Kanzleiprofil

Medizinrecht Mainz – Christoph Mühl

Rechtsanwaltskanzlei in Mainz. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

Auf Anfrage

Standort

Kapuzinerstraße 38, 55116 Mainz

Schwerpunkte

—

Beratungssprachen

Deutsch

Die Kanzlei im Überblick

Die Kanzlei Medizinrecht Mainz – Christoph Mühl wird von Rechtsanwalt Christoph Mühl, Fachanwalt für Medizinrecht, geleitet. Ihre Tätigkeit konzentriert sich auf das Medizinrecht und die Vertretung von Patienten im Arzthaftungsrecht. Zu den genannten Bereichen gehören Behandlungs- und Aufklärungsfehler, Diagnose- und Medikationsfehler sowie Geburtsschäden. Darüber hinaus führt die Kanzlei Arzneimittelhaftung und Medizinprodukthaftung als Tätigkeitsfelder auf. Gegenstand der Beratung und Vertretung sind insbesondere Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld gegenüber Ärzten, Krankenhäusern und deren Haftpflichtversicherungen. Die Kanzlei vertritt ausschließlich die Patientenseite; Ärzte, Kliniken und deren Versicherungen zählen nicht zu ihrem Mandantenkreis. Das Angebot richtet sich an geschädigte Patientinnen und Patienten sowie an Eltern, bei deren Kindern ein ärztlicher Behandlungsfehler während der Geburt vermutet wird. Typische Anliegen betreffen verspätet erkannte Herzinfarkte oder Schlaganfälle, fehlerhafte Krebstherapien sowie mögliche Fehler bei Hüft-, Knie- oder Wirbelsäulenoperationen. Auch gesundheitliche Schäden im Zusammenhang mit Sepsis, Darmverletzungen und einem unerkannten Darmverschluss werden als Fallbereiche genannt. Die Kanzlei ist im Rhein-Main-Gebiet und bundesweit tätig. Zu Beginn der Zusammenarbeit steht eine Erstberatung, die telefonisch, per Videokonferenz oder in den Kanzleiräumen stattfinden kann. Dabei werden die Erfolgsaussichten, mögliche Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche sowie die voraussichtliche Verfahrensdauer besprochen. Nach Übernahme der Vertretung fordert die Kanzlei Behandlungsunterlagen an, betreibt Beweissicherung und veranlasst eine Begutachtung. Zur Aufarbeitung des Geschehens werden die Unterlagen mit dem Gedächtnisprotokoll der Betroffenen abgeglichen. Nach eigener Darstellung hält die Kanzlei ihre Mandanten über den Sachstand informiert und stimmt weitere Schritte mit ihnen ab. Christoph Mühl begleitet die Angelegenheit persönlich; wechselnde Sachbearbeiter sind nicht vorgesehen. Der Hauptsitz befindet sich in der Kapuzinerstraße 38, 55116 Mainz. Weitere Standorte bestehen in Wiesbaden und Frankfurt am Main. Die Kontaktaufnahme ist telefonisch unter 06131 6366752, per E-Mail an patienten@anwaltmuehl.de oder über das Kontaktformular der Internetseite möglich. Als Öffnungszeiten nennt die Kanzlei Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr sowie Montag bis Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 16:00 Uhr.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: https://anwaltmuehl.de, https://anwaltmuehl.de/kontakt-arzthaftung-medizinrecht-mainz/

Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

Für diese Kanzlei sind bislang keine einzelnen Anwaltsprofile auf Anwalt-Seiten.de veröffentlicht. Anwältinnen und Anwälte der Kanzlei können ihr persönliches Profil selbst anlegen und mit dieser Kanzlei verknüpfen.

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Kapuzinerstraße 38, 55116 Mainz

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
Standort von Medizinrecht Mainz – Christoph Mühl. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Mainz

  • Amtsgericht Mainz
  • Landgericht Mainz

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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Kontaktanfragen werden ausschließlich über dieses Formular übermittelt. Anwalt-Seiten.de erteilt keine Rechtsberatung.

Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden