokumentationen hilfreich sein. Ergänzend erleichtert eine zeitliche Übersicht über Beschwerden, Behandlungen und deren Folgen das Verständnis. Bei einem vermuteten Geburtsschaden können Unterlagen zur Schwangerschaft, Geburt und anschließenden Versorgung Bedeutung haben. Nicht alle Dokumente müssen bereits vor einer Anfrage vollständig vorliegen. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden und wie fehlende Behandlungsunterlagen beschafft werden können, lässt sich im Gespräch klären. Gesundheitsdaten sollten nur über einen zuvor abgestimmten Übermittlungsweg versandt werden.

Bedeutet ein gesundheitlicher Schaden nach einer Behandlung automatisch einen Anspruch auf Schmerzensgeld?

Ein gesundheitlicher Schaden oder ein unbefriedigendes Behandlungsergebnis begründet nicht automatisch einen Anspruch. Bei der Arzthaftung geht es unter anderem darum, ob ein Behandlungsfehler oder ein rechtlich relevanter Aufklärungsmangel vorliegt und welche Folgen damit zusammenhängen. Auch die Dokumentation und die geltenden Beweisregeln können eine Rolle spielen. Medizinische Gutachten helfen häufig, den Behandlungsverlauf fachlich einzuordnen. Schadenersatz kann beispielsweise materielle Nachteile betreffen; Schmerzensgeld dient dem Ausgleich immaterieller Beeinträchtigungen. Ob die Voraussetzungen vorliegen, erfordert eine Prüfung des konkreten Sachverhalts.

Was sollte ich vor einer Anfrage wegen Kündigung, Trennung oder Unterhalt zusammenstellen?

Bei einer arbeitsrechtlichen Anfrage sind häufig Arbeitsvertrag, relevante Schreiben, Vergütungsabrechnungen und eine Übersicht wichtiger Ereignisse hilfreich. Geht es um eine Kündigung, hat insbesondere der Zeitpunkt ihres Zugangs Bedeutung, weil kurze gesetzliche Fristen bestehen können. Bei familienrechtlichen Anliegen hängt die Auswahl vom Thema ab: Für Unterhaltsfragen können Einkommensunterlagen wichtig sein, für Sorge- oder Umgangsfragen vorhandene Vereinbarungen und gerichtliche Entscheidungen. Eine knappe Darstellung der Beteiligten und des bisherigen Verlaufs erleichtert die Zuordnung. Vor der Übermittlung umfangreicher Dokumente sollte die grundsätzliche Mandatsübernahme geklärt werden.

Automatisch erstellte Orientierungshilfe, Stand 20. September 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Möglich sind: Termin vor Ort, Telefontermin. Der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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